Kann mir jemand das Gesetz erklären bitte?

4 Antworten

Pedelec bis 45 km/h

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.

Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf nur auf der Fahrbahn gefahren werden. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.

Beim Fahren dieser Pedelecs muss wie beim Motorradfahren ein geeigneter Helm getragen werden.

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Klingt nach einem sogenannten Pedelec oder S-Pedelec, je nachdem, wie das E-Bike konzipiert ist. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, die sich nach der Geschwindigkeit und den Funktionen eines E-Bikes richten.

Wenn das E-Bike bis 45 km/h fahren kann und du den Motor auch ohne Treten aktivieren kannst, dann handelt es sich vermutlich nicht um ein klassisches Pedelec, sondern um ein S-Pedelec oder ein anderes E-Bike, das eine Mofa-Prüfbescheinigung, Versicherung und ein Nummernschild erfordert.

Derr Verkäufer sollte dir aber auch sagen können, was es genau ist.


Truai 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 14:07

Mofa Prüfbescheinigung habe ich. Danke !

Natürlich brauchst du dafür mindestens einen Führerschein der Klasse M da dies einem 50ccm Roller gleichzusetzen ist desweiteren besteht auch eine Versicherungspflicht für sogenannte S-Penislecs

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gelernter Zweiradmechatroniker

Dafür brauchst du die Fahrerlaubnisklasse AM.

Sonst ist das fahren ohne Fahrerlaubnis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter