Kann das Sozialamt bedrohen?

3 Antworten

Eine Notwohnung/Notunterkunft ist, wie der Name sagt "für den Notfall" und wird normal vom Sozialamt bezahlt. Ziel ist es, sich eine feste Wohnung zu suchen, damit dort der nächste Notfall einziehen kann. Das Sozialamt darf sagen, dass ihr euch eine andere Wohnung suchen müsst.

Aber das Sozialamt bedroht uns immer.

Wie kann es das, wenn Ihr angeblich

sind nicht mehr im Sozialamt

?

Ihr solltet Euch an einen Fachanwalt für Sozial- bzw. für Ausländerrecht wenden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Das ist keine Bedrohung, sondern ein Aufzeigen der Konsequenzen. Man muss sich schon an die Regeln halten.

kukury 
Fragesteller
 24.04.2024, 16:41

Ja, aber welche Regeln? Ich bin ja nicht im Sozialamt.

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ZuumZuum  28.04.2024, 12:09
@kukury

Das Du nicht beim Sozialamt bist, haben wir verstanden. Aber Du wohnst ein einer Wohnung die dir das Sozialamt als Notunterkunft zur Verfügung gestellt hat. Natürlich kann das Sozialamt verlangen, das ihr diese zeitnah räumt.

Was soll ein "Ausländerausweis" sein? Meinst Du damit die Aufenthaltserlaubnis? Dann brauchst Du nur eine Wohnung mit einem urzen Mietvertrag, weil Du wirst in naher Zukunft ausreisen müssen.

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kukury 
Fragesteller
 28.04.2024, 15:24
@ZuumZuum

Ja, aber unser Mietvertrag ist von der Immobilienverwaltung.

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ZuumZuum  28.04.2024, 16:42
@kukury

Das Sozialamt stellt auch keine Mietverträge aus oder verwaltet Wohnungen. Lediglich bezahlen tut es die Miete für die Wohnung wenn Bedürftigkeit da ist. Und jetzt müßt ihr diese vom Sozialamt bezahlte Wohnung räumen. Was ist da so schwer dran zu verstehen?

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