Kann ich beim Führerschein Sehtest jemand anders ähnlich aussehenden mit meinem Ausweis dahin schicken?

7 Antworten

Das kannst Du machen, möglicherweise klappt das sogar. Allerdings wäre das Betrug.

Beim Optiker bekommst Du aber doch meines Wissens problemlos den Sehtest auch wenn Du keine Brille hast. Der setzt Dich dann vor die Apparatur an der die Linsen ausgewechselt werden können (so wie beim Ermitteln der Linsen für die Brille), wenn die richtigen Linsen eingelegt sind machst Du den Sehtest und der Optiker stellt Dir den Sehtest unter Angabe der verwendeten Linsen aus.

Ob Du schon eine Brille hast oder noch nicht macht dann keinen Unterschied.

Die Antworten sind so auf die Schnelle gesehen ok, der strafrechtliche Hinweis stimmt so jedoch nicht. Auch ich empfehle den Sehtest ohne Brille durchführen zu lassen, da entsprechende Sehstärken voreingestellt werden können.

Aber strafrechtlich gesehen ist das kein Betrug. Es fehlt an einem tatsächlichen Vermögensschaden/-gefährdung (als Wert im Sinne von €) und dem Willen dazu irgend jemand gegebenenfalls einen tatsächlichen Sachschaden zufügen zu wollen.

Aber trotzdem ist es eine Straftat, da du dir eine unrichtige Urkunde mittelbar hast ausstellen lassen und diese gegenüber der Behörde verwendest. Es sind weitreichende Folgen möglich, wie z.B. ein ungültiger Führerschein, da dieser unter falschen Voraussetzungen ausgestellt wurde undsoweiter.

Was für ein strafrechtlicher Hinweis? Da wir hier nicht vor Gericht sind interessiert es doch keine Sau wie es juristisch zu sehen ist!

Allgemein bezeichnet der Begriff "Betrug" die Vorspielung falscher Tatsachen, wenn also Jemand vortäuscht jemand Anderer zu sein ist von Betrug zu sprechen.

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@Eckengucker

Und Du hast offenbar ein Verständnisproblem!

Wenn das Ganze mal strafrechtlich verfolgt wird kann man sich Gedanken darüber machen wie es strafrechtlich richtig ausgedrückt wird, so weit ist es aber noch lange nicht. Stell Dir vor, die Menschen sprechen auch ganz normal miteinander.

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Dem Beitrag vom machheniker ist nix hinzuzufügen. 

Verlange vom Optiker die sehtestbescheinigung SOFORT. Weigert er sich, meldest du das der Innung und der Führerscheinstelle. 

Ich glaube allmählich es hackt bei manchen Kollegen.!!

Es steht dem Optiker nicht zu, den Besitz einer Brille zu kontrollieren. Er hat nur die Notwendigkeit zu bescheinigen 

was erzählst du da für einen blödsinn ....

innung ???

verlange SOFORT ???

schau dir mal das formular an:

sehtest wurde durchgeführt mit () ohne sehhilfe  () mit sehhilfe

wenn der prüfling schlecht sieht und keine sehhilfe hat ... dann fällt er durch

dass sich manche superschlaue die prüfbescheinigung erschleichen wollen ist ja bekannt .... die anschließenden unfälle sind dann ja das problem des opfers ....

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@hefezopf01

Ach Quatsch! Das Thema hatten wir doch schon einmal! Ich gebe die Korrektionslinsen in die Halterungen des FS-Sehtestgerätes und wenn der Sehtest dann bestanden wird, kreuze ich an, dass der Sehtest "mit Sehhilfe" durchgeführt (und bestanden) wurde.

Es hat keine Sau zu interessieren, ob diese Sehhilfe Eigentum des Probanten ist oder nicht und Du als Optiker hast schon gar kein Recht dazu, das zu prüfen.

Lies lieber mal nach, ob Du Dich nicht der Nötigung,unlauteren Wettbewerbs oder des Betruges schuldig machst, wenn Du eine erfolgreiche Sehtestbescheinigung vom Erwerb einer Brille (bei Dir?) abhängig machst!

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@Suedstadtindio

2 demogläser irgendwo reinklemmen ist keine sehhilfe ... sondern beihilfe zum betrug

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@hefezopf01

Herrgottzack.., "Demogläser" werden nicht "irgendwo reingeklemmt".

Bei Nichtbestehen des Testes hat der Kunde die Wahl, ob er eine (kostenpflichtige) Refraktion machen lässt oder zumindest die Grobwerte aus dem Autorefraktometer probiert.

Wenn die Korrektionsgläser dann in den Halterungen des FS-Sehtest-Gerätes sind und der Test bestanden wird, bekommt der Proband seine Bescheinigung mit Kreuzchen bei "mit Sehhilfe" SOFORT mit!

Du kommst in Teufels Küche, wenn Dich mal einer dranhängt, weil Du verlangst, erst eine Brille bestellen zu müssen, bevor Du ihm einen erfolgreichen Sehtest "mit Sehhilfe" bescheinigen kannst! Frag doch einfach mal Deine Innung oder -noch besser- die bei Dir zuständige Führerscheinstelle.

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@Suedstadtindio

ich erklärs dir jetzt nochmals

wenn der prüfling ein paar monate später einen unfall baut ... und vom richter gefragt wird "warum haben sie ihre brille nicht getragen" .... und dann die antwort kommt "ich hatte noch nie eine brille oder kontaktlinsen" .... dann hast DU ein riesengroßes problem wg falschbeurkundung !!!

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@hefezopf01

Schmarren! Aber glaub, was Du willst. Ich hab mich soeben bei der bei meiner Innung (SWAV) zuständigen FS-Sehtest-Dame erkundigt und sie hat mir Recht gegeben.

Mehr hab ich dazu nicht mehr zu sagen.

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@Suedstadtindio

Ich muss Südstadtinfo recht geben. WIr bescheinigen lediglich, dass der Test mit einer Sehhilfe oder ohne bestanden wird. Wir bescheinigen nicht dass der Proband eine Sehhilfe vorweisen konnte, oder was das genau für eine Sehhilfe ist. Theoretisch könnte sich einer eine Fertiglesebrille fürs Autofahren aufsetzen und würde einer Polizeikontrolle standhalten.

Nur mal ganz logisch betrachtet: Ich kann ihn vor den Autorefraktometer setzen, und diese Werte in die Messbrille einsetzen. Wenn dadurch am Prüfgerät die nötige Visussteigerung erreicht wird, ist das alles, was wir wissen wollen. Das diese Werte ungenau sind, interessiert niemanden, denn genausowenig hinterfragen wir, wie aktuell eine Kundenbrille ist, oder was für Kontaktlinsen getragen werden. Es ist die alleinige Verantwortung des Fahrzeuglenkers, dass eine "passende" Brille getragen wird, wir bevormunden ihn da nicht und übernehmen auch keine Haftung, wenn er ohne Brille einen Unfall baut. Wir müssen ihn nur unmissverständlich darauf hinweisen, dass er keinen Meter Auto fährt ohne Brille. Wo er sich eine besorgt ist seine freie Entscheidung, und wir haben ihn nicht zu zwingen. Geschäftsführer die das anders praktizieren sind unseriös

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass du nur noch zwei Tage Zeit hattest, denn der Antrag ist bis zu einem Jahr aktiv.

Solltest du den Antrag allerdings schon vor einem Jahr gestellt haben, dann hattest du eben Pech.

Von deinem Vorhaben rate ich ab. Wenn das herauskommt, kann die Fahrerlaubnis im schlimmsten Fall wieder entzogen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Kannst du dir beim Optiker nicht eine Brille mit der Stärke leihen und damit den Test machen?

Eine Brille wird individuell angefertigt. Da gibts keine Leihbrillen.

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@Jaenelle92

Ist auch gar nicht nötig in einem solchen Fall, da man die benötigten Gläser in die Halterungen des vorgeschriebenen Sehtestgerätes stecken und SOFORT die Bescheinigung erhalten kann, ob man "mit Sehhilfe" bestanden oder nicht bestanden hat.

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