Käufer behauptet Handy ist kaputt

12 Antworten

Hallo,

ich gehe jetzt mal davon aus, dass diese vielen Antworten mit den teilweise unsinnigen Kommentaren dich eher verwirrt, als geholfen haben.

Daher habe ich mal ausführlich recherchiert!

Was bedeutet „Gewährleistung“?

Der Verkäufer haftet auch ohne ein Garantieversprechen: für Arglist (selbstverständlich) und für die Mangelfreiheit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe (Lieferung) an den Käufer - keine Sekunde länger.

Welche Rechte gelten bei Mängeln?

Wenn die Kaufsache einen Mangel hat und die Gewährleistung nicht ausgeschlossen ist, kann der Käufer nicht ohne weiteres verlangen, daß der Verkäufer ihm die Kosten einer Reparatur erstattet. Vielmehr muß der Käufer dem Verkäufer erst Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben.

In deinem Fall bedeutet das, er hätte sich mit dem Mangel zunächst an dich wenden müssen, bevor er den Shop aufsucht und die Ware an Nokia einschickt. Da jetzt unter anderem weitere Mängel durch Rep-Versuche und Transporte für dich nicht auszuschließen sind, hat er sein Recht auf Gewährleistung gegenüber dir erstmal verwirkt! Außerdem wäre er in der Pflicht, dir das Vorhandensein des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen - fast unmöglich.

Des Weiteren gilt in deinem Fall der § 442 Abs. 1 BGB

Kenntnis des Käufers mit diesem Auszug:

"Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.

Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat"

Arglist muss er dir beweisen, was ebenfalls fast unmöglich ist und von einer Garantie über die Beschaffenheit kann keine Rede sein!!

Nachzulesen unter: http://www.jochim-schiller.de/site/34/Ihre_Rechte_beim_Kaufvertrag.html#Gew%C3%A4hrleistung

jacqy1980 
Fragesteller
 16.12.2014, 17:25

danke für diesen Tipp, er hats ja einfach reparieren lassen ohne das ich eine Chance hatte, es zu prüfen ect.

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KlausM1966  16.12.2014, 17:34
@jacqy1980

Genau, deshalb bist du aus dem Schneiderr und er hat keine Ansprüche an dich zu stellen. Aber auch der § 442 (wie oben beschrieben) greift hier!

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Dann soll er sich eine andere Simkarte zulegen. Kann man ganz einfach über seinem Provider. Nur weil die Simkarte nicht passt, ist das Handy nicht defekt. Jedes Handy hat entweder Normalsim, Micro, Nano Sim oder wie das heisst. Dafür gibt es für wenige Euros auch Adapter zu kaufen.

Bei Kleinanzeigen-Verkauf: Keine Gewährleistung, Ware vom Käufer bei Übergabe geprüft und angenommen. Was hinterher mit dem Handy geschah, hast du nicht zu verantworten - außer wenn das ausdrücklich vereinbart wurde.

franneck1989  16.12.2014, 10:46
Bei Kleinanzeigen-Verkauf: Keine Gewährleistung

Das stimmt nicht. Gewährleistung besteht immer, außer sie wird ausgeschlossen

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Es war im einwandfreien Zustand, 2 Monate in Gebrauch und hat alles funktioniert. I

du hast doch sicher die Seriennummer des verkauften Geräts, sei es beim Verkauf notiert oder auf der Kaufrechnung.

Tage später behauptet er, er hätte die Simkarte nicht hineinbekommen, wäre im Nokiashop gewesen und da wäre das auch nicht gegangen und er hat es an Nokia eingeschickt.

Und welches Gerät wurde eingeschickt?

Hab ich hier überhaupt eine Chance gegen vorzugehen?

Mit Nummern jede, zumal das inzwischen eine neue Art "des Einkaufs" ist über Internet-Verkaufsplattformen ist. die Suchfunktion von GF gibt Dir dafür viele Beispiele.

Davon mal abgesehen, dass du nicht zu einer Rücknahme verpflichtet bist, da es ein Privatverkauf war,

hat er das Telefon selbst geprüft und als gut befunden. Das er dabei nicht sorgfältig genug war, ist nicht dein Problem, denn er hätte es ja mit seiner SIM probieren können. (Was ich getan hätte)

Hast du denn schon was schriftliches gesehen, ein Schreiben von Nokia oder vom Shop? Vielleicht versucht hier jemand auch eine ganz dreiste Abzocke mit dir. Hast du noch Unterlagen, aus denen die Geräte- oder IMEI-Nummer ersichtlich sind.

Ich hatte schon mal ein ähnliches Problem bei einem Ebay Handel. Es stellte sich dann aber heraus, dass der Käufer mir sein altes defektes Handy unterjubeln wollte, dass bis auf die IMEI identisch war!!

ronnyarmin  16.12.2014, 12:59
Davon mal abgesehen, dass du nicht zu einer Rücknahme verpflichtet bist, da es ein Privatverkauf war

Auch bei einem Privatverkauf kann der Käufer einen Sachmangel reklamieren. Sollte dieser tatsächlich vorliegen, müsstest du das Handy jedoch nicht zurücknehmen, wohl aber dem Käufer Kaufpreis und Versandkosten erstatten. Und wolltest du das Handy zurückgeschickt haben, müsstest du auch diese Kosten tragen.

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KlausM1966  16.12.2014, 13:08
@ronnyarmin

Genau und danke für den Daumen!

Aber die Verpflichtung zur Rücknahme besteht eben nicht!

Siehe auch die weitere Antwort von mir - irgendwo in diesem Gewusel :)

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jacqy1980 
Fragesteller
 16.12.2014, 17:27
@KlausM1966

und er hat es einfach reparieren lassen ohne das ich hätte sagen können, ich will das selbst sehen und hätte ja danach handeln können. da ich meine sim karte reinlegen konnte, auch das herausnehmen klappte weiß ich nicht, was die da falsch machen können

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jacqy1980 
Fragesteller
 16.12.2014, 18:09

nein ich hab gar nichts gesehen, was er da von Nokia oder sonst wem hat

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KlausM1966  17.12.2014, 05:55
@jacqy1980

Dann ist doch die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er dich wie beschrieben übers Ohr hauen will. Aber egal, er hat null Chance!

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