KFZ angemeldet gekauft?

3 Antworten

Du hast die Versicherung mit gekauft.

Du hast den Wagen gekauft, und fährst weiter damit. Das Auto muss aber im öffentlichen Strassenverkehr haftpflichtversichert sein.

Du hast das Recht, die Versicherung bei der Ummeldung zu kündigen, und eine andere Gesellschaft zu wählen, oder du lässt den Vertrag bei dieser Gesellschaft und passt ihn auf deine Verhältnisse an.

Was wäre denn sonst, wenn du das Auto dauerhaft im Nachbarort parken würdest, und deine Fahrten von dort aus startest?

Cherrytuning 
Fragesteller
 27.01.2024, 09:29

Danke ! Das heißt obwohl im Kaufvertrag steht wird angemeldet übergeben bis zum Wohnort und ich am Montag einen Termin beim Amt habe kann ich bis Montag damit rumfahren ohne Ärger zu bekommen ?

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jloethe  27.01.2024, 09:59

Falsch !!!!! Der Weg zur dir nach Hause ist abgedeckt und zwar schriftlich.. Nix draüber hinaus und eine Versicherung kann man nicht mit erkaufen . Die ist zwar Fahrzeuggebunden aber eben auch sehr begrenzt und wenn du nicht umgehend ummeldst kanns richtig Teuer werden. Der Versicherer kann die ev erforderlichen Schadensregulierungen bei Dir zurückfordern.. und das ist rechtens.. Lege Dir kein Ei das nicht ´nötig ist ..

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DerJens292  27.01.2024, 10:09
@jloethe

Das Auto ist versichert. Für das ganze Jahr.

Wenn der Altbesitzer seiner Versicherung den Verkauf mitteilt, steht das Auto ja uU noch irgendwo am Straßenrand. Mit Nummernschild, weil es noch nicht umgemeldet wurde. Trotzdem ist das Auto Haftpflichtversichert.

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jloethe  27.01.2024, 10:14
@DerJens292

Richtig ist versichert aber wenn durch Deine Nutzung ein Schaden entsteht kann der Versicherer dich haftbar/ Regesspflichtig machen. Bitte leis meine anderenkommentare .

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DerJens292  27.01.2024, 10:20
@jloethe

Das Auto ist Pflichtversichert. Wenn da ein Nummernschild dran ist (noch nicht umgemeldet) gilt die Versicherung weiterhin. Der Vorbesitzer ist mit dem Verkauf des Autos aus dem Vertrag heraus, und der Neubesitzer tritt in diesen Vertrag ein.

Er hat das Recht, aber nicht die Pflicht, bei der Autoummeldung einen neuen Vertrag mit irgend einem Versicherer abzuschließen.

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Du solltest dich daran halten nachdem Du am Wohnort angekommen bist den wagen stehen zu lassen und nur zur Ummeldung zu fahren.. Alles andere wird im Schadensfall von der Versicherung ev alsRegressfall bezeichnet und du haftest privat für gewissen Schadenshöhen.. und Passieren kann immer was..

Ich würde den Wagen nicht Nutzen weils einfach richtig Teuer werden kann und auch der vorherige Nutzer / Verkäufer kann dich für eventuelle Mehrkosten durch Verluste des Schadensfreiheitsrabattes im Schadensfall Haftbar machen und bekommt auch noch Recht..

Cherrytuning 
Fragesteller
 27.01.2024, 10:04

Rein vom Fahren her dürfte man es aber ? Was ist wenn die Polizei einen anhalten würde ?

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jloethe  27.01.2024, 10:06
@Cherrytuning

Das Fahrzeug ist erstmal auf den Vorbesitzer zugelassen bis zum Ummeldevorgang. aber Du haftest und das kann wirklich richtig Teuer werden.. Meinst du das ist es wert ?

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Cherrytuning 
Fragesteller
 27.01.2024, 10:16
@jloethe

Es geht sich darum das ich das KFZ morgen zu meinen Eltern in die Garage bringen muss da ich die Kennzeichen zum ummelden abmachen muss und so nicht ab der Straße stehen bleiben kann

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jloethe  27.01.2024, 10:20
@Cherrytuning

Sollte abgedeckt sein aber eben nicht normal herumchrusen.. Du kannst zum ummelden die schilder uch abschrauben und den wagen auch im Öffendlichen Verkehrsraum für einige Stunden ohne stehen lassen den für den Tag der Ummeldung ist der ja noch Zugelassen.. Heist aber Schriftstück mit dem Hinweis auf aktuelle Ummeldung Sichtbar im Fahrzeug lassen reicht idR aus..

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Das Auto ist erst mal weiterhin versichert. Sobald du es ummeldest, geht es auf deine Versicherung über.