Ist gesetzliche Betreuung ein Leben lang?

6 Antworten

Nein Betreuer werden nicht grundsätzlich lebenslang angesetzt

IdR gibt es zuerst ein Verfahren über 3-6 Monate, danach wird wieder per Gericht entschieden ob der Betroffene wieder selbst in der Lage ist sich um alles zu kümmern oder nicht. Das wäre auf längere Sicht dann entschieden. Meines Wissens nach je nach Situation

Es kann auch entschieden werden, das es “Teil“-Betreuung gibt, also ein Betreuer nur über finanzielles entscheidet.

Der Betreuer macht dann was die Eltern vor der Volljährigkeit gemacht haben, Finanzen verwalten, im Gesundheitsfragen entscheiden, etc.

Paleimer230 
Fragesteller
 15.06.2020, 21:39

Und genau das macht mir Angst, dass der soviel Macht hat.

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Meeew  15.06.2020, 21:43
@Paleimer230

Derjenige wird vom Vormundschaftsgericht überwacht.

Er darf keine größeren Änderungen ohne deren Zustimmung vornehmen. Also musst du keine Angst davor haben, dass er dein Eigentum verkauft oder sonstiges

Das seltsame an deinet Situation ist warum deine Eltern nicht engesetzt wurden.. soweit Verwandte bereit sind den Job zu machen und dazu fähig sind, werden diese bevorzugt eingesetzt

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Die maximale Dauer beträgt 7 Jahre, allerdings ist eine Verlängerung möglich.

Wenn Du das nicht möchtest gegen den Betreuungsbeschluss Beschwerde einlegen , ggf ein Gegengutachten machen lassen.

Oder in Ausland ziehen , dort greift die FGB ( Freiwillige Gerichtsbarkeit) unter welcher die Betreuung für Erwachsene fällt nicht .

WIE LANGE dauert eine Betreuung?

Auch bei der Dauer einer Betreuung gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. So muss spätestens nach sieben Jahren geprüft werden, ob die Betreuung weiterhin erforderlich ist. Der Betreuer ist darüber hinaus verpflichtet, dem Betreuungsgericht mitzuteilen, wenn er eine Betreuung nicht mehr für erforderlich hält. Auch die Erwägung einer Einschränkung bzw. Erweiterung des Aufgabenkreises muss dem Betreuungsgericht mitgeteilt werden. ....

Quelle und mehr:

http://www.liv-nuernberg.de/die-gesetzliche-betreuung/

  1. Es ist auch mit einer gesetzlichen Betreuung möglich, ein normales Leben zu führen - gesetzliche Betreuung ist nur ein Hilfsinstrument
  2. Das Gericht überprüft regelmäßig, ob weiterhin diese Unterstützung nötig ist - Du kannst aber selbst jederzeit eine Überprüfung beantragen, die dann auch durchgeführt wird.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Paleimer230 
Fragesteller
 15.06.2020, 21:38

Inwiefern kann man dann ein normales Leben führen?

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Midgarden  15.06.2020, 21:45
@Paleimer230

Wenn Du mit gesetzlicher Betreuung kein normales Leben führen könntest, könntest Du das auch ohne nicht.

Gesetzliche Betreuung heißt doch nur, daß Du für einen oder mehrere Lebensbereiche Unterstützung bekommst, z.B. beim Umgang mit Behörden oder bei der Verwaltung Deines Geldes.

Es wird Dir ja nichts übergestülpt, sondern nur jemand zur Seite gestellt für Bereiche, in denen Du eine Schwäche hast und Du kannst mitbestimmen, wer Dich unterstützt.

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Midgarden  15.06.2020, 22:05
@Paleimer230

Dann konntest Du aber auch ohne gesetzliche Betreuung kein "normales" Leben führen, weil Du auf umfassendere Hilfe angewiesen bist.

Wenn Du auch ohne fremde Hilfe für Deinen Lebensunterhalt sorgen und alle Alltagsprobleme selbst lösen kannst, wird kein Gericht eine gesetzliche Betreuung anordnen

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Paleimer230 
Fragesteller
 15.06.2020, 22:06
@Midgarden

Selbst wenn es stimmt, so ein Leben ist doch nicht lebenswert, oder?

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Ich weiß zwar nicht, wie der Sachverhalt bei dir ist, kenne aber jemanden, der einen gesetztlichen Betreuer hatte und eines dürfte auch bei dir klar sein: Auch deine gesetzliche Betreuung wird immer mal wieder geprüft (ob noch nötig usw) .. denn das kostet ja Geld und der Nutzen dessen wird immer wieder überprüft .. es besteht also immer wieder die Chance, dass der Betreuer geht..