Kindergarten Besuch ohne Masernschutzimpfung?

6 Antworten

Kitas müssen nachweisen können, dass alle Kinder (und Mitarbeitende) in der Kita geimpft sind ODER ein ärztliches Attest vorweisen können, dass sie aus medizinischem Grund (noch) nicht geimpft werden konnten. Kann die Kita das nicht, zahlt sie hohe Strafen dafür.

Faktisch läuft es also darauf hinaus, dass ein ungeimpftes Kind ohne handfesten medizinischen Grund für das Nicht-Impfen nicht in die Kita gehen kann, ja.

Ach, und übrigens - wenn so ein Attest Anlass für Zweifel bietet, dass tatsächlich ein medizinischer Grund die Impfung verhindert, kann die Kita das auch vom Gesundheitsamt überprüfen lassen. Also ja, auf diesem Weg gibt es tatsächlich eine klare Impfpflicht für Kinder bei Masern.

Wenn ein Kind im Kindergarten keine Martha Schutzimpfung hat, wird es dann vom Kindergarten ausgeschlossen

In der Regel ja.

Weil im Internet steht immer, dass die Kinder vom Kindergarten Besuch ausgeschlossen werden können

Weil es einzelne Kinder gibt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden KÖNNEN. Die sollen aber nicht bestraft werden, durch dieses Gesetz, das ja im Endeffekt genau den Zweck hat diese besonders vulnerable Gruppe von Menschen zu schützen.

Insofern lässt sich festhalten: Ein Kindergartenbesuch ohne Masernschutzimpfung ist, bis auf sehr seltene Einzelfälle, die dann aber auch in der Nachweispflicht sein werden, nicht drin. Und das ist auch keine Entscheidung der Kita.

Ist nebenbei sogar im Gesetz enthalten:

Satz 1 gilt nicht für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.

Satz 1 wiederum bezieht sich auf die Pflicht eine entsprechende Impfung nachzuweisen für Personen, die nach xy geboren sind und in einer entsprechenden Einrichtung betreut werden, zu der auch Kinderhorte und Kindertagesstätten gehören. § 20 (8) Infektionsschutzgesetz.

Etain876  15.02.2023, 15:40

Für Martha muss das ein schlimmer Tag sein.

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Wenn kein Nachweis vorgelegt wird, oder wenn Zweifel an der Richtigkeit dieses Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren und dem Gesundheitsamt entsprechende Daten dieser Personen zu übermitteln. (MUSS)

Dieses entscheidet jeweils im Einzelfall entsprechend der bestehenden Risiken entscheiden, ob ein Betretungsverbote ausgesprochen wird. (KANN)

Wenn ein Kind im Kindergarten keine Martha Schutzimpfung hat, wird es dann vom Kindergarten ausgeschlossen

Ja. Eltern müssen nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in den Kindergarten, Kindertagespflege oder Schule die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben.

https://www.masernschutz.de/eltern/

Alex

Das "können" steht da, weil es Einzelfälle gibt, in denen Kinder keine Impfung bekommen dürfen. Aber grundsätzlich wird es ohne einen Nachweis keinen unterschriebenen Vertrag geben.