Haben die Arzthelferinnen auch eine Schweigepflicht?

9 Antworten

Ja, sie haben auch Schweigepflicht. Sie sind gemäß §203 Strafgesetzbuch (StGB) "berufmäßig tätige Gehilfen" des Arztes, auch Auszubildende, unterliegen der Schweigepflicht.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Natürlich auch Schweigepflicht/Datenschutz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Krankenschwester

wenn mann zum Frauenarzt geht

Mann geht nicht zum Frauenarzt. Man geht zum Frauenarzt, wenn man eine Frau ist.

Aber ja, die Helferinnen unterliegen auch der Schweigepflicht. Das haben sie in der Regel auch mit ihrem Arbeitsvertrag unterschrieben.

Der Arzt nimmt das wohl etwas ernster, aber im Endeffekt, wenn es spannend oder lustig ist, wird das in der Familie schon erzählt und auch unter Freunden. Also das ist eigentlich normal.

Außer ihr kennt euch. Dann kann sie das natürlich nicht machen, weil das könnte ja auffliegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das ist in §203 Abs 4 StGB geregelt:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html

4) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm bei der Ausübung oder bei Gelegenheit seiner Tätigkeit als mitwirkende Person...

Arzthelfer sind in dem zusammenhang mitwirkende Personen.

Woher ich das weiß:Recherche