Haben die Arzthelferinnen auch eine Schweigepflicht?
Wenn man zum Frauenarzt geht und dort die Arzthelferinnen etwas über einen Schwangerschaftstest fragt oder über die Periode ect…. dürfen die es dann an ihre Familie und Freunde weitererzählen? Oder haben die auch eine Schweigepflicht wie der Arzt? Bitte schreibt mir eure ehrliche Antwort.
9 Antworten
Ja, sie haben auch Schweigepflicht. Sie sind gemäß §203 Strafgesetzbuch (StGB) "berufmäßig tätige Gehilfen" des Arztes, auch Auszubildende, unterliegen der Schweigepflicht.
Mfg
Natürlich auch Schweigepflicht/Datenschutz.
wenn mann zum Frauenarzt geht
Mann geht nicht zum Frauenarzt. Man geht zum Frauenarzt, wenn man eine Frau ist.
Aber ja, die Helferinnen unterliegen auch der Schweigepflicht. Das haben sie in der Regel auch mit ihrem Arbeitsvertrag unterschrieben.
Der Arzt nimmt das wohl etwas ernster, aber im Endeffekt, wenn es spannend oder lustig ist, wird das in der Familie schon erzählt und auch unter Freunden. Also das ist eigentlich normal.
Außer ihr kennt euch. Dann kann sie das natürlich nicht machen, weil das könnte ja auffliegen.
Ja, das ist in §203 Abs 4 StGB geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
4) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm bei der Ausübung oder bei Gelegenheit seiner Tätigkeit als mitwirkende Person...
Arzthelfer sind in dem zusammenhang mitwirkende Personen.