Kann man bei Kleinanzeigen sein Geld zurückverlangen wenn man die Ware des Kunden nicht mehr haben will?

6 Antworten

Du hast kein Rücktrittsrecht.

Somit kannst du nur einen neuen Termin für die Übergabe vereinbaren und diesen dann auch wahrnehmen.

Woher ich das weiß:Recherche

Bluewidder88 
Beitragsersteller
 23.10.2024, 19:37

Speedy, dein Link hat sehr geholfen den Handel mit einem Privatkunden besser zu verstehen.😊

Auch wenn es mir nicht gefällt dass man bei einem Privatkunden nicht das Geld zurück verlangen kann😤

Ich muss jetzt doch die Mikrowelle abholen. Hab sie angeschrieben aber noch keine Antwort von ihr bekommen. Nicht dass sie jetzt mit meinem Geld einfach so abhaut.🤔

Sei froh, dass du nicht auch noch eine Betrugsanzeige von Pay Pal am Backen hast. Verbuche es als Lehrgeld, eine Chance es wiederzubekommen hast du nicht.


Bluewidder88 
Beitragsersteller
 27.11.2024, 23:26

Das thema hat sich schon erledigt. Sie hat sich mit meinen geld aus dem staub gemacht ohne mir die Mikrowelle zu geben😤. Wenn ich ehrlich bin habe ich einfach kein bock mehr nachzuhaken 😒

Die Verkäuferin hat Recht - Rücktritt nicht möglich

und durch Freunde und Familie Paypal kannst Du auch das Geld nicht zurückholen

deswegen macht man auch Ware gegen Geld (persönlich)


Bluewidder88 
Beitragsersteller
 23.10.2024, 19:40

Hab's gerade bei speedys Link gelesen. Gott ist der Handel unfair. Dann drückt man Mal einmal ein Auge zu und zahlt per Überweisung und so ein Dilemma. Naja ich habe wenigstens meine Lektion gelernt und mache jetzt immer den persönlichen Handel

Zwischen dir und der Verkäuferin ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande gekommen§ 433Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

Du hast dir dir die Mikrowelle reservieren lassen und bezahlt.

Das du deine Meinung inzwischen geändert hast, entbindet dich nicht von der Pflicht, den Kaufvertrag (Abnahme) zu erfüllen.

Das du die Sache, nicht wie verabredet abholst, muss nicht die Verkäuferin verantworten.

Du willst wissen:

 Gegen welche Regeln verstößt sie?

Die Verkäuferin hat nichts falsch gemacht.

Mein Tipp:

Du solltest dich mit der Verkäuferin einigen. Vielleicht ist sie bereit dir die Mikrowelle an deine Adresse zu schicken. Die Versandkosten gehen selbstverständlich zu deinen Lasten.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht hast du nur bei sog. Verbrauchsgüterkäufen - also bei Geschäften mit einem gewerblichen Händler.

Tipp:

Wenn du die Mikrowelle nicht mehr haben haben willst, kannst du sie ja auch weiter verkaufen.


Bluewidder88 
Beitragsersteller
 24.10.2024, 22:12

Okay. Ich mach's so und danke für den Tipp