Hausbesuch für Betreuer in Pflegeheim?

3 Antworten

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Der § 1901I BGB wurde ja schon genannt.

Zusätzlich kann der Betreuer den Heimvertrag kündigen und den Betreuten verlegen, wenn ihm der Zugang durch ein Hausverbot verwehrt wird:

Der Betreuer kann einen Heimvertrag fristlos kündigen, wenn er durch ein Hausverbot des Heimtragers gehindert wird, Kontakt mit dem Betreuten aufzunehmen und hierdurch die Erfüllung seiner Betreuerpflichten nicht mehr gewahrleistet ist: LG Kempten, Urteil vom 04.06.2002, BtPrax 2001, 171.



Hausrecht gegenüber rechtlichen Betreuern

Nach § 1901 Abs. 1 BGB umfasst die Betreuung alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, die Angelegenheiten der/des Betreuten zu besorgen. Dabei ist die Betreuerin/der Betreuer gemäß § 1901 Abs. 3 Satz 3 BGB verpflichtet, vor der Erledigung wichtiger Angelegenheiten diese mit der/dem Betreuten zu besprechen. Dieses Besprechungsgebot macht den Grundsatz der persönlichen Betreuung deutlich.

Dieser Grundsatz gebietet es daher, der Betreuerin/dem Betreuer den zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Zugang zur Heimbewohnerin/zum Heimbewohner zu ermöglichen. Der Zugang kann ggf. mit einer Duldungsverfügung durch das Vormundschaftsgericht erzwungen werden.

KatzeKlein 
Fragesteller
 15.05.2021, 16:00

Super, genau das suchte ich. Danke, mir fiel es nur nicht genau ein!

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Das geht selbstverständlich. Das Pflegeheim sitzt am längeren Hebel und im blöden Fall muss ein anderer Betreuer bestellt werden, wenn dieser es sich verscherzt hat ;)

Stell dir mal vor der Betreuer pöbelt herum und beleidigt - und das soll das Pflegepersonal dann mit sich machen lassen? Nenenene ^^

KatzeKlein 
Fragesteller
 15.05.2021, 16:01

Nein, siehe bitte die gute Antwort von Helmutww

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