Kann man es als beleidigung anzeigen, wenn ich zu jemandem "hallo" sage?

2 Antworten

Guten Tag!

Anzeigen bei der Strafverfolgungsbehörde ist grundsätzlich möglich. Allerdings fehlt es hierbei an der Strafbarkeit nach § 185 StGB. Die Beleidigung verlangt die Kundgabe der Missachtung beziehungsweise Nichtachtung in Form einer Äußerung oder einer Tätlichkeit gegenüber einen Anderen, ist somit ein Delikt gegen die persönliche Ehre.

Jemanden mit ,,Hallo“ zu grüßen fällt definitiv nicht darunter. Es muss schon ein Verhalten sein, das objektiv geeignet ist, die persönliche Ehre des Menschen nicht unerheblich zu verletzen.

Eine Anzeige würde hierbei ins Leer laufen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Kann man schon. Man kann alles anzeigen, aber das Verfahren wird dann sofort eingestellt, weil es eben keine Beleidigung ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und in einem entsprechenden Beruf tätig.

Tomriedder33 
Fragesteller
 23.05.2024, 14:32

Werd ich erfahren das es angezeigt wurde oder nicht?

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Jurist354  23.05.2024, 14:36
@Tomriedder33

Nein, denn wenn eine Anzeige sofort eingestellt wird und an den Angezeigten noch nicht von Polizei oder Staatsanwaltschaft herangetreten wurde, wird er auch benachrichtigt.

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