Kann man in Deutschland unverschuldet obdachlos werden?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

Ja weil..... 75%
Nein weil..... 25%

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jein.

Aus meiner Arbeit mit Obdachlosen kann ich sagen, dass es nicht so einfach ist und da schon einige Sachen gleichzeitig zusammenkommen müssen. Einfach nur den Job oder die Wohnung zu verlieren reicht da nicht. Man sucht sich einen neuen Job oder kommt mal ein paar Tage bei einem Freund unter.

Der wichtigste Punkt ist hierbei: sein Leben nicht auf die Reihe zu bekommen. Und das geschieht meist nach einem Trauma, während einer lebensbedrohlichen Krankheit oder in einer Sucht. Und wenn in diesem Zusammenhang die Familie sich verabschiedet, die Freunde gehen und dann der Job und die Wohnung flöten geht, dann ist es vorprogrammiert. Kein soziales Netz = keine Hilfe.
Jetzt kann man sich darüber streiten, ob ein Trauma, eine Krankheit oder Sucht unverschuldet ist oder nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Floki55 
Fragesteller
 11.10.2023, 14:20

Für mich die Top Antwort. Danke dafür .👍

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Nein weil.....

Wenn man seinen Job verliert und dadurch seine Wohnung, kann man eine Notunterkunft bekommen und wenn man schnell einen neuen Job sucht und das ist zur Zeit eher möglich als zu anderen Zeiten oder andern Ländern, dann kann man sich auch wieder eine Wohnung suchen.

Obdachlos sind illegale Migranten die keinen Asylantrag stellen, weil sie keine Chance haben oder abgelehnt wurden und sich weigern zurückzugehen.

Oder Alkoholiker, die nicht in Notunterkünfte wollen, weil da Alkohol verboten ist.

Oder auch Drogensüchtige.

Floki55 
Fragesteller
 09.10.2023, 13:06

Ich gehe sogar noch ein Schritt weiter und sage wenn man sein Job verliert, übernimmt das Amt die Miete.

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Ja weil.....

Der Wohnungsmarkt ist nicht einfach. Einfach mal eine Kündigung wegen Eigenbedarf und nichts Neues gefunden - schon ist man da angekommen. Ganz blitzartig kann das gehen.

Floki55 
Fragesteller
 09.10.2023, 13:15

Der Eigenbedarf als einzige Begründung ist nicht Grund jemand obdachlos zu machen. Da spielen mehrere Faktoren eine Rolle wo letztendlich der Richter entscheidet.

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berlinerfrage  21.03.2024, 09:38
@Floki55

Und wenn der Richter für den Eigentümer entscheidet verliert man die Wohnung. Eine bezahlbare zu finden ist heutzutage sehr, sehr schwer!

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Floki55 
Fragesteller
 22.03.2024, 02:46
@berlinerfrage

Der Eigenbedarf betrifft nur direkte Verwandtschaft. Z.B. der Eigentümer selbst, Mutter, Vater Bruder oder Schwester. Bei z.B. Cousine, Onkel, Tante, Schwager oder Freund wird der Eigenbedarf verneint vom Gericht. Und es wird im Nachhinein vom Gericht geprüft ob auch diejenigen in der Wohnung wohnen die für den Eigenbedarf angemeldet wurden. Und dazu muß der Eigentümer noch einen triftigen Grund dem Gericht vorlegen warum er die jetzigen Mieter raus haben will. Z.B. wenn er angeben würde das sein Bruder in die 3 Zimmer Wohnung einziehen soll, weil er näher bei seinen Verwandten wohnen möchte und deswegen seine 2 zimmer wohnung in 20km Entfernung aufgeben will, reicht als Begründung nicht aus.

Aöso wie ich schon damals geschrieben habe, ist es nicht so einfach den Eigenbedarf durch zu bekommen wenns vor Gericht geht.

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Ja weil.....

Wenn man keine neue Wohnung findet, nachdem man seine Wohnung verliert (zb aufgrund einer Trennung oder wegen Eigenbedarf), hat man eben ein Problem.

Viele haben Freunde oder Familie, die einen dann auffangen. Und wenn man sich die Wohnung nicht mehr leisten kann, gibt es Beratungsstellen. Einige haben auch psychische Probleme und zahlen deshalb nicht rechtzeitig, auch dafür gibt es Hilfestellen. Doch wenn keine der Stellen für einen zuständig ist und man keine Freunde / Familie hat ...

IdR lässt sich durch Verträge und rechtzeitige Suche eine Wohnung finden. Aber allein ein ausländischer Name kann die Suche schon sehr erschweren.

Ja.

Du bekommst als Niedriglohnempfänger eine Eigenbedarfskündigung in München oder Stuttgart.

Das habe ich beruflich schon ein paar mal erleben müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker
Floki55 
Fragesteller
 09.10.2023, 13:03

Dann bist du selber Schuld. Eine " eigenbedarf " kündigung kann nur durchgeführt werden wenn der Mieter eine neue Wohnung hat. Hattest du keinen Anwalt?

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ChristianLE  09.10.2023, 13:06
@Floki55
 Eine " eigenbedarf " kündigung kann nur durchgeführt werden wenn der Mieter eine neue Wohnung hat.

Auch hier: Nein. Die Rechtslage ist hier doch sehr eindeutig. Wie gesagt, ich habe damit seit 15 Jahren beruflich zu tun.

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Floki55 
Fragesteller
 09.10.2023, 13:10
@ChristianLE

Das ist ja schön und gut das du seid 15 jahren beruflich damit zutun hast. Aber es spielen mehrere Faktoren eine Rolle die dazu führen das eine " eigenbedarf" Kündigung durchgesetzt werden kann. Das entscheidet nämlich der Richter.

Oder meinst du die z.B. 75 alte Dame mit ihrer kleinen Rente kann ich einfach so vor die Türe setzen weil ich " Eigenbedarf" angemeldet habe?

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ChristianLE  09.10.2023, 13:16
@Floki55
Oder meinst du die z.B. 75 alte Dame mit ihrer kleinen Rente kann ich einfach so vor die Türe setzen weil ich " Eigenbedarf" angemeldet habe?

Ja, weil es eben mein Eigentum ist. Mieterrechte sind schön und gut, aber alles hat seine Grenze.

Das Alter allein ist kein Härtefall. Da gehört deutlich mehr dazu. Und auch eine kleine Rente ist kein Argument. Es zählt das Bemühen, sich eine Wohnung zu suchen.

Siehe hier:

Eigenbedarf: Macht allein hohes Alter den Mieter zum Härtefall? (hausundgrund-verband.de)

Ansonsten musst Du mir nicht erklären, dass das ein Richter macht, bzw. was die Voraussetzungen sind. Das weiß ich alles ;-)

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Floki55 
Fragesteller
 09.10.2023, 13:26
@ChristianLE

Das ist ja auch richtig. Aber wenn keine neue Wohnung für die alte Dame gefunden werden kann und keine Alternative gibt, wird die Kündigungsfrist immer wieder verlängert ! Kein Gericht würde dann sagen das die alte Dame Pech hat und auf der straße sitzen muss.

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