Kann ich Kita-Gebühren kürzen?

12 Antworten

Gebühren kannst du nicht kürzen. Du kannst den Kindergartenvertrag kündigen und dein Kind zu Hause betreuen oder in einer anderen Kita anmelden.
Wenn das alles so schlimm ist, hätte ich das schon längst getan, anstatt aus der Situation noch Profit schlagen zu wollen.

DerWeisseHelm 
Fragesteller
 10.07.2018, 10:55

ich bezahle 500€ im Monat, mit profit hat das nchts zutun. Eine versetzung in einen anderen Kindergarten erfolgt am 01.02. vorher ist ein wechsel nicht möglich.

0

Wenn das so schlimm ist, würde ich mal a) mit anderen Eltern ein Gespräch mit der Dame, dann mit der Leitung suchen.

b) bringts nichts, an Träger herantreten

c) mich letztlich lieber nach anderer KiTa umsehen.

Bin ich froh, dass es andere User auch so sehen (z.B. z.Z. Deichgoettin, Jersinia )..

Zuerst würde ich mal so oder so die Leitung informieren. Aber dein erster Gedanke ist eine Kürzung der Gebühren!?

Ich würde mein Kind sofort aus so einem Kindergarten herausnehmen. Egal mit oder ohne Gebühren!!!

DerWeisseHelm 
Fragesteller
 10.07.2018, 10:58

Achja sofort geht nicht. Der nächste Wechsel ist erst am 01.02 möglich und wird auch gemacht. Nur wenn die Erzieherinnen immer zu spät kommen, erbringen die nicht die leistungen.

0
kidsmom  10.07.2018, 16:34
@DerWeisseHelm

Wenn du €500.- im Monat zahlst bzw. zahlen kannst, findet sich vor dem erwähnten Termin ein privater Kindergarten mit links.

Auch gibt es Tagesmütter...

Ehe ich mein Kind in so einem Zustand lasse, engagiere ich ein Kindermädchen.

Für €500.- ist das möglich. Aber deine Entscheidung. Nicht mein Kind - zum Glück

0

Du denkst also bei solchen Zuständen zuerst daran das es dein Geld nicht wert ist???? Wenn ich solche Zustände wahrnehmen würde wäre mir das Geld egal aber mein Kind würde da nicht mehr hin gehen.

Nein

Ihr habt einen Vertrag abgeschlossen in dem die Gebühren festgelegt sind. Einfach so kürzen ist also nicht drin.

Ihr habt doch sicher einen Elternvertreter im Kindergarten? Schließt euch mit dieser Person kurz, besprecht was getan werden kann/ muss. Natürlich sollte der erste Weg über die Leitung der Einrichtung gehen.

Wenn sich dann noch nichts tut wäre der Träger der Einrichtung der nächsthöhere Ansprechpartner.

Oh, warte mal.... Warum steht in deinem Text "die Erzieherin"? Gibt es in der gesammten Einrichtung nur eine einzige Betreuungskraft?