Kann eine 20 jährige Frau bis 80 Jahre Witwenrente bekommen?

5 Antworten

Dann wird sie vermutlich in vielen Fällen noch nicht die Voraussetzungen für die (dauerhafte) große Witwenrente erfüllen, die lebenslang gewährt wird. Sie wird die kleine Witwenrente erhalten. Die wiederum ist zeitlich begrenzt.

In anderen Worten: Der 20 Jährigen Frau wird in aller Regel zugetraut arbeiten zu gehen. Und das ist m.E. auch nicht vollkommen abwegig.

Heutzutage wird zwischen Kleiner und Großer Witwenrente unterschieden.

Eine 20 jährige wird die kleine Witwenrente, die zeitlich begrenzt ist nur bekommen.

Wenn die Frau 20 Jahre nach ihrer Hochzeit immer noch 20 ist, wird sie natürlich als Hexe verbrannt.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten-an-hinterbliebene_node.html

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat. Ausnahme: Stirbt der Ehepartner/Lebenspartner oder die Ehepartnerin/Lebenspartnerin beispielsweise bei einem Unfall, besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch.

Weitere Voraussetzungen:
  • Ihr verstorbener Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin hat die Mindestversicherungszeit (Wartezeit genannt) von fünf Jahren erfüllt. Dazu zählen beispielsweise Monate, in denen Beiträge aus einer Beschäftigung gezahlt wurden. Diese Wartezeit ist nicht erforderlich, wenn Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin beispielsweise durch einen Arbeitsunfall ums Leben gekommen ist oder schon eine Rente bezogen hat.
  • Sie haben nicht wieder geheiratet.

Diese Rente kann als kleine oder große Witwen-/Witwerrente gezahlt werden.

Kleine Witwen- oder Witwerrente

Die kleine Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind und weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen. Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Altersrente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Die kleine Witwen- oder Witwerrente zahlen wir höchstens zwei Jahre nach dem Tod des Ehepartners/Lebenspartners oder der Ehepartnerin/Lebenspartnerin. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie nach dieser Übergangszeit selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Haben Sie vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner/Lebenspartner oder eine Ehepartnerin/Lebenspartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt für Sie das „alte Recht“ und Sie bekommen die kleine Witwen- oder Witwerrente unbegrenzt.

Große Witwen- oder Witwerrente

Die große Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie, wenn Sie

  • das Mindestalter gemäß nachstehender Tabelle erreicht haben oder
  • erwerbsgemindert sind oder
  • ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist.