Kennt ihr günstige WlanTarife?

7 Antworten

Hallo Detlef0,

auch von mir nochmal die Nachfrage - reden wir jetzt vom WLAN oder vom Anschluss selbst, der nicht die gewünschte Leistung erbringt?

Denn das sind zwei verschiedene Dinge mit unterschiedlichen Lösungsansätzen.

Was ihr mal testen könnt - schließt ein Gerät per LAN an und prüft die Verbindung. Wenn dann alles in Ordnung ist, liegt die Ursache im Heimnetz.

Und da gibt es einiges, das ihr beeinflussen könnt. Angefangen mit dem Standort des Routers - dieser sollte möglichst frei, zentral und in mindestens einen Meter Höhe stehen. Damit ist schon viel gewonnen.

Dazu gibt es noch weitere Tipps zur Optimierung des WLAN - schau gern mal rein.

Viele Grüße

^Jutta

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom

Fairness31  10.06.2025, 17:18

Bitte beachten Sie meine Antwort, dies würde eintreten, wenn ich der Vertragsinhaber wäre.

Fairness31  10.06.2025, 17:07
Der Anschluss muss sowieso nachgerüstet werden.

„Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“ wird tatsächlich gestärkt.

Ab Spätsommer oder Herbst 2025 soll die gesetzliche Mindestgeschwindigkeit für Internetanschlüsse in Deutschland auf 15 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload steigen.

Das bedeutet: Wenn dein Anschluss dauerhaft darunter liegt – und kein Anbieter dir freiwillig eine bessere Verbindung anbietet – kannst du dich an die Bundesnetzagentur wenden. Diese kann dann einen Anbieter verpflichten, dich zu versorgen. 

Detlef0 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 00:17

Ne ist oft bei 10 Mbit/S. Upgrade auf 100k brachte nichts. Jetzt kamen so Außendienstmitarbeiter und wollten Glasfaser anstecken. Habe aber keine Hausverwaltung und muss mich jetzt darauf verlassen, daß entweder der Betreiber vom türkischen Cafe kommt und aufsperrt oder der Mehrheitseigentümer aus München kommt von dem ich keine Kontaktdaten habe.

Auch wenn das jetzt nichts damit zu tun hat aber ich hab seit Jahren nichtmal gescheid fließend heißes Wasser zu Hause und meine Heizung geht auch nicht!!! Es nervt!

🧾 1. Nachweis sammeln

Bevor du dich beschwerst, brauchst du Beweise:

  • Messe regelmäßig die Geschwindigkeit deines Anschlusses, z. B. mit breitbandmessung.de.
  • Notiere Datum, Uhrzeit, Download- und Upload-Werte.
  • Mach Screenshots der Messergebnisse.
  • Wiederhole das an mehreren Tagen zu verschiedenen Uhrzeiten.
📞 2. Telekom kontaktieren
  • Rufe die Hotline 0800 330 1000 an oder nutze den Telekom-Chat.
  • Schildere das Problem sachlich und weise auf deine Messergebnisse hin.
  • Bitte um eine technische Prüfung und ggf. einen Technikertermin.
  • Lass dir eine Störungsnummer geben und notiere sie.
📨 3. Schriftliche Beschwerde

Wenn keine Lösung erfolgt:

  • Sende eine formelle Beschwerde per Einschreiben an:
  • > Telekom Deutschland GmbH > Kundenservice > Postfach 30 04 44 > 53184 Bonn
  • Füge deine Messergebnisse bei und fordere eine fristgerechte Nachbesserung (z. B. innerhalb von 14 Tagen).
⚖️ 4. Bundesnetzagentur einschalten

Wenn die Telekom nicht reagiert oder das Problem nicht behebt:

  • Reiche eine Versorgungsbeschwerde bei der Bundesnetzagentur ein.
  • Ab Herbst 2025 gilt: 15 Mbit/s Download und 5 Mbit/s Upload sind gesetzlich vorgeschrieben. Liegt dein Anschluss darunter, kannst du eine Mindestversorgung erzwingen.
  • Nutze dafür das Beschwerdeformular der BNetzA.
💶 5. Preisminderung oder Sonderkündigung
  • Wenn die Leistung dauerhaft nicht erbracht wird, hast du Anspruch auf Preisminderung oder sogar außerordentliche Kündigung.
  • Verweise auf § 57 TKG (Telekommunikationsgesetz) und fordere eine Vertragsanpassung oder Kündigungsbestätigung.
🧑‍⚖️ 6. Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle
  • Du kannst dich an die Verbraucherzentrale wenden – sie helfen dir bei der rechtlichen Einschätzung.
  • Alternativ kannst du ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen – kostenlos und ohne Anwalt.

[Absenderadresse] [E-Mail oder Telefonnummer, optional]

Telekom Deutschland GmbH Kundenservice Postfach 30 04 44 53184 Bonn

[Ort], den [Datum]

Letzte außergerichtliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung – Androhung rechtlicher Schritte, Schadenersatz, Anzeige bei der Bundesnetzagentur und Veröffentlichung des Vorgangs

Sehr geehrte Damen und Herren,

trotz eines laufenden Vertrags mit einer zugesicherten Bandbreite von bis zu 100 Mbit/s im Download und mindestens garantierten 50 Mbit/s liegt die tatsächliche Leistung meines Anschlusses seit Monaten dauerhaft bei lediglich ca. 10 Mbit/s. Diese massive Abweichung stellt eine erhebliche und dauerhafte Nichterfüllung der Hauptleistungspflicht dar und ist vertraglich sowie gesetzlich nicht hinnehmbar.

Mehrere Kontaktaufnahmen mit Ihrem Kundenservice, technische Prüfungen sowie eigene Messungen über den offiziellen Dienst der Bundesnetzagentur (www.breitbandmessung.de) belegen die Minderleistung eindeutig. Eine nachhaltige Behebung ist trotz mehrfacher Fristsetzungen nicht erfolgt.

Ich fordere Sie daher hiermit ein letztes Mal und mit Nachdruck auf:
  1. Stellen Sie binnen 10 Kalendertagen ab Zugang dieses Schreibens eine nachweisbare und dauerhafte Wiederherstellung der vertraglich vereinbarten Leistung sicher.
  2. Alternativ erwarte ich eine schriftliche Bestätigung einer außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit sowie eine Rückerstattung überzahlter Entgelte für den Zeitraum der Minderleistung.
  3. Zusätzlich fordere ich eine schriftliche Stellungnahme, in der Sie erklären, warum trotz mehrfacher Hinweise keine Abhilfe geschaffen wurde.
Sollte diese Frist ergebnislos verstreichen, werde ich ohne weitere Ankündigung:
  • eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur gemäß § 78 TKG einreichen, um eine Mindestversorgung durchzusetzen,
  • eine Schlichtung über die Bundesnetzagentur beantragen,
  • gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten, insbesondere:
  • Leistungsklage auf Vertragserfüllung,
  • Klage auf Rückzahlung überzahlter Entgelte,
  • Schadensersatzklage wegen entgangener Nutzungsmöglichkeiten und ggf. beruflicher Nachteile,
  • Unterlassungsklage wegen irreführender Leistungsversprechen gemäß § 5 UWG.
Zusätzlich behalte ich mir ausdrücklich vor:
  • den Vorgang öffentlich zu machen, insbesondere über Verbraucherportale, soziale Medien, Fachforen und ggf. die Presse,
  • mich an die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu wenden,
  • mich einem laufenden Verbandsklageverfahren gegen die Telekom anzuschließen, wie es derzeit z. B. beim OLG Köln unter dem Aktenzeichen 6 UKl 1/25 geführt wird.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich und teilen Sie mir mit, welche konkreten Maßnahmen Sie bis wann ergreifen werden. Ich erwarte Ihre Rückmeldung spätestens bis zum [Datum + 10 Tage].

Mit Nachdruck und ohne weiteren Aufschub [Unterschrift bei Briefversand] [Name oder Initialen, falls gewünscht]

Und da ist das Wort schon... WLAN
Dein/Euer Anbieter hat NICHTS mit WLAN zu tun.
WLAN wird vom ROUTER gegeben und nicht vom Internetanbieter zu tun.

Wenn ihr als Schlechtes WLAN habt, dann müsst ihr etwas dafür tun und nicht euer Anbieter.

Bevor Sie sich über die unzureichende WLAN-Verbindung beschweren, wie es viele hier tun, die kaum oder nur schlechte Kenntnisse besitzen, wäre es ratsam, sich zunächst mit den Grundlagen des WLANs und seiner Funktionsweise vertraut zu machen.

In der Regel erweisen sich derartige Fragen als sinnlos oder als bereits selbsterklärend.

Es gibt viele Dinge, die das WLAN-Signal beeinflussen können, darunter Spiegel, reflektierende Materialien und Router, die nicht richtig aufgestellt sind.

Die Mehrheit der Nutzer verwendet lediglich die Werkseinstellungen ihres Routers. Dies mag zunächst ausreichend sein, jedoch sollte im Falle von WLAN-Abbrüchen oder unzureichender Geschwindigkeit eine Auseinandersetzung mit dem Thema WLAN erfolgen, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Es erscheint mir unklug, sich über WLAN zu beschweren, während man gleichzeitig keine Kenntnisse über das Internet und dessen Grundlagen besitzt.?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ruf bei Telekom an möchtest Preis Erniedrigung die geben dir dann ein oder zwei Jahres Vertrag dann sagst du kurz vor den zwei Jahren du kündigst und möchtest keinen neuen Vertrag und dann geben die dir noch ein gutes Angebot

Woher ich das weiß:Hobby – Mach selbst gerne Dinge mit Netzwerken

Maik2325  10.06.2025, 03:33

Das wird nicht bringen.
Die machen einen Leitungstest und werden sehen.. AH Speed ok.
Für WLAN ist nicht der Internetanbieter zuständig.

Pyüre, ich zahle für ne Gigabit 39 €.

Diese kommen auch an.

Sind zwar nur 6 € aber feht dann nicht mehr über Tae sondern Glasfaser wenn verfügbar.

15 GB zum zocken reichen nur wenn du alles mögliche auf low stellst undballes im Hintergrund schließt abed sobald einige uodates kommen reicht das.nicht mehr aus.

Nimm das als Vorwand für günstiger und mehr Leistung.


Thomasg  10.06.2025, 09:33

39€ für Gbit über Glasfaser? Sicher, dass das nicht Cable ist? mWn bietet Pyur nur Cable an.

Thomasg  10.06.2025, 10:26
@RiddickBln

dann hast du aber viel Glück, solch einen günstigen Tarif zu bekommen. Hier will die deutsche Giganetz dafür 70€ mtl. haben. o.O

RiddickBln  10.06.2025, 10:53
@Thomasg

Wtf. In meint alten Wohnung hatte ich den im 1 Jahr für 19.99€ - Berlin