Rückgabe?

1 Antwort

Es handelt sich um einen Sachmangel. Du kannst nachweislich eine Frist zur Neulieferung oder Nachbesserung setzen. Verstreicht diese ohne entsprechende Aktion des Verkäufers kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Bei einem Verbrauchsgüterkauf gilt zudem noch § 475d BGB zusätzlich zum § 323 BGB.
Das heißt insbesondere, dass die Firstsetzung entbehrlich ist, wenn die bereits verstrichenen 10 Wochen eine angemessene Frist waren.