Käufer will Kitten einfach nicht mehr?

7 Antworten

Was genau steht denn im Vertrag wegen der Anzahlung? Oder was wurde deswegen gesagt?

Eine Anzahlung ist genau wegen solchen Aktion da damit der VK eine Sicherheit hat das der Käufer sie nimmt bzw. falls doch verweigert wird wenigstens die Kosten die dadurch entstanden sind zu entschädigen. Denn dadurch das er doch nicht die Katze nimmt sind dir andere potenziellen Käufer entgangen und du hast deswegen weitere kosten da du sie weiter versorgen musst ab dem Zeitpunkt wo er sie nehmen sollte und und auch ggf. weniger Geld bekommst, wenn du sie später verkaufst da die Katze dann älter ist.

Kannst ihm sagen das seine Drohung unwirksam ist da er nicht in der Lage ist eine Anzeige zu erstatten. Du aber könntest es machen da er sich weigert den gültigen Vertrag zu brechen und dann auch noch so frech ist das Geld zurückzuverlangen du aber verlangst das er sich daran hält und die Katze nimmt und bezahlt.

Und sollte es ein nächstes Mal geben: Schreibe es im Kaufvertrag das sollte der Käufer doch das Interesse verlieren das du die Anzahlung behälts als Entschädigung der Kosten die entstanden sind bzw. die noch kommen werden.


Kleene8484 
Beitragsersteller
 11.05.2025, 22:42

Danke dir

ja so wie du beschrieben hast dient es für meine Kosten und er will es einfach nicht mehr weil er auf einmal eine bengal will und keine BKH mehr

DaLiLeoMishu  11.05.2025, 22:49
@Kleene8484

Wurde eine Vereinbarung über den Kauf des Kittens und die geleistete Anzahlung als verbindliche Reservierung vereinbart?

Denn: Anzahlung = Reservierung = Vertragsbindung

Magst du mir den Wortlaut der schriftlichen Vereinbarung sagen, damit ich genauer einschätzen kann, wie stark deine Position ist?

ScarletWitch1  11.05.2025, 23:02
@Kleene8484

Sag ihm das er es hätte vorher abklären müssen ob man ggf. das Geld zurückbekommen würde bzw. ein Teil, wenn man sich doch umentscheidet. Aber, wenn nichts anderes abgemacht wurde gilt das man die Anzahlung als Entschädigung behält wegen die Kosten die man hatte bzw. haben wird.

Wenn er in einem Geschäft etwas kauft und dort eine Anzahlung macht bekommt man in der Regel das Geld auch nicht wieder.

An sich hat der Käufer kein Recht, das Geld zurück zu verlangen. Hier kommt es aber darauf an, was im Kaufvertrag steht. Wurde da denn festgehalten, dass das Geld bei Absprungt des Käufers NICHT zurück gezahlt wird? Dann bist du auf der sicheren Seite und brauchst ihm das Geld nicht zurück zu zahlen.

Jedoch schreibst du in einem Kommentar:

"Ich habe das kitten ja noch , und werde es ihn auch nicht mehr aushändigen aber er droht mir mit einer Anzeige"

- In diesem Fall begehst du einen Vertragsbruch und bist verpflichtet dem Käufer seine Anzahlung zurück zu zahlen. Wenn du die Anzahlung behälst und das Kitten einfach nicht übergibst, machst du dich strafbar und der Käufer hat einen guten Grund zur Anzeige.

Du hast also zwei Möglichkeiten:

- Du behälst die Anzahlung und übergibst dem Käufer nach kompletter Zahlung sein Kitten

- Du behälst das Kitten und zahlst dem Käufer seine Anzahlung zurück

Natürlich kannst du auch versuchen mit dem Käufer einen Kompromiss zu finden, wie z.B. das du ihm die Hälfte der Anzahlung zurückzahlst etc.

Wenn du das beste für das Kitten willst, dann gib dem Käufer seine Anzahlung zurück und such eine bessere Familie für das Kitten


ScarletWitch1  12.05.2025, 11:30

Der Käufer begeht Vertragsbruch, weil er den Vertrag nicht mehr einhalten will. Das er sich umentscheidet ist kein triftiger Grund und da kann man nur auf die Kulanz des VK hoffen, und das würde man eher erreichen wenn man freundlich nachfragt und darum bittet aber keinesfalls indem man direkt droht.

Es ist das gute Recht vom VK die Anzahlung zu behalten, denn zum einen geht man damit einen Vertrag ein das den Artikel oder hier das Tier auf jeden Fall nimmt und sollte sich der Käufer umentscheidet das der VK durch die Anzahlung entschädigt wird, denn er hat weitere Kosten durch die nichtabnahme.

Nur, wenn es im Vertrag vereinbart wurde das man das Geld zurückbekommt falls der Käufer es doch nicht mehr will nach bestimmten gründen. Ansonsten bekommt man das Geld nicht wieder.

Der Käufer will ihn ja nicht anzeigen, weil er die Katze nicht herrausgibt sondern, weil er das Geld nicht zurückbekommt. Was anderes will er ja nicht und da wird auch das Gericht sagen so nicht. Entweder er nimmt die Katze wie abgemacht und zahlt den vollen Betrag oder er hat eben Pech gehabt.

Alsiel  12.05.2025, 14:29
@ScarletWitch1

Ich habe doch nichts anderes gesagt.

Es ist aber Tatsache, dass wenn der Käufer die Katze nicht rausgibt und auch die Anzahlung behält, der Vertragsbruch von Seiten des Verkäufers aus besteht.

Denn der Fragesteller (Verkäufer) schrieb in einem Kommentar:

"Ich habe das kitten ja noch , und werde es ihn auch nicht mehr aushändigen aber er droht mir mit einer Anzeige"

- Wenn der Fragesteller dies tut, begeht er Vertragsbruch. Denn er darf das Kittne ja auch nicht einfach dich behalten. Entscheidet sich der Verkäufer, dass Tuer nicht mehr abzugeben, aus welchem Grund auch immer, so ist er zur Rückzahlung der verpflichtet!

Gibt der Käufer die Katze aber an den Käufer ab oder will das Tier noch immer an den Käufer abgeben, so hast du Recht und der Verkäufer kann die Anzahlung bei Nichtabnahme des Kitten behalten.

Dies ist aber laut des Kommentares des Fragestellers eben nicht der Fall

ScarletWitch1  12.05.2025, 15:02
@Alsiel

Wenn der Käufer doch die Katze will dann müsste er sie rausgeben und natürlich vollständig bezahlen aber wenn der Käufer nur das Geld wieder haben will und was er laut FS auch nur möchte, dann ist der VK im Recht. Ist eben eine kleine Zwickmühle für die aber nicht der VK die Schuld trägt denn der Käufer will ja einseitig den Vertrag abbrechen.

Mal ganz ehrlich: Wenn du für deine Kitten das bestmögliche Zuhause möchtest, sollte es schon in deinem Interesse sein, dass die in keine Umgebung kommen, wo sie überhaupt nicht gewollt werden. Zahl das Geld zurück und schau, dass du es dort unterbringst, wo es ihm gut geht.


Claphamroad  11.05.2025, 22:16

Es geht nicht um das Kätzchen. Es geht nur um das Geld.

Kleene8484 
Beitragsersteller
 11.05.2025, 22:17
@Claphamroad

Ich habe das kitten ja noch , und werde es ihn auch nicht mehr aushändigen aber er droht mir mit einer Anzeige

Claphamroad  11.05.2025, 22:20
@Kleene8484

Ja, ich verstehe es. So weit ich weiss, der hat kein Recht auf die zurückerhaltung von Anzahlung.

Nun seien wir mal ehrlich denn wenn du keine Papiere hast ist das reinrassig nicht korrekt. Biologisch zählt nicht als reinrassig somit wenn er sich darauf beruht und du kein eingetragener Züchter via Verein bist könnte der Vertrag nicht rechtskräftig sein und ich könnt mir gut vorstellen das er mit Betrug durchkommt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 1 Aussi 4 Coons, Eigenwurf

ScarletWitch1  12.05.2025, 11:42

Der Käufer sagt doch nicht das er in der Rasse getäuscht wurde o.ä. sondern das er eine andere Katzenrasse will und diese für die er die Anzahlung getätigt hatte nicht mehr will.

Der Käufer war da und hatte sich die Katze angeschaut weiß das es keine Papiere für sie gibt und das sie trotz das ihre Eltern reinrassig sind sie vom Papier aber nicht reinrassig ist da man diese Nachweise nur in Eingetragene Vereine bekommt bzw. wenn man als Züchter registriert ist. Und trotz des Wissens war der Käufer einverstanden und zahlte die Anzahlung.

Wenn er sich wegen der Katzenrasse unsicher war also ob er lieber eine BKH will oder doch lieber einen Bengal muss man das vorher klären bzw. muss man sich vorher darüber gedanken machen was für eine Katze man will bevor man die Anzahlung leistet. Und nicht erst hinterher wo der Vertrag fest ist.

Kleene8484 
Beitragsersteller
 11.05.2025, 22:40

Er will das Kätzchen nicht mehr weil er einfach keine BKH mehr haben will sondern auf einmal eine Bengal und das seine Frau damit nicht einverstanden ist ! Und dies ist kein Betrug

Beccs2590  11.05.2025, 22:44
@Kleene8484

Der Streit ist es nicht wert weil nur was er dir als Grund sagt wenn Anwalt das auf Vertragsbruch wegen nicht reinrassig legt denn ohne Papiere wäre eine BKH Max 350€ wert und dementsprechend gering auch die Anzahlung ergo würd sich nicht lohnen und wenn du Preis wie reinrassig verlangen würdest würde er wenn’s hart auf hart kommt auch durchkommen. Wenn man nicht auf Geld achtet sondern Gutes zuhause dann sollte sowas kein Thema sein und man zahlt zurück

Zahle das Geld zurück und verticke das Kitten an jemand anderes.