Klausur nochmal schreiben?

3 Antworten

Ich würde das an deiner Stelle erstmal genau so, wie du es hier schreibst, deinem Lateinlehrer schildern.

Formaler Weg: Antrag auf Nachteilsausgleich => Klassenkonferenz => Du bekommst für zukünftige Klausuren mehr Zeit oder einen heißen Tee mit Rum.

Was nun? Erkläre deinem Lehrer, dass du bisher nie einen Nachteilsausgleich gestellt hast, weil du noch nie eine Klausur im Gefrierschrank schreiben musstest. Das ist plausibel. Bitte ihn, doch nur die Hälfte zu bewerten, die du geschafft hast. Berate dich dazu vorher mit dem Oberstufenkoordinator, damit der bei dieser Entscheidung als Mitglied der Schulleitung involviert ist.

LG und alles Gute!

nematode  10.01.2021, 19:51

Ich kenne Raynaud. Mehr Zeit wird nicht funktionieren. Tee mit Rum schon eher :-)

Die Idee

Bitte ihn, doch nur die Hälfte zu bewerten, die du geschafft hast

ist aus meiner Sicht recht vernünftig. Und ein Gespräch mit dem Lehrer und Direx könnte durchaus weiterhelfen. Nachschreiben der Klausur ist Quatsch, denn da herrschen ja wieder die gleichen Bedingungen.

Wenn man´s genau nimmt, bist Du doch bei jeder Klausur im Winter betroffen...

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Falls der Lehrer bemerkt hatte, dass du nicht mehr schreiben konntest, müßte er von sich aus diesbezüglich aktiv werden und beim Schulleiter die Ungültigkeit deiner Arbeit beantragen.

Falls du auf Grund des Attests einen Nachteilsausgleich zugebilligt bekommen hast, und dieser Nachteilsausgleich nicht berücksichtigt wurde, waren die Prüfungsbedingungen für dich nicht angemessen und somit kann die Klausur nicht gegen deinen Willen gewertet werden. Es ist also eine Ersatzklausur fällig.

Problematisch wird es wenn auf Grund des Attests ein Nachteilsausgleich zwar beantragt wurde über diesen aber noch nicht entschieden wurde.

Ganz blöd wäre es, wenn du auf Grund des Attests zwar einen Nachteilsausgleich beantragen könntest, dies aber nicht gemacht hast. An meiner Schule hat dies immer der Schulpsychologe für die Schüler gemacht. Möglicherweise wird dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Normalerweise muß ein Nachteilsausgleich vor den jeweiligen Prüfungen gestellt und bewilligt worden sein.

Gruß von Littlethought.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.
Littlethought  10.01.2021, 19:51

Die Antwort von Miraculix hat mich an etwas erinnert: Ein Nachteil, der erst während der Prüfung eintritt muß auch ohne Antrag auf Nachteilsausgleich ausgeglichen werden. Dies entscheidet dann normalerweise die Klassenkonferenz mit Zustimmung des Schulleiters.

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Ein Attest allein reicht nicht, denn dann hättest Du die Klausur gar nicht mitschreiben dürfen.

Du hättest mit dem Attest einen Nachteilsausgleich stellen müssen, der dann bearbeitet und genehmigt werden muss. Eigentlich tritt er erst dann in Kraft, kann aber meist schon vorher gewährt werden. Hast Du diesen nicht gestellt, dann hast Du, so schlimm es klingt, Pech.

laxsophie 
Fragesteller
 11.01.2021, 01:25

Stand in Attest drinnen, den hatte ich aber schon ein Jahr vorher abgegeben, dann meinte er aber, dass er diesen nicht mehr findet .

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salome77  11.01.2021, 07:56
@laxsophie

Ist Dir der Nachteilsausgleich zugesprochen worden? Er muss übrigens jedes Schuljahr neu beantragt werden.

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