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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Wenn der Blitzer nicht ausgelöst wurde, gibt es keinen Beweis für den Mittelfinger. Mal davon abgesehen, dass ein Kind unter 14 für sowas nicht belangt werden kann - und darüber wird sowas wohl eher nicht verfolgt werden (nehme ich an).
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wenn derjenige zu schnell war, kann dies ein Bußgeld zur Folge haben, ob das Kind nun nen Mittelfinger zeigte oder nicht ist völlig irrelevant.
Nein kann es nicht