Kann das Haus versteigert werden?
Hallo Forum
Meine Nachbarn haben das Elternhaus zu gleichen Teilen geerbt,( 3 Geschwister)
Einer davon hat gesetzliche Betreuung. Sein Betreuer möchte nun das Haus versteigern lassen.
Kann er das ?
Es betrifft nicht mich!!!
Ich frage nur aus Interesse.
Schönen Sonntag
12 Antworten
Warum hast du noch nicht genug Antworten? Der Betreute mit Betreuung Vermögensvorsorge - hier entscheidet ausschließlich der Betreuer.
Wenn es bereits zur Teilungsversteigerung kommt - ist die Erbfolge geklärt - dann ist nichts mehr mit ausschlagen.
Und ja - wenn der Betreuer die Vermögensvorsorge hat- kann er unter Umständen sogar gezwungen sein die Teilungsversteigerung zu betreiben. Nämlich dann wenn die Miteigentümer nicht freiwillig im angemessenen Zeitraum zum Notar gehen um das Objekt gemeinsam zu verkaufen.
Wenn es keine Einigung darüber gibt, das Haus gemeinsam zu verkaufen, dann ist das der einzige Weg an das Geld zu kommen. Das muss der Betreuer sogar machen.
Hallo so einfach geht das auch wieder nicht, was hat er für ein Grund, das Haus zu verkaufen oder zu versteigern? er müsste erst mal den andern 2 Erben anbieten den Anteil zu kaufen, und sein Schützling muss bestimmt auch damit einverstanden sein
und wer wohnt jetzt noch in dem Haus oder steht es leer?
ein Betreuer darf auch nicht das machen was er will, sondern immer nur zum Wohle des betreuenden, mein Bruder hat auch ein Betreuer er darf nur da handeln wofür mein Bruder unterschrieben hat
er braucht aber die Genehmigung vom Gericht, eigentlich ist es normal mit den Erben zu verhandeln bevor verkauft wird, wann Geld fehlt springen meist die Behörden ein Sozialhilfe oder ähnliches , wann das Haus verkauft wird, muss der Schützling ja auch irgendwo wohnen
ann Geld fehlt springen meist die Behörden ein Sozialhilfe oder ähnliches ,
Die Behörde sind auch gehalten, verwertbares Vermögen nicht unbeachtet zu lassen.
wann das Haus verkauft wird, muss der Schützling ja auch irgendwo wohnen
Vieleicht wohnt der ja schon irgendwo und nicht im Haus?
Nein, können wir nicht nur. Das Haus wird versteigert und das hat dann auch seine Richtigkeit.
wann Geld fehlt springen meist die Behörden ein
Da reden wir dann nicht von irgendwas, sondern von meinem (Steuer-)geld. Für wen willst du das Vermögen schonen? Für die Erben?
Er kann das gerne vorschlagen, aber ohne Zustimmung der anderen beiden geht das nicht.
Jeder Erbe kann beim Amtsgericht einen Antrag auf Teilungsversteigerung nach §§ 180 Abs. 1, 15 ZVG stellen. Das kann jeder Miterbe ohne den anderen tun, ein einfacher Antrag genügt.
Teilungsversteigerung | Deutsches Erbenzentrum (deutsches-erbenzentrum.de)
Verstehe ich das so, dass einer zwei andere gerichtlich zwingen kann, das Haus zu verkaufen/zu versteigern?
Sofern der Betreuer Vermögensvorsorge hat : Der Anteil von dem Erben 1 kann versteigert werden. Fraglich wer halt nur 1/3 einer Immobilie mit fremden Menschen kauft
Auch falsch.