Krankenschein Verlängern, wann informieren?

5 Antworten

So früh wie möglich. Wenn Du heute während der Arbeitszeit schon sicher warst, dass Du morgen nicht arbeiten kannst, hättest Du heute schon anrufen können. Heute noch wird aber jetzt eh nix mehr, oder?

Morgen früh zu Arbeitsbeginn reicht auch noch.

Familiengerd  26.09.2019, 13:49

hättest Du heute schon anrufen können

Streng genommen: nicht "können", sondern "müssen".

Denn der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren, sobald er weiß, dass er wegen einer Arbeitsunfähigkeit nicht arbeiten kann.

Das darf nur dann spätestens zu Beginn der Arbeit geschehen, wenn das nicht früher möglich ist.

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Am letzten Tag der Krankschreibung den Arbeitgeber informieren ob du am nächsten Tag wieder verfügbar bist sollte selbstverständlich sein.

eieiei2  25.09.2019, 23:49

Warum? Wenn man sich nicht meldet, ist nach der Krankschreibung wieder mit Anwesenheit zu rechnen. Deswegen steht doch drauf, wie lang es dauert.

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ArniD  26.09.2019, 06:24
@eieiei2

Es steht auf der Krankschreibung voraussichtlich krank bis, es kann also länger dauern. Ebenso kann man auch schon vorher gesund werden und zur Arbeit gehen.

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Familiengerd  26.09.2019, 13:56

Zur Mitteilung, dass er nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit wieder zur Arbeit erscheint, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet.

Er ist aber verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, sobald er weiß, dass er wegen seiner Arbeitsunfähigkeit weiterhin nicht arbeiten kann.

Das darf nur dann spätestens zu Beginn der Arbeit geschehen, wenn das nicht früher möglich ist.

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Wenn der AG damit rechnet, dass du morgen wieder antrittst, musst du ihn natürlich sofort morgen früh informieren.

Wenn ich weiß dass ich wieder arbeiten kann, dann sage ich rechtzeitig bescheid weil der Schichtplan geändert werden muss.

In deinem Fall würde ich morgen früh bescheid geben und dann zum Arzt gehen.

Familiengerd  26.09.2019, 13:46

Ein Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber umgehend informieren, wenn er weiß, dass er wegen einer Arbeitsunfähigkeit nicht arbeiten kann.

Das darf nur dann spätestens zu Beginn der Arbeit geschehen, wenn das nicht früher möglich ist.

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johnnymcmuff  26.09.2019, 23:50
@Familiengerd

Für wem soll der Kommentar sein?

Ich weiß das.

Ein Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber  umgehendinformieren, wenn er weiß, dass er wegen einer Arbeitsunfähigkeit nicht arbeiten kann.

Man kann am letzten Tag der AU den Arbeitgeber informieren, aber es reicht auch wenn man am nächsten Tag zu Arbeitsbeginn anruft; vielleicht geht es einem da ja auch schon besser so das man sich entscheidet doch zur Arbeit zu gehen.

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Familiengerd  27.09.2019, 12:41
@johnnymcmuff
Für wem soll der Kommentar sein?

Der Kommentar bezieht sich auf Deine Aussage "In deinem Fall würde ich morgen früh bescheid geben und dann zum Arzt gehen.".

Denn "streng genommen":

Wenn der Arbeitnehmer am Nachmittag bereits weiß, dass er am nächsten morgen nicht wieder wird zur Arbeit gehen können, muss er den Arbeitgeber bereits an diesem Nachmittag informieren (sofern es keine entschuldigenden Hinderungsgründe gibt) und nicht erst am nächsten Morgen!

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johnnymcmuff  27.09.2019, 23:02
@Familiengerd
Denn "streng genommen":

Komm schon Gerd, jetzt kann es mir schlecht gehen und in 12 Stunden kann das schon ganz anders aussehen. Da kann mir keiner einen Strick daraus drehen, wenn ich am nächsten Tag zu Arbeitsbeginn anrufe und sage dass ich nochmal zum Arzt gehe.

Ich hatte eine Krankschreibung und bekam Antibiotika, davor ging es mir wirklich schlecht. Als ich das Mittel nahm ging es mir nach ein paar Stunden schon besser.

Auch z.B. bei Erkältungen hat man diverse Symptome die an einem Tag noch sehr stark sind und am nächsten Tag geht es einem bedeutend besser.

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Familiengerd  27.09.2019, 23:15
@johnnymcmuff

Ich rede nicht von Unwägbarkeiten und Unsicherheiten!

Es geht darum, dass man weiß, dass man am nächsten Tag nicht wird arbeiten können. Wenn man das noch nicht sicher weiß, kann man das selbstverständlich auch nicht sagen.

Außerdem ist das nicht "auf meinem Mist gewachsen", sondern das ergibt sich aus der Bestimmung "unverzüglich" des Entgeltfortzahlungsgesetzes EntgFG § 5 "Anzeige- und Nachweispflichten" Abs. 1 Satz 1.

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johnnymcmuff  27.09.2019, 23:31
@Familiengerd

Wie schon geschrieben, daraus kann Niemandem ein Strick daraus gedreht werden. Ich entscheide zuerst ob ich mich in der Lage fühle arbeiten zu gehen und vom Gesetz her ist es ausreichend sich zu Arbeitsbeginn beim Arbeitgeber zu melden.

Es geht darum, dass man weiß, dass man am nächsten Tag nicht wird arbeiten können.

Wann weiß man das? Das kann man nicht immer genau festlegen.

In Deinem § steht auch nur:

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. 

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Familiengerd  29.09.2019, 00:02
@johnnymcmuff

Ich weiß, was in dem Paragraphen steht; der Text ist mir durchaus bekannt.

Aber was soll "steht nur" heißen? Du hast sogar das Wort hervorgehoben, um das es geht: "unverzüglich".

Selbstverständlich kann man sich beim Arbeitgeber erst krankmelden, wenn man weiß, dass man fehlen wird - das dann aber eben unverzüglich und nicht später.

Von daher ist die Bemerkung "Wann weiß man das? Das kann man nicht immer genau festlegen." etwas sinnfrei.

Wenn man das am Nachmittag noch nicht sicher weiß, kann man es dann auch noch nicht sagen, sondern erst am nächsten Morgen zum Arbeitsbeginn.

Aber das sind jetzt eigentlich nur eher "theoretische" Überlegungen mit wohl weniger praktischer Relevanz.

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johnnymcmuff  29.09.2019, 00:04
@Familiengerd

Lasse es gut sein, da haben wir wohl verschiedene Ansichten und Erfahrungen.

Ein schönes WE noch; sofern man von schön überhaupt reden kann.

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Gib ihm morgen vor Arbeitsbeginn die Benachrichtigung so rechtzeigig, dass er einen Ersatz für dich organisieren kann

Familiengerd  26.09.2019, 13:52

Ein Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren, wenn er weiß, dass er wegen einer Arbeitsunfähigkeit nicht arbeiten kann.

Das darf nur dann spätestens zu Beginn der Arbeit geschehen, wenn das nicht früher möglich ist.

Strenggenommen: Wenn ein Arbeitnehmer also am Mittwoch bereits weiß, dass er am Donnerstag doch nicht wieder zur Arbeit kommen kann, muss er ihn auch schon am Mittwoch informieren und darf nicht bis Donnerstag zu Arbeitsbeginn damit warten.

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