Kann das erbe im namen einer volljährigen person von anderen angehörigen ausgeschlagen werden?
Bei mir herrscht zurzeit folgende situation ich bin mit meiner mutter meinem onkel und meiner tante in einer gemeinsamen whatsapp gruppe weil es schon seit längerem darum geht was im worst case szenario gemacht werden soll wenn mein zweiter opa stirbt weil er schon seit Jahren hautkrebs hat und sich nicht behandeln lässt dadurch ist es schon soweit voran geschritten das er vielleicht laut der Einschätzung in der whatsapp gruppe vielleicht noch so 5 jahre zu leben hat und jetzt wird halt viel drüber diskutiert was nach dem tot passieren soll wenn mal der fall der fälle eintritt weil mit meinem 2 opa kann man nicht über so sachen wie nachlass erbschaft oder darüber reden wie so der stand der dinge an besitz da ist mein zweiter opa haust leider wie ein messi und das haus in dem er lebt ist in einem katastrophalen zustand und weil er eben nicht drüber spricht wie viele Schulden noch auf dem haus sind oder wie es um testament und co steht über sowas lässt er leider nicht mit sich reden weil das schon alle zig male erfolglos versucht haben mit ihm drüber zu reden was dann genau wie passieren soll damit eben nach seinem tot sozusagen die letzten wünsche in erfüllung gehen weil alle anderen wollen das erbe wegen zu vieler unsicherheiten ausschlagen und da mein onkel kleine kinder hat schlägt er das erbe weil er (onkel) sich diesbezüglich schon entschieden hat auch im namen seiner kinder aus und die sache bei der ich mir eben nicht so ganz sicher bin ist die das meine beiden schwestern 22 und bald 18 dauerhaft unter betreuung stehen da diese eine geistige behinderung haben und ich hab glücklicherweise keinen gesetzlichen betreuer da ich völlig normal bin und im gegensatz zu meinen beiden schwestern keine geistigen einschränkungen habe mein onkel meinte dann nur zu meiner mutter wenn sie das erbe von meinem opa ausschlagen würde dann soll sie das automatisch im namen von uns 3 kindern ebenfalls tun deshalb stelle ich diese frage weil ich a) nicht möchte das sich meine mutter rechtlichen ärger einhandelt b) soll es nicht komplizierter werden als es eh schon ist da mein opa über solche sachen nie mit sich reden lässt und c) glaub ich das meine mutter das erbe in meinem namen gar nicht ausschlagen kann da ich 20 bin und über die volle geschäftsfähigkeit verfüge deshalb glaube ich auch das ich das erbe dann quasi selbst ausschlagen müsste wenn es alle anderen beteiligten auch machen weil ich weiß das wenn meine mutter ein erbe ausschlägt das man dann als nächstes zu mir kommt da ich ja der nächste angehörige bin da ich allerdings nicht weiß wie da die eindeutige rechtslage dazu aussieht hoffe ich das mich von euch einer gut darüber aufklären kann hoffentlich hab ich euch meine situation verständlich genug beschrieben
4 Antworten
Selbstverständlich nicht. Das merkt man aber wenn man es versucht, da die Ausschlagung nur beim Nachlassgericht oder einem Notar möglich ist.
neben den andere richtigen Antworten, möchte ich noch sagen, dass es sehr selten ist wenn jemand alt stirbt, dass noch Schulden auf dem Haus sind. und wenn doch dann sind sie deutöich unter den Hauswert. Nach dem Tod kann man die Unterlagen sichten und findet relativ schnell Kontoauszüge.
Groß-/Kleinschreibung und Absätze wären nett, ist ja furchtbar zu lesen.
Bei gesetzlicher Erbfolge, also wenn es kein Testament gibt:
Wenn dein Opa stirbt, erben dessen Kinder, also bei dir dein entsprechende Elternteil. Nur wenn dieser bereits tot ist, bist du überhaupt in der Erbfolge.
Dann musst du das Erbe selbst ausschlagen, wenn du volljährig bist, das kann nicht das andere Elternteil für dich tun.
Kann das erbe im namen einer volljährigen person von anderen angehörigen ausgeschlagen werden?
Grundsätzlich Nein.
Ausnahme: gesetzliche Betreuung.