Wütender Fahrrad fahrer zeigt Mittelfinger?

5 Antworten

Das Problem mit den Hundebesitzern ist dass der Hund nicht bei Fuß geht sondern die Leine oft quer über den Weg gespannt ist. Das erfüllt den Tatbestand der Nötigung weil Radfahrer ständig dewegen abbremsen müssen. Da würde ich mich nicht wundern wenn mir einer mal den Stinkefinger zeigt!

Ein Stinkefinger kann als Beleidigung strafrechtlich geahndet werden. Ein Hund sollte beim Gassigehen an der Leine sein und niemand anderen Verkehrsteilnehmer behindern.

Ein Fahrradfahrer der von hinten angefahren kommt, sollte sich rechtzeitig vorher bei Fußgängern akustisch bemerkbar machen.

Wo im Recht?
Wenn es ein Fahrradweg war, ist er auch für Fahrräder frei zu halten

Dalmatiner229 
Fragesteller
 10.07.2022, 20:14

War es halt eben nicht

0
Fragger100  10.07.2022, 20:19
@Dalmatiner229

Also ich habe mal einen Hund mit dem Auto überfahren. Die Halterin musste über 5.000€ an mich blechen für die Reparaturen etc. am Auto. Du musst ihn deshalb ja auch an der Leine führen

0

Kann sein, dass er selbst erschrocken ist und deswegen so reagiert hat.

Ich war nicht dabei, daher kann ich nicht sagen, wer im "Recht" ist.

Allgemein muss ich aber sagen, dass sich die Fahrradfahrer bemerkbar machen sollten, und zwar nicht erst, wenn sie schon an mir Vorbeiballen

(Habe selbst Hund)

Wie konnte der Hund fast überfahren werden wenn er eng an dir an der Leine geführt wurde? Kommt es zu einem Unfall und der Fahrradfahrer verletzt sich, ist der Halter in der Regel auch mitverantwortlich.

Dalmatiner229 
Fragesteller
 10.07.2022, 20:17

Werde schon mit Verantwortlich sein. Aber finds fraglich, ob man so reagieren muss

0
ElektrikKlaus  10.07.2022, 22:48
@Dalmatiner229

Du musst nicht zwangsläufig verantwortlich sein.

Ich kenne das von mir, ich rotier eigentlich auch in alle Richtungen, Entspannung kann man das nicht nennen.

Aber man konzentriert sich auf ne evtl Gefahrensituation, die man im Blickwinkel hat

Auch der Fahrradfahrer ist verpflichtet , Gefahrensituationen zu erkennen und diese zu vermeiden.

Hilft halt nix, wenn ein 12jähriger oder 80jähriger mit nem 4000€ Pedelec 45 km/h an dir vorbei fährt und keine 59crnt Klingel dran hat oder ruft.

Fahrradfahrer tot, Dogge tot, du Arschkarte, obwohl keine schuld

1
ElektrikKlaus  10.07.2022, 22:41

"eng an der Leine"

In BRD herrscht keine Leinenpflicht, das ist kommunal geregelt

0
Elumania  10.07.2022, 22:48
@ElektrikKlaus

Das soll jetzt aber nicht heißen, dass ich über jeden angeleinten Hund im Straßenverkehr dankbar sein soll?

2 Hunde sind mir schon ins Rad gelaufen und einer hat mich im Vorbeigehen gebissen. Von den 3 genannten Hunden war einer nicht angeleint.

0
ElektrikKlaus  10.07.2022, 22:53
@Elumania

Genau.

Ohne Leine wäre das nicht so kritisch gewesen.

Und wo war deine Klingel?

Auf der Autobahn auch gerne ohne blinken bei 200 kmh rausziehen ..

0
Elumania  10.07.2022, 22:57
@ElektrikKlaus

Der Fußgänger lief auf einem Geh- und Radweg bereits rechts, der Hund an der Leine auf dem Grünstreifen ganz rechts. Ich überholte links ohne Klingeln, da ich das als unhöflich empfand weil der Hundebesitzer bereits Platz gemacht hatte.

Beim Vorbeifahren lief der angeleinte Hund vom Grünstreifen plötzlich ins Rad. Ich hatte keine Chance und bin gestürzt.

Auf der Autobahn fahre ich 105 km/h

0
ElektrikKlaus  10.07.2022, 23:09
@Elumania

Verstehe mich bitte nicht falsch, ich will dich nicht angreifen.

Bei mir sieht das so aus, wenn ich n Fahrradfahrer seh, dass ich mehrere Meter in den Grünstreifen gehe und den Hund zu mir rufe, um eben Gefährdungssituation zu vermeiden.

Ab und zu bin ich aber auch abgelenkt, als Fußgänger mit Hund darf man ja ein Handy benutzen.

Das mag manchmal wirken, als ob ich den Fahrradfahrer gesehen hatte

Ich will definitiv nicht behaupten, dass Hundehalter alle unschuldig sind, da gibt es leider sehr viele Vollpfosten.

Aber in der Fahrschule lernt man "sich bemerkbar machen, Blickkontakt aufnehmen" Tempo wegnehmen, bremsbereit sein, mit Fehlern anderer rechnen

Dient ja auch zur eigensicherung.

Und wie ich in meiner Antwort auf die Frage erwähnt habe, mir ist die Rechtslage nicht klar, aber den Mittelfinger des Fahrradfahrern verstehe ich auch

1