Willhaben Käufer will, dass ich Ware repariere oder sie zeigt mich an?

6 Antworten

Es wäre möglich, dass der Ausschluss der Gewährleistung nicht wirksam formuliert ist.

Rechtssicher ist die Formulierung durch z.B. "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung"

Außerdem ist ein Ausschluss der Gewährleistung bei verschwiegenem Mangel ebenfalls unwirksam.

Nichts desto Trotz würde ich hier einfach nix mehr machen. Ich zweifle an, dass es da zu einer Anzeige kommen wird.

Ranu182002 
Fragesteller
 04.02.2020, 13:08

Okay

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Die Dinger haben funktioniert, sonst hätte die Käufer bei der Abholung reklamiert.

Keine Garantie oder R+ücknahme ist Unsinn. Aber die Gewährleistung ausgeschlossen zu haben war sinnvoll. Sollten die airpods jetzt wirklich defekt sein, hat die Käuferin Pech gehabt.

Vergiss die Nachricht einfach, da kommt nichts, weil es keine Grundlage für eine Anzeige oder für eine Reklamation gibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gekauft wie gesehen!

ausprobiert und gewährleistungsausschluss - an deiner Stelle wäre ich total entspannt

Ma10ddin  04.02.2020, 11:40

Seh ich genauso. Besonders weil sie die ausprobiert hat.

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Ranu182002 
Fragesteller
 04.02.2020, 13:08

Okay danke

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vorab: Zu deiner Formulierung, die ist überflüssig oder evtl. sogar unwirksam, dazu aus: https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/

"Bei seinem Angebot einer gebrauchten Fototasche schreibt er: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr­leistung.“ Die Folge: Wenn mit der Tasche etwas nicht stimmt, muss er weder nach­erfüllen noch den Kauf­preis erstatten. Weitere Ausführungen, etwa, dass er als Privatmann verkauft, sind über­flüssig. Wer statt­dessen so wie Metaller14 unklar oder miss­verständlich formuliert, trägt die volle gesetzliche Sach­mangelhaftung, wie die alte Gewähr­leistung inzwischen heißt. Das bedeutet: Der Verkäufer steht zwei Jahre ab Lieferung dafür ein, dass die Ware genauso gut ist wie in der Artikel­beschreibung versprochen."

Bleibt die Frage, ob die Käuferin ein großes Fass aufmachen möchte. Was auch immer sie unternehmen möchte, eine Anzeige kann sie zwar erstatten, aber weshalb? Typisch wäre der Betrug, aber da fehlt schon die Absicht. Sie hat eine reale Ware bekommen, die sogar funktionierte. Arglistig verschwiegene Mängel sehe ich da noch nicht. Aber sie hat sich sicherlich gedacht: drohen kann man ja mal als erste Amtshandlung.

Wenn, dann hätte sie nur Chancen über die Gewährleistung. Denn die Pods haben ja funktioniert, als sie sie gekauft und in deinem Beisein getestet hat, aber später möglicherweise nicht mehr.

Weder liegt eine Straftat vor (nur die kann man überhaupt anzeigen), noch gibt es hier zivilrechtliche Ansprüche, es sei denn sie kann dir nachweisen, dass du sie arglistig getäuscht hast.