Kann man jemand mit einer Prepaid SIM-Karte zu 100% zurückverfolgen?
- Wenn die Karte vor 07/2017 gekauft wurde (hier war keine Ausweispflicht)
- Wenn die Karte nach dem 07/2017 gekauft wurde (hier war Ausweispflicht)
5 Antworten
Ja, dass geht. Da der Kauf der Simkarte mit einem gültigen Personalausweis gekauft wurde.
Sofern du deine SIM-Karte nach dem 1. Juli 2017 erworben hast, ja. Seitdem ist eine Prepaid-Karte nämlich nur noch gegen Vorlage des Personalausweises erhältlich. Bei Handyverträgen ist das schon länger der Fall.
Auch vor 2017 musste man sich schon registrieren.
Allerdings musste niemand diese Angaben kontrollieren!
Wenn man also TROTZDEM die KORREKTEN Daten angegeben hat, kann man natürlich als Anschlussinhaber ermittelt werden.
Warum sollten sie nicht stimmen, wenn sie doch korrekt übermittelt wurden?
bezüglich Betrug z. B. du meldest dich auf einen anderen Namen an, bei Prepaid Handy Karte. Gibst du einfach nicht deinen echten Namen an.
https://www.nrz.de/wirtschaft/neue-pflicht-zur-registrierung-von-prepaid-sim-karten-id210664261.html
nur dann möglich, wenn die Sim mit Namen u. Ausweis registriert wurde
Sim mit Namen u. Ausweis registriert wurde
Aber du musstest dich ja trotzdem anmelden mit Namen etc. wobei dieser kann ja erfunden sein
Da es seit Juli 2017 die Registrierpflicht gibt .... JA!
http://www.taz.de/!5293144/
Die Daten müssen nicht zwingend stimmen