Kein urlaub?
Hey Leute ich brauche bitte dringend hilfe.
ich habe ein Bundesfreiwilligendienst in einem Krankenhaus gemacht. Dort hatte ich 28tage Urlaub dieses Jahr (Januar-August).
jetzt im September habe ich die 3 jährige Ausbildung angefangen auch im gleichen Krankenhaus. Normalerweise hätte ich dieses Jahr 9 Tage oder so Urlaub im Dezember doch aufgrund meines Bundesfreiwilligendienst habe ich kein Urlaub im Dezember und der Rest der Klasse schon.
Naja ich finde es unfair weil ich erst mal nichts davon wusste. Laut gesetzt meinte die Leitung habe ich kein Anspruch auf ein Urlaub dieses Jahr weil ich schon 28 Tage im Bundesfreiwilligendienst hatte. Aber die Ausbildung und das sind ja 2 verschiedene Sachen. Kennt sich jemand damit aus und kann mir Weiter helfen damit ich am Montag doch sagen kann ich hab ein Recht auf ein Urlaub weil mein Umkreis meinte das darf nicht gemacht werden.
(bin noch minderjährig) vielleicht ist das wichtig ?
dankeschöööönnnn
3 Antworten
Das ist tatsächlich korrekt so. Gestzlicher Urlaubsanspruch bei Arbeitsverhältnissen kumuliert sich. Hast du bereits deinen Anspruch von 20+ Tagen (ausgehend von einer 5-Tage-Woche) für das komplette Jahr genommen und wechselst dann den Arbeitgeber (BFD steht da einem Arbeitgeber gleich) muss dir der neue Arbeitgeber nicht nochmal Urlaub gewähren, weil dein Jahresanspruch auf Urlaub schon erfüllt ist. Zeiten ohne Beschäftigung werden dann allerdings nicht angerechnet. Arbeitslosigkeit ist also kein Urlaub in dem Sinne. Aber wenn du in einem Anstellungsverhältnis schon den vollen Anspruch erhalten hast ist der für das Jahr auch abgehakt, egal, wie oft du den Job wechselst.
Als Minderjähriger gibt das für dich genau so, nur dass du ggf. einen höheren Anspruch auf Jahresurlaub hast als ein Volljähriger. Aber wenn der eben ausgereizt ist ist er ausgereizt, egal, ob du danach deinen Job wechselst oder nicht. Darum muss der ehemalige Arbeitgeber auch eine Urlaubsbescheinigung ausstellen, wenn der Neue diese einfordert. Damit soll einfach verhindert werden, dass du dich durch einen Jobwechsel ungerechtfertigt "urlaubstechnisch bereicherst".
Hey, das klingt wirklich ärgerlich und unfair. Es ist verständlich, dass du dich benachteiligt fühlst, besonders wenn du nichts davon wusstest. Es scheint, als ob die Leitung das Gesetz bezüglich deines Urlaubs falsch interpretiert. Es könnte hilfreich sein, mit jemandem in der Personalabteilung oder einem Rechtsberater zu sprechen, um Klarheit über deine Urlaubsansprüche zu bekommen. Da du minderjährig bist, ist es wichtig, dass deine Rechte geschützt werden. Versuche am Montag höflich, aber bestimmt deine Situation zu erklären und frage nach, ob es eine Möglichkeit gibt, deinen Urlaub zu bekommen. Viel Glück und lass mich wissen, wie es gelaufen ist!
Liebe KI, vielleicht hast du es ja nicht richtig mitbekommen, aber der oder die FS hat den Urlaub fuer 2024 bereits verbraucht.
ich krieg den immernoch nicht und die anderen schon Grund dafür: bei meinem Plan steht das ich mein Urlaub habe und bei den anderen nicht. Kurz gesagt DOKUMENTENFÄLSCHUNG
Da ist nichts unfair und da wird auch kein Gesetz falsch interpretiert. Ganz im Gegenteil. Das ist absolut korrekt so. Und dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Fragesteller minderjährig ist oder nicht. Dadurch steht ihm bestenfalls etwas mehr Jahresurlaub zu als einem Volljährigen, aber doppelt gibt's den bei einem Jobwechsel darum trotzdem nicht, egal ob dann nur ein Statuswechsel im gleichen Betrieb (BFD -> Azubi) stattfindet oder ein kompletter Wechsel des Arbeitgebers. 28 Tage ausgereizt heißt: Mehr als den gesetzlichen Anspruch für's Jahr erhalten. und damit ist dann auch Sense.
Du bekommst deinen Urlaub nicht doppelt. Wenn du den fuer dieses Jahr bereits genommen hast, gibt es in diesem Jahr keinen mehr.
Das waere auch so, wenn du nicht beim gleichen Arbeitgeber bleiben, sondern bei einem neuen anfangen wuerdest. Bereits in einem vorherigen Arbeitsverhaeltnis fuer das gleiche Kalenderjahr erhaltener Urlaub ist auf den in einem neuen Arbeitsverhaeltnis fuer das gleiche Jahr entstehenden Urlaubsanspruch anzurechnen (BUrlG § 6).
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Wenn ja, waere es nicht korrekt. Ich glaube aber nicht, dass sie ihn tatsaechlich doppelt bekommen. Jedenfalls nicht, wenn es sich um die gleiche Firma und die gleichen Sachbearbeiter handelt.
Sonst kann man aber natuerlich nie ausschliessen, dass ein Sachbearbeiter auch mal einen Fehler macht. Daraus entsteht dann aber kein Anspruch darauf, dass der gleiche Fehler bei dir auch gemacht werden muss.
Wenn der neue Arbeitgeber nicht nachfragt und dann mehr Urlaub gewährt als er muss ist das Glück für den Begünstigten. Das kann dem allerdings auch auf die Füße fallen, wenn der Arbeitgeber das später rausfindet und dann das Urlaubsgehalt zurückfordert, weil er ja übervorteilt wurde. Das kann sogar ein Grund für eine fristloise Kündigung sein, wenn man auf Nachfrage da lügt, weil es ja im Grunde genommen Betrug ist. Und auch einen Anspruch vorgeben, den man nicht mehr hat fällt da rein.
und die anderen kriegen den doppelt ?🤨