Kann das erbe im namen einer volljährigen person von anderen angehörigen ausgeschlagen werden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbstverständlich nicht. Das merkt man aber wenn man es versucht, da die Ausschlagung nur beim Nachlassgericht oder einem Notar möglich ist.

Woher ich das weiß:Recherche

neben den andere richtigen Antworten, möchte ich noch sagen, dass es sehr selten ist wenn jemand alt stirbt, dass noch Schulden auf dem Haus sind. und wenn doch dann sind sie deutöich unter den Hauswert. Nach dem Tod kann man die Unterlagen sichten und findet relativ schnell Kontoauszüge.

Groß-/Kleinschreibung und Absätze wären nett, ist ja furchtbar zu lesen.

Bei gesetzlicher Erbfolge, also wenn es kein Testament gibt:
Wenn dein Opa stirbt, erben dessen Kinder, also bei dir dein entsprechende Elternteil. Nur wenn dieser bereits tot ist, bist du überhaupt in der Erbfolge.

Dann musst du das Erbe selbst ausschlagen, wenn du volljährig bist, das kann nicht das andere Elternteil für dich tun.

Kann das erbe im namen einer volljährigen person von anderen angehörigen ausgeschlagen werden?

Grundsätzlich Nein.

Ausnahme: gesetzliche Betreuung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.