Kündigung in der Ausbildung?
Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Das Berufsausbildungsverhältnis kann von deinem/r Ausbilder/in nur außerordentlich und fristlos (das heißt von heute auf morgen) gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz)
Was könnte denn ein wichtiger Grund sein ?
Willst Du kündigen?
Niemals
will die Ausbildung durchziehen hab noch 1, 5 Jahre vor mir
Warum fragst Du dann?
Einfach um sicher zu gehen das ich nicht so einfach gekündigt werde damit ich die Ausbildung abschließe weil ich es wirklich will
3 Antworten
Diebstahl
Brandstiftung
Körperverletzung
Ausbilder geohrfeigt - überhaupt jede Art von Tätlichkeit
massiv unentschuldigt Fehlen
Diebstahl
Beleidungen, Mobbing, sexuelle Belästung
eben alles was den Betriebsfrieden massiv stört
Klauen, Gewalt gegen andere Mitarbeiter, eine Straftat die dazu führt das du in den Knast gehst. Es gibt viele Gründe. Auch permanentes fehlen in der Berufsschule oder ständiges fehlen bzw zu spät kommen im Job kann nach ner runde Abmahnungen zur Kündigung führen.