Kann der Betreuer ohne die Zustimmung meiner Mutter auf ihr Bankkonto zugreifen?
Hallo,
Meine Mutter ist seit 2 Wochen im Pflegeheim UND jetzt hat Mama eine Betreuung; der betreuung braucht die Geldkarte meiner Mutter!
Aber meine Mutter hat mir gesagt, sie will die Karte und ihr Bankkonto behalten, weil meine Mutter selbst kein deutsch spricht und mich seit Jahren zum Einkaufen schickt, um ihre eigenen Lebensnotwendigkeiten zu kaufen.
Muss meine Mutter ihre Karte dem Betreuer geben oder kann sie niemand ohne ihr Einverständnis dazu zwingen?
Ich warte auf Ihre schönen Antworten🙂
9 Antworten
Wenn das die gesetzliche Betreuung ist, dann ist das legitim, dass der Betreuer auch die finanzielle Angelegenheiten regelt, aber nur, wenn nicht anders vereinbart wurde. Da kann man sich erkundigen, was in dem Vertrag steht. Und ja, ich befürchte, deine Mutter muss die Bankkarte aushändigen.
Wenn Deine Mutter im Pflegeheim ist und einen Betreuer hat, darf der das, muss der sogar dürfen. Der Betreuer hat sicher eine Pflegevollmacht....und Deine Mutter nur noch Taschengeld.
Wenn der Betreuer unter anderem für die finanziellen Angelegenheiten bestellt ist, dann braucht er Zugriff auf das Bankkonto. Denn es ist seine Aufgabe dafür zu sorgen, dass alle Rechnungen für deine Mutter bezahlt werden und sie keine Schulden macht.
Wenn deine Mutter die Bankkarte nicht herausgibt oder verloren hat, dann kann er einfach mit dem Gerichtsbeschluss zur Bank gehen und Zugriff auf das Konto verlangen.
Es hängt davon ab, für was die Betreuung eingesetzt wurde. Wenn auch für die Vermögenssorge, dann hat die Betreuung auch das Recht, an das Konto deiner Mutter zu gehen.
Bevor du die Karte aushändigst, solltest du dir den Betreuerausweis vorlegen lassen, da steht drauf wofür die Betreuung angeordnet wurde.
Warum hast du sie nicht übernommen?
Eine gesetzliche Betreuung verwaltet auch das Konto und kümmert sich um die nötigen Überweisungen. Da deine Mama das ja nicht mehr selber machen kann, einiges wird in Absprache mit der Einrichtung geschehen, wenn zB Fußpflege nötig ist, ein Friseur usw.