Kindergeldanspruch?
Hallo,
wenn man seine erste Ausbildung abgebrochen hat und dann eine neue Ausbildung anfängt, hat man dann in der zweiten Ausbildung noch oder wieder Anspruch auf Kindergeld?
3 Antworten
Es wäre dann immer noch deine Erstausbildung, aber selbst wenn man schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hätte, würde unter 25 Jahren in jeder weiteren Ausbildung auch Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Nur dürfte man nach einer bereits abgeschlossener Berufsausbildung neben einer weiteren Ausbildung in einem Nebenjob in der Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.
Den Anspruch auf Kindergeld haben die Eltern und nicht das Kind selbst.
Ja. Bis zur 1. abgeschlossen Berufsausbildung, längstens bis zum 25. Lebensjahr.
Ob abgeschlossene Berufsausbildung oder nicht spielt keine Rolle.
Solange das Kind noch keine 25 ist, besteht auch in jeder weiteren Ausbildung Anspruch auf Kindergeld.
Nur dürfte ein Kind nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium in einer weiteren Ausbildung nebenbei in einem Job in der Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.