Die Worte "sehr gute Kopfhörer" und "bis 50 €" passen nicht zusammen!
Entweder reduzierst du deine Ansprüche oder erhöhst den Preis.
Die Worte "sehr gute Kopfhörer" und "bis 50 €" passen nicht zusammen!
Entweder reduzierst du deine Ansprüche oder erhöhst den Preis.
Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, da wird jedes Einkommen angerechnet, sogar das Kindergeld.
Von den 450 € werden 280 € vom errechneten Bedarf abgezogen. 170 € gelten als Freibetrag.
Ich denke mal, dass du keinen Anwalt brauchen wirst. Übrigens fallen vor dem Sozialgericht üblicherweise keine Gerichtskosten an. Lediglich die Kosten für deinen Anwalt sind zuerstatten, wenn du denn verlierst.
Nimm mal den Bewilligungsbescheid vom ALG 1 und vergleiche ihn Zahl für Zahl und Datum für Datum mit dem jetzigen Bescheid. Das müsste ja ein Änderungs- oder sogar Aufhebungsbescheid sein.
Kommt die Forderung überhaupt von der Agentur für Arbeit (ALG1) oder vom Jobcenter (ALG2)? Da du von einer Auflictung mit Monaten schreibst, kommt die das eher wie ein Schreiben vom Jobcenter vor.
Schnapp dir die Sachen und fahr am Montag hin. Zeit hast du ja. ;)
Wichtig ist noch:
ALG 1 wird für den vergangenen Monat, also nachschüssig gezahlt, während ALG 2 im Voraus, also vorschüssig bezahlt wird. Beispiel: Für November bekommst du ALG 1 am 01.12. und ALG 2 schon am 30. Oktober!
Also für mich sieht das aus wie ein entzündeter Pickel am Mundwinkel.
Mach vor dem Schlafengehen etwas Zahnpasta drauf und lass sie über Nacht trocknen. Das lindert die Entzündung, desinfiziert und trocknet das Ding aus.
Widerspruch hin schicken und die Nachweise anfordern, auf die der Anspruch begründet wird. Ich könnte hier jetzt weit ausholen, aber das spare ich mir mal. Folge einfach den Tipps auf dieser Seite:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/
Des Weiteren stehen mehrere Fragen im Raum:
Hast du irgendwas schriftliches auf einem dauerhaften Datenträger (Brief) von SorglosDuo oder einem Kreditinstitut bekommen? Nein, dann kannst du denen gegenüber immer noch von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen. Wichtig ist, das du eine Formulierung mit den Worten "vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" mit unterbringst.
Zitat aus deren Belehrung zum Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: ........
In den AGB auf der Seite ist auch noch etwas zu lesen, was mich nachdenklich macht. Denn wie kann es eine Forderung geben, wenn folgendes laut AGB stimmt:
§3 Liefer- u. Zahlungsbedingungen
Die Lieferung der bestellten Ware/Dienstleistung erfolgt weltweit ausschließlich per Nachnahme mittels diverser Logistiker, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
Du solltest außerdem und auch "vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" diese Karte kündigen. Denn es fallen laufende Gebühren an. Dazu gibt es aber keine Auskunft in den AGB. Komisch!!
Beim Suchen ist es grundsätzlich ratsam, zunächst weniger Worte zu benutzen.
Du willst doch etwas über die Tanne oder Tannen finden, dann gib einfach nur mal diese Worte ein. Dann findest du so etwas:
https://de.wikipedia.org/wiki/Tannen
Nein, wenn es eine normale Kündigung seitens des Arbeitgebers / Ausbildungsbetriebes ist. Für eine rechtmäßige fristgerechte Kündigung bedarf es keiner Angabe von Gründen, daher ist das auch für das Amt unerheblich.
Anders ist das bei einer fristlosen Kündigung. Hier trifft dich ja ein Verschulden und das kann Sanktionen zur Folge haben.
Allein das du diese Frage stellen musst, zeigt das ihr beide noch nicht aufgeklärt genug seid, um überhaupt schon Sex zu haben!
Natürlich besteht ein Risiko. Genauso ist es, wenn er ohne Kondom eingedringt, aber sich gleich wieder zurück zieht. Also Frauenarzt aufsuchen. Ein Test gibt dir zwar eine Auskunft, aber keine Hilfe und nicht die notwendige Aufklärung.
Interessant finde ich, dass hier scheinbar täglich Kondome reißen und diese Fragen dann auch fast immer von Menschen kommen, die bisher keine Fragen hatten oder hier ganz neu sind.
Mein lieber Fragesteller,
ich glaube nicht, dass deine Adoptiv-Mutter dein Problem ist. Bei einem Überflug über deine bisherigen Fragen, komme ich zu dem Schluss, dass du das Problem bist bzw. ein riesiges Problem hast. Damit solltest du ggf. mal eine psychologische Beratung von einem Profi einholen. Hier wirst du keine echte Hilfe finden können.
Alles was du so von dir gibst, passt nicht wirklich zusammen. Du genießt doch das Verwöhnprogramm zu Hause, denn andere soziale Kontakte hast du ja nicht mehr und es scheint dir damit gut zu gehen.
Du musst dich endlich mal abnabeln. Mit 24 Jahren musst du lernen auf den eigenen Beinen zu stehen. Mach dich endlich selbständig.
Falls du jetzt sagst, dass stimmt alles nicht, legt das die Vermutung nahe, dass du hier nur rum trollst. Sorry.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn die Versicherung einseitig die Beiträge für den vereinbarten Versicherungsschutz erhöht. Das gilt nicht bei Veränderung von Regional- und Typenklassen, die zu einem höheren Beitrag führen.
Also besteht in eurem Fall dieses Recht nicht.
Hier ist es die von euch gewünschte Änderung und somit Risikoerhöhung, die zu einem höheren Beitrag führt. Das wäre aber bei allen Versicherungsunternehmen so.
Eine fristgerechte (normale) Kündigung ist einen Monat vor der Hauptfälligkeit abzugeben. In der Regel ist das der 01.01. und die Kündigung muss spätestens am 30. November ausgesprochen werden.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ihr die Änderung nicht annehmen müsst bzw. hier ein Widerrufsrecht habt. Denn auch ohne die Bennung eurer Tochter als gelegentliche Fahrer, besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz, wenn sie das Fahrzeug mit eurer Erlaubnis benutzt. Sollte es zu einem Versicherungsfall kommen, darf die Versicherung euch aber mit einer Vertragsstrafe belegen (meist 1 Jahresbeitrag) und den Beitrag anpassen.
Fahranfänger unter 26 Jahren
Viele Versicherer unterscheiden in der Beitragsberechnung zwischen dieser pauschalen Aussage und dem Benennen von Personen. Evtl. lohnt sich da eine nochmalige Nachfrage.
Und mein Chef stand daneben und hat nix gemacht gegenteil er hat sogar gesagt das ich "Klebeband" drauf machen soll. Hat mein Chef sich Strafbar gemacht und wen ja wie? Wen er sagt ich soll arbeiten wie mach er sich dann straffällig?
Nein, er hat sich nicht strafbar gemacht. Was hätte er denn machen sollen, Händchen halten? Für ihn sah es wahrscheinlich nicht so schlimm aus.
Kann man es Arbeitsunfall nennen?
Ganz sicher ist das ein Arbeitsunfall. Das hast du hoffentlich auch dem Arzt gesagt, denn das muss gemeldet werden.
Wegen deiner Kündigungsfrist solltest du mal in deinen Ausbildungsvertrag schauen. Da sollte es stehen. Würde ich aber jetzt nicht machen, sondern erst nach deiner Genesung.
Aussagen wie:
"ich weiss was ich mache" und "dieses mal hab ich alles vorgeplant"
passen nicht zum Anfang deiner Frage:
HILFE Was brauch ich um von zuhause abzuhauen?
Deshalb denke ich, du solltest damit noch etwas warten. Du hast es solange geschafft, dann schafftst du es auch noch bis du volljährig bist. Kopf hoch, Augen zu und durch!!!
Auf deinen damaligem Bewilligungsbescheid ist zu lesen wie hoch dein Anspruch ist und wie lange er gezahlt wird (wieviel Tage)
Auf dem Aufhebungsbescheid ist zu finden, wie lange du noch Anspruch hast (Restanspruch).
Du solltest noch Anspruch haben! Wichtig ist das du dich umgehend Arbeitsuchend meldest (0800 4555500) und spätestens am ersten Tag der erneuten Arbeitslosigkeit dich persönlich Arbeitslos meldest.
Google gibt diese Antwort:
http://www.global-tickets.com/de/magazin/stages/das-sind-deutschlands-groesste-hallen-und-stadien/
Du solltest in jedem Fall mit deiner Bank reden und möglichst auch die Vorgänge benennen können. Die Bank trägt nämlich das Risiko für gefälschte Überweisungen und du musst das Geld eingentlich nur zurückfordern.
Dein Bruder begeht mehrere Straftaten und das solltest du ihm klar machen: Betrug (§ 263 StGB), das Vergehen des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) und das Vergehen der Urkundenfälschung (§ 267 StGB).
Keine Ahnung um welche Summen es geht und ob du rechtliche Schritte vornehmen willst. Letztlich musst du das wissen. Vielleicht solltest du deine Unterschrift verändern oder in Absprache mit der Bank eine neue Kontonummer verlangen und diese dann geheim halten.
Nützliches Wissen zum Thema findest du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberweisungsbetrug
Das Einzige was ich gefunden habe ist das hier:
http://www.ag-leverkusen.nrw.de/service/formulare/zwischentext_formulare1/vdr_211.pdf
Das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht gibt es nur für Kaufverträge, die dem Fernabsatzgesetz unterliegen. Also alles was per Telefon, Online oder an der Haustür abgeschlossen wird.
Für deinen Einkauf im Geschäft gilt das somit leider nicht. Aber warum sollte der Händler auf eine Abnahme der Ware bestehen. Ihm liegt an zufriedenen Kunden und dazu gehört eben auch mal auf einen Handel zu verzichten. Anders ist das natürlich, wenn die Sachen für dich geändert oder umgebaut wurden. Dannn wird er sicher darauf bestehen.
Sprich mit dem Verkäufer und schildere deine Situation. Ich bin sicher man wird sich einig werden und eine für dich kulante Lösung finden.
Wasserschaden? Dafür hast du hoffentlich eine Hausrat- und/oder eine Gebäudeversicherung. Die ersetzen nämlich in der Regel den Neuwert und dein Einkauf sollte machbar werden.
Du kannst echt stolz auf dich sein, dass dein Chef dich mit dieser Aufgabe betraut.
Ich würde jemanden entlassen, der hier nach Angeboten für Tickets sucht, statt dort zu fragen, wo man sie auch kaufen kann.
Was glaubst du ist das hier? Ein Reisebüro, ne Ticketbörse oder ne DB-Filiale?
Ich versteh nicht ganz, warum die Aufstockung bereits beendet ist. Es steht doch noch gar kein Einkommen für Dezember fest, aus dem hervorgeht das keine Aufstockung mehr möglich bzw. nötig ist.
Normalerweise zählt beim JC in der Einkommensberechung nicht das Datum der Arbeitsaufnahme, sondern das Datum der Lohnzahlung. Es gilt das Zuflussprinzip und dieses besagt, dass ein Einkommen erst in zu dem Zeitpunkt angerechnet werden kann, wenn es tatsächlich gezahlt wird.
Bei einer Lohnzahlung im Januar, kann also kein Einkommen im Dezember abgezogen werden.
Da solltet ihr noch mal vorsprechen!
Hier findest du weitere Antworten zu dem Thema:
http://www.finanzfrage.net/frage/hartz-4-ueberzahlung-bei-arbeitsaufnahme-zum-16-des-monats
Jetzt muss ich nochmals antworten.
Du schreibst ständig davon, dass du in einer Situation bist, in der du das glauben sollst.
Will dein Partner dir klar machen, dass er einen solchen Moment hatte und beim Sex erkannt hat, das du die Frau fürs Leben bist?
Mach das ja nicht vom Sex abhängig, dass geht schief. Probiert mal eure Beziehung zu intensivieren. Zieht und lebt zusammen, der Alltag wird zeigen, wie es um eure Liebe steht.
Das mussten wir alle selbst lernen und es kann dauern, bis einem die eine richtige Liebe begegnet. Ich habe sie mit 36 Jahren getroffen. Die Ehe zuvor mit Kindern und allem was sonst noch dazu gehört, war nicht im Vergleich dazu.