kann ich mit französischem Rollerführerschein in Deutschland fahren?

4 Antworten

Bis zum 19.01.2013 gab es in Frankreich für Schüler einen besonderen Führerschein, der nichts mit den EU- Führerscheinen zu tun hat. Bis zu diesem Zeitpunkt durften Schüler so eine Art "Prüfbescheinigung für Mofa" machen und nach heutigen Recht fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge der heutigen Klasse AM fahren. Dieser Schein nennt sich in Frankreich : "Brevet de securite routiere" (BSR), oder auf deutsch: Sicherheitsschein. Hierbei gab es auch noch zwei unterschiedliche Scheine. Der Eine galt mit Mindestalter von 14 Jahren und der andere ging mit 16 Jahren. Hierzu gab es zwei verschiedene Prüfungen: ASSR 1 und ASSR 2 genannt. Die Ausbilung erfolgte in der Schule (nicht Fahrschule) . Mit diesen Scheinen durfte man also schon mit 14 Jahren Kraftfahrzeuge in Frankreich fahren.

Seit 2013 gibt es das aber nicht mehr, da EU- Recht gilt und jetzt die Fahrerlaubnis der Klasse AM für diese Fahrzeuge vorgeschrieben ist.

Die Frage lautet also: Hast du einen Führerchein nach EU- Recht bei der Polizei vorgezeigt oder den nur in Frankreich anerkannten "Sicherheitsschein" (BSR) ? Mit dem BSR darfst du tatsächlich nicht in Deutschland ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug fahren.

Du darfst mit einem französischen Führerschein in Deutschland fahren, wenn du Franzose bist oder einfach nur deinen ständigen Wohnsitz in Frankreich hast.

Als Deutscher bzw. als jemand der seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat brauchst du einen deutschen Führerschein..... egal ob für einen Roller, ein Auto oder einen LKW.

Hast du als jemand der in F über längere Zeit seinen Wohnsitz hatte deinen Führerschein dort gemacht und hast nun deinen Wohnsitz dauerhaft in D, must du nach einer bestimmten Zeit ( drei Monate...? ) deinen Führerschein umschreiben lassen.

Nö! Innerhalb der EU ist umschreiben nicht notwendig. Man kann auch als Deutscher mit einem Führerschein aus einem anderen EU-Land fahren, selbst wenn man wieder in Deutschland wohnt, sofern der dort ganz legal erworben wurde.

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Jetzt muss ich mal ganz7 dumm zurückfragen. Was für einen Führerschein hast du denn?

Einen "Rollerführerschein" gibt es ja nicht. Schließlich gibt es unterschiedliche Roller, für die auch sehr unterschiedliche Fahrberechtigungen und Führerscheine notwendig sein können. Redest du vielleicht von einem Schein für Mofas? 50ccm und 25km/h? Oder redest du von einem richtigen Führerschein dr Klasse AM bzw vor 9 Jahren noch M?