Kann ich im Rahmen der Jugendhilfe in ein anderes Bundesland ziehen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also ich bin Sozialarbeiter, du kannst gerne alles fragen.

Bei der Hilfeplanung, die alle 6 oder 12 Monate stattfinden, werden solche Dinge besprochen. Wenn es eilig ist, kann dieser Termin auch vorgezogen werden.

zb wie bei dir jetzt. Das ist ein wichtiger Grund und der ist beim Jugendamt nicht unbekannt. Wir bringen oft Jugendliche unter, ohne das Eltern wissen, wo das Kind ist.
Aus Sicherheitsgründen halt.

Erster Ansprechpartner ist dein Bezugserzieher, mit den du dich zusammen setzt und ihn das erklärt.

Sieht er die Lage nicht so ernst wie du, kennst du auf ein Hilfeplangespräch, wo Jugendamt, Vormund usw dazu kommt, bestehen.

Es macht durchaus Sinn wenn du genau darlegen kannst, warum du diesen Wechsel willst. Deine Gründe sind dafür ausreichend. Wenn du dann noch genau weißt wo du hin willst sollte das kein Problem sei .

Allerdings gibt es nun auch nicht gerade oft freie Plätze.

So wie du das schilderst klingt es fast so, als sei Gefahr im Verzug. Du solltest dich deinen Erziehern sofort anvertrauen - spätestens morgen früh und dann gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamtsmitarbeiter das weitere Vorgehen besprechen.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, Jugendliche bei "pädagogischem Bedarf" auch in einem anderen Bundesland unterzubringen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Das ist auf jeden Fall möglich

Ich habe Deinen "Roman" nicht gelesen.

Kann ich im Rahmen der Jugendhilfe in ein anderes Bundesland ziehen?

Bitte mit dem Jugendamt bzw. mit den Erziehungsberechtigten abklären!