Kann der Käufer mich anzeigen?

6 Antworten

Können tut er, aber ob das auch zu Ermittlungstätigkeiten führt, steht auf einem anderen blatt.

Im Übrigen ist es in Österreich genauso wie in Deutschland, das es jeweils eine strafrechtliche und eine zivilrechtliche Relevanz gibt.

Mit "Anzeigen" ist meist der strafrechtliche Gesichtspunkt gemeint. Der wäre hier der Betrug. In Deutschland muss man dir aber nachweisen, das Du auch den Vorsatz hattest, zu betrügen. Das ist auf Grund deiner dem Käufer augezeigten Mängel schon so gut wie abwegig.

Zivilrechtlich bist Du in Deutschland verpflichtet, dem Käufer die Ware zu liefern, die Du beschrieben hast. Hat man die Sachmangelhaftung nicht explizit mit der entsprechenden Klausel ausgeschlossen, haftet man auch für Schäden, die man nicht erkennen konnte. Das eine PS4 auf dem Postweg dermassen beschädigt wurde, das sie sich nicht mehr einschalten läßt, ist eigentlich unwahrscheinlich. Entweder war sie also sehr schlecht verpackt, oder der Käufer versucht hier zu besch...., was gar nicht so selten vorkommt.

Ich bezweifele aber, das der Käufer einen Anwalt aufsuchen wird, denn alleine die Kosten für ein Briefchen übersteigen den Streitwert.


ronnyarmin  09.05.2021, 11:05

Das mit dem Anwalt kann tatsächlich Blabla sein, das der Einschüchterung dienen sollte. Hat beim Fragesteller anscheinend geklappt.

Seine zivilrechtlichen Ansprüche kann man in diesem endeutigen Fall, da die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen wurde, sehr einfach auch ohne Anwalt durchsetzen.

2
reqhasstea 
Fragesteller
 09.05.2021, 11:44
@ronnyarmin

muss ich den anwaltsbrief bezahlen wenn einer kommen würde wenn ich ihm das Geld zurückverwiesen habe laut ihm kosten 150€

0
ZuumZuum  09.05.2021, 11:47
@reqhasstea

Nein, musst Du nicht, das ist seine Musik, die er bestellt hat, also zahlt er die auch. Er kann das natürlich seinerseits dann wieder einklagen. Die Kaufsumme aber erst zurücküberweisen, wenn der Artikel zurückgesendet wird. Das nach DEINEN Versandbedingungen, also am besten als versichertes Paket. Da gibt es dann eine Sendungsbnachverfolgung.

0
reqhasstea 
Fragesteller
 09.05.2021, 11:51
@ZuumZuum

wenn er mir die ps4 zurückschickt und sich einschalten lässt kann ich dann irgendwas machen?

0
medmonk  09.05.2021, 11:07
Ich bezweifele aber, das der Käufer einen Anwalt aufsuchen wird, denn alleine die Kosten für ein Briefchen übersteigen den Streitwert.

Wenn der Käufer Rechtsschutz hat und/oder sich seiner Sache sicher ist, würde ich nicht darauf wetten wollen, dass er es nicht doch macht. Wenn man es als Verkäufer einfach ignoriert, könnte es durchaus teuer werden. Im ungünstigen Fall nicht nur um den Streitwert, sondern um sämtliche Kosten an der Hake hat.

0
ZuumZuum  09.05.2021, 11:11
@medmonk

Ich schon, in der Regel fliegen nämlich Leute, die solche Bagatellsachen der RSV übergeben, gleich raus. Die meisten haben sowieso einen Selbstbehalt, der auch über den Kosten einer Erstberatung und postalische Tätigkeit eines RA liegen dürfte.

1
medmonk  09.05.2021, 12:55
@ZuumZuum

Selbst wenn wir die RSV mal weglassen, kann der Käufer auch ohne dagegen vorgehen. Bei Sachmangel bedarf es ja überhaupt kein anwaltliches Schreiben.

0
ZuumZuum  09.05.2021, 13:05
@medmonk

Wenn einem das Porto nicht zu schade ist, KANN man das natürlich so machen. Es bedarf im Zivilrecht nur eines Anwaltes bei Bundesgerichten.

Im Strafrecht gibt es noch den Anwaltszwang, wenn dem Angeklagten ein Verbrechen zur Last gelegt wird, wo es bei einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe kommen kann. Das nennt sich dann Pflichtverteidiger.

1
medmonk  09.05.2021, 13:15
@ZuumZuum

Den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht kenne ich selber als Unternehmer nur zu gut. Mir ging es in erster Linie eh darum, das man versuchen sollte, mit dem Käufer eine Einigung zu finden – und es nicht schweigend auszusitzen.

Ich habe in der Anfangszeit auch Lehrgeld gezahlt. Bis dato sowohl privat als auch beruflich immer eine akzeptable Lösung gefunden habe. Sei es gescheite Beschreibungen, ausschließlich versicherter Versand und im Ernstfall meine RSV sowie MHV.

0

Es handelt sich um einen Privatverkauf, somit keine Rücknahme, keine Garantie, keine Gewährleistung, kein Umtausch.

Ich hatte mal ein ähnliches Problem nur mit Bargeld und meinen Ex Chef, einen Vorschuss den ich nie unterschrieben habe..

(Bzw. Nie erhalten habe ;) ) wollte er zurück haben.

Er hatte daraufhin einen Anwalt beauftragt der mir einen drohenden Brief + kosten für den Brief zugeschickt hat. Hab nicht drauf reagiert und fertig. Nie etwas passiert.

Lg


medmonk  09.05.2021, 10:56
Es handelt sich um einen Privatverkauf, somit keine Rücknahme, keine Garantie, keine Gewährleistung, kein Umtausch.

Deine pauschale Aussage ist falsch. Wenn die Sachmangelhaftung vor dem Kauf nirgendwo explizit ausgeschlossen wird, nützt der Hinweis "Privatverkauf" rein gar nichts. Die Sachmangelhaftung bleibt davon unberührt.

2
ronnyarmin  09.05.2021, 10:57
Es handelt sich um einen Privatverkauf, somit keine Rücknahme, keine Garantie, keine Gewährleistung, kein Umtausch.

Das ist leider völliger Unsinn. Ein Recht auf Umtausch oder Rücknahme gibt es nie, auch nicht bei einem gewerblichen Verkauf.

Eine Garantie kann man nicht ausschliessen, die kann man nur freiwillig geben.

Die Gewährleistung muß bei einem Privatverkauf ausgeschlossen werden, sonst hat sie sie gegeben.

Das Beispiel mit dem geliehen Geld ohne Vertrag ist ein anderer Sachverhalt und nicht mit dem des Fragestellers zu vergleichen.

1

Ehrlichkeit sollte auf beiden Seiten bestehen. Die Beschreibung sollte deswegen nicht als arglistige Täuschung ausgelegt werden können. Es gibt sowohl Verkäufer als auch Käufer, die nur an den eigenen Vorteil denken. Man sollte deswegen immer mit offenen Karten spielen und eine möglichst genaue und ehrliche Angabe machen, bei der der Zustand klar ersichtlich ist. Ich denke, wenn man in diesem Fall schreibt, "nicht funktionsfähig" oder "defekt, nur für Bastler" oder ähnliches, dürfte es reichen, um die Rücknahme zu verweigern

Ich kenne die Rechtslage in Österreich leider nicht da kann ich jetzt nicht sagen ob ein Gewährleistungsausschluss dich schützt. Aber wenn du was verkaufst und explizit darauf hinweist das du nichts zurücknimmst dann hat der Käufer jetzt ganz blöd gesagt eben Pech gehabt das Risiko ist er beim kauf eingegangen. Allerdings muss der Verkaufte Artikel der Beschreibung entsprechen, wer oder was jetzt den Schaden verursacht hat ist auch die Frage, es kann unter Umständen auch ein Transportschaden vorliegen so wie manche Pakete von der Post geworfen werden glaube ich das was in der Konsole verrutscht oder gebrochen ist. Aber da kann ich nur sagen wenn du was im Internet gebraucht verkaufst nächstes mal nur an abholer verkaufen, so das du ihm die Funktionalität demonstrieren kannst. Hatte mal vor 2 Jahren nen ähnlichen Fall, hab über eBay ein gebrauchten PC verkauft und der Käufer meinte auch das ich ihm Schrott verkauft hätte, obwohl ich alles 2 und 3 mal kontrolliert habe ob alles geht, wie sich herausgestellt hat war er zu blöd gewesen den an/aus Schalter am Netzteil auf an umzulegen, ich depp bin extra 60km zu ihm gefahren nur um einen kleinen Schalter umzustellen, da er mir auch mit Betrugs Anzeige gedroht hat, allerdings war er einsichtig genug mir das Benzingeld zu erstatten und er hat sich aufrichtig entschuldigt. Deswegen verkaufe ich nur noch mit Abholung!


medmonk  09.05.2021, 13:07

Wer sich vor dem Anbieten eines Artikels gescheit informiert und infolge dessen eine gescheite Produktbeschreibung samt explizitem Ausschluss der Sachmangelhaftung einstellt, muss sich hinter auch nicht damit herumärgern.

Aber wenn du was verkaufst und explizit darauf hinweist das du nichts zurücknimmst dann hat der Käufer jetzt ganz blöd gesagt eben Pech gehabt das Risiko ist er beim kauf eingegangen.

Dem ist nicht so! Angaben wie "Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie" sind rechtlich gesehen Blödsinn hoch Zehn. Entscheidend ist der Ausschluss der Sachmangelhaftung. Was den Versand angeht, den versicherten Versand nehmen.

1

In Deutschland wuerde dich auch ein wirksamer Gewaehrleistungsausschluss nicht von der Pflicht befreien, einen Artikel zu liefern, der auch der Beschreibung entspricht. Wenn nicht ausdruecklich darauf hingewiesen wurde, dass es sich um einen kaputten Artikel handelt, schuldest du also einen funktionsfaehigen.

Ich glaube kaum, dass es in Oesterreich viel anders ist.


reqhasstea 
Fragesteller
 09.05.2021, 10:42

Ja aber als ich das Gerät weggeschickt habe hat es ja noch funktioniert und ich habe auch in der Anzeige auf Mängel hingewiesen

0
medmonk  09.05.2021, 11:01
@reqhasstea

Ob das Gerät bei dir funktioniert hat oder nicht, wenn die Sachmangelhaftung nicht explizit schon vor dem Kauf ausgeschlossen wurde, bist du voll in der Haftung drin. Dasselbe gilt auch für genannte Mängel, wenn diese nicht vollständig und wahrheitsgemäß beschrieben wurden.

1