Kann man sich als Altgsbegleitservice selbstständig machen?

5 Antworten

Als eingetragener Pflegedienst (Ambulante Pflege) kann man diese Tätigkeit in nur ganz bestimmten Fällen ausführen und über die Pflegekasse (Krankenkasse) abrechnen. Jeder der eine Pflegestufe hat, bekommt ein sogenanntes Pflegegeld und kann Leistungen die er in Anspruch nimmt davon bezahlen. Doch in der Regel rechnet der Pflegedienst nur mit der Pflegekasse ab, d.h. dem Betroffenen werden diese Leistungen von seinem Pflegegeld einbehalten. Wenn die Leistungen das Budget der Pflegestufe übersteigt oder nicht bewilligt wird, muss er diese aus eigener Tasche zahlen. Aber ich habe gehört, dass viele Ältere es begrüßen würden, wenn sie eine Alternative zur "staatlichen Pflegekasse" hätten um die Formalitäten und Auflagen zu umgehen. In München gibt es die "Mobile Seniorenhilfe". Das würde deiner Idee entsprechen.

Nirakeni  07.08.2014, 08:24

Sorry, meinte "Mobile Seniorenhilfe auf selbstständiger Basis".

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Griesuh  08.08.2014, 13:43

Nirakeni, völlig falsche Antwort. Ist jemand Pflegebedürftig und ist in eine Pflegestufe eingestuft erhält er Pflegegeld wenn die Pflege privat ausgeführt wird. darunter würde auch der Fragesteller fallen, da er keine Zulassung zu den Pflege u. Krankenkassen hat) Wird ein ambul. Pflegedienst beauftrag, so wird das Pflegegeld auf Kombileistung umgestellt und der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen, einschl. der hauswirtschaftlichen Hilfe mit der Pflegekasse ab. Übersteigen die eingekauften Leistungen die Kombileistung der Pflegestufe ist das privat zu bezahlen. Bezieht ein pflegebedürftiger Kombileistung, so wird der nicht verbrauchte Anteil des Pflegedienstes der Kombileistung prozentual auf das niedrigere Pflegegeld umgerechnet und von dem Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige den prozentualen Restanteil ausbezahlt. Soviel zu den Begriffen Pflegegeld und Kombileistung und Abrechnung des Pflegedienstes.

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Nirakeni  09.08.2014, 09:04
@Griesuh

Ja, so habe ich es auch verstanden, OHNE Fachausdrücke. Also "keine völlig falsche Antwort".

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Mit wem willst du abrechen Mit der Pflegekasse? Geht nicht, da du keine Zulassung hast die du auch nicht bekommen wirst. So bleibt nur die privat Rechnung an den Kunden Was du an Stundenlohn abverlangen müsstest? Das wurde schon erläutert, unter 18€H brauchste erst gar nicht anfangen. Denn du musst all deine Abgaben : Steuern, Soziaalabgaben, Versicherungen, Betriebskosten usw. selbst tragen. Welcher Pflegebedürftige oder Hilfebedürftige kann sich das Leisten für's einkaufen gehen jemanden mind. 18eh zu bezahlen. Und rechne dir einmal aus wie viele Kunden du benötigst um mind. 2500 Brutto im Monat zu erzielen, wenn du bei einem Kunden wtl. für 2 Stunden einkaufen fährst. bei 18€/h Lohn musst du 139 Stunden im Monat arbeiten um auf dieses Brutto zu kommen. Das bedeutet für dich, du bräuchtest mind. 18 Kunden um auf diese Brutto zu kommen. Das ist ein Tod geborenes Kind.

Das hört sich immer so leicht an: selbstständig machen

Aber dazu gehören ja ganz viele Dinge. Man sollte beachten, dass man
sich z.B. selber versichern muss, Steuern zahlen muss, eine Versicherung
musst Du bestimmt auch abschließen, falls etwas mit Deinen "Patienten"
passiert. Dann musst Du für eine Rente für Dich sorgen.

Zuerst solltest Du aber prüfen, ob es so etwas bei Dir am Ort schon gibt.
Die Idee ist nämlich nicht so ganz neu.
Dann solltest Du Dich mal mit der IHK in Verbindung setzen und alle
Fragen dazu besprechen.

Sich damit selbständig machen? Schwer, da die meisten, die einen solchen Service benötigen, finanziell extrem schwach gestellt sind.

Bei uns machen das sehr viele ehrenamtlich.