Was ist, wenn dem gerichtlichen Betreuer nicht die Tür aufgemacht wird?
Angenommen meine Mutter braucht meiner Meinung nach dringend eine Betreuung. Was ist wenn ich einen Betreuer beantrage für sie, der zu ihr kommt aber meine Mutter ihn nicht reinlässt. Kommt der Betreuer dann irgendwann mit der Polizei?
6 Antworten
Mit der Polizei wird er sicher nicht kommen, sondern Dich als Antragsteller um Hilfe bitten. um mit Deiner Mutter sprechen zu können. Deine Mutter kann auch jederzeit einen Widerspruch beim Betreuungsgericht einlegen, daß sie ihre Angelegenheiten selbst erledigen kann, also keinen Betreuer nötig hat. Dann muß das Gericht prüfen und entscheiden, ob Dein Antrag auf Betreuung gerechtfertigt war. Wieso klärst Du das nicht mit Deiner Mutter und Du selbst läßt Dich als Betreuer vom Gericht bestätigen?
so einen Betreuer wird man nicht mehr so leicht los und der kostet euch viel geld und überlege dir das gut, ob du sie nicht selbst betreuen kannst und die handeln auch nicht immer so gut im interesse deiner mutter und verbrauchen euer geld...
frage die seniorenberater in deiner stadt. und euren hausarzt.berufsbetreuer wäre das ende ihres lebens in selbstständigkeit und das ende eurer beziehung ggf. für immer.
diese hohen kosten des betreuers fressen dann nachher die rente deiner mutter auf
Als Betreuer werden entweder Angehörige oder Ehrenamtliche bestellt, die eine einmalige Pauschale von 399€ pro Jahr oder, sofern Angehörige verzichten, gar nichts kosten.
Nur, wenn beides nicht zur Verfügung steht, wird ein Berufsbetreuer eingesetzt. Und auch nur dann, wenn der Betreute vermögend ist, muss der Betreute die monatliche Pauschale selbst bezahlen - je nach Qualifikation des Betreuers. Zudem wird die Pauschale mit der Dauer der Betreuung immer geringer. Dass die Rente von diesen Beträgen aufgezehrt wird, ist Quatsch, zumal es ein Schonvermögen gibt, das nicht angetastet wird.
wo steht das denn, dass diese Pauschale für den Berufsbetreuer, also für einen Anwalt oder Soz.Päd. oder Dipl. Päd., mit der Dauer der Betreuung immer geringer wird?
Nein, der Betreuer kommt nicht mit der Polizei. Er darf die Wohnung nicht einfach so gegen den Willen des Betreuten betreten.
Unabhängig davon geht es zunächst auch erst einmal darum, ob Deine Mutter a) eine Betreuung will und b) ob sie gesundheitlich dazu in der Lage ist, diese Entscheidung zu treffen. Den Ablauf klärst Du am besten mit dem zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht).
Erstmal kommt ein Richter mit Beisitzer zu ihr in Wohnung, der entscheidet.
Was ist ein Beisitzer? Ja, aber wenn sie die Tür nicht aufmacht, was dann????
sie muss niemandem die Türe aufmachen, wenn sie nicht entmündigt ist und selbstständig lebt und weiter so leben will. Nur, wenn sie sich oder andere gefährdet, kann man gegen ihren Willen was machen. Psych.KG. Erkundige dich in der Rechtsantragsstelle im Amtsgericht.
Deine mutter ist eine freie frau und du hast kein recht ihr irgendwas aufzuzwingen
diese hohen kosten des betreuers fressen dann nachher die rente deiner mutter auf und euer verhältnis wird auch noch schlechter durch sowas. hole dir doch familienhelfer, einkäufer und putzer von der diakonie, Pflegewerk, pflegedienst, pflegegrad II oder III für deine mutter oder vom sozialamt familienhelfer oder ehrenamtliche über corona-hilfen kölsch hätz usw. frage deine krankenkasse nach hilfen.MDK. gehe zu einer pflegberatungsstelle. beantrage zusätzliche entlastungsleistungen bei der krankenkasse.