Ist mein Geld halal oder haram und was soll ich machen falls haram?
Assalamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh, liebe Geschwister.
Ich bitte euch um eine schnelle Antwort. Ich bin 16 Jahre alt und habe zweimal pro Woche im Pferdestall gearbeitet und diesen sauber gemacht. Dafür habe ich jeweils 20 € pro Tag bekommen und insgesamt etwa 300 € verdient.
Von diesem Geld habe ich mir eine kleine Goldmünze gekauft. Nun benötige ich am Freitag dringend Geld und wollte die Münze verkaufen, um es zu verwenden. Doch dann kam mir der Gedanke, ob das Geld vielleicht haram sein könnte, weil ich ohne offiziellen Vertrag gearbeitet habe.
Ich habe recherchiert und gelesen, dass manche sagen, es könnte haram sein, weil es als Steuerhinterziehung oder Betrug gelten könnte. Andererseits lag mein Verdienst unter der Grenze, ab der Steuern gezahlt werden müssen – es war also nur eine einfache Tätigkeit ohne Vertrag.
Meine Frage ist nun: Ist dieses Geld halal oder haram? Und wenn es haram ist, was sollte ich dann damit tun? Soll ich die Münze verkaufen und das Geld an Bedürftige spenden – oder wäre es besser, das Geld zu vernichten also verbrennen?
Ich bin sehr verunsichert und brauche eine schnelle Antwort.
Barakallahu fikum für eure Hilfe.
4 Antworten
Es gab zwischen dir und dem Arbeitgeber einen Vertrag und auch Zeugen (zumindest mündliche Zeugen). Dein Job war nichts, was man als Haram bezeichnen kann, heißt, im islamischen Sinne ist dieser erstmal halal.
Wenn man monatlich nur 300 Euro verdient, muss man auch keine Steuern zahlen; in diesem Fall wäre dein Geld auch halal.
O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine festgesetzte Frist, einer vom anderen, eine Geldschuld aufnehmt, dann schreibt es auf. Und ein Schreiber soll (es) für euch gerecht aufschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah (es) ihn gelehrt hat. So soll er denn schreiben, und diktieren soll der Schuldner, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon schmälem. Wenn aber der Schuldner töricht oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, so soll sein Sachwalter (es) gerecht diktieren. Und bringt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es keine zwei Männer sein (können), dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, mit denen als Zeugen ihr zufrieden seid, - damit, wenn eine von beiden sich irrt, eine die andere erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie aufgefordert werden. Und seid nicht abgeneigt, es - (seien es) klein(e) oder groß(e Beträge) - mit seiner (vereinbarten) Frist aufzuschreiben! Das ist gerechter vor Allah und richtiger für das Zeugnis und eher geeignet, daß ihr nicht zweifelt; es sei denn, es ist ein sofortiger Handel, den ihr unter euch tätigt. Dann ist es keine Sünde für euch, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr untereinander einen Verkauf abschließt. Und kein Schreiber oder Zeuge soll zu Schaden kommen. Wenn ihr (es) aber (dennoch) tut, so ist es ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah! Und Allah lehrt euch. Allah weiß über alles Bescheid.[2:282]
Im religiösen Sinne ist es nicht haram, weil du ja für dein Geld ehrliche Arbeit geleistet hast.
Man könnte hier von Schwarzarbeit reden, weil nicht angemeldet. Allerdings ist bei dem geringen Verdienst keine Abgabe fällig. Daher liegt auch hier kein Betrug in dem Sinne vor.
von haram kann man hier also schlecht reden.
Solltest du mit deiner Arbeit weiter machen wollen, empfehle ich, das Ganze im Rahmen eines MiniJob anzumelden. Nicht primär wegen Abgaben und so, sondern eher weil der Arbeitgeber einen kleinen Obolus für die Versicherung zahlt und du dann versichert bist. Wenn dir also was passiert, bist du gut abgesichert. und der Arbeitgeber natürlich auch.
Nehmen wir an, du rutschst aus, knallst hin und brichst dir das Knie. meiner besten Freundin ist GENAU so was passiert. zwar beim Joggen, aber die Gefahr besteht. Dann hast du wenn du versichert bist, Anrecht auf eine wesetnlcih bessere Behandlung (Berufsgenossenschaft) an sonsten gilt das wesentlich dürftigere Angebot der gesetzlichen Krankenkasse. Abgesehen davon hätte dein Arbeitgeber ggf. seitens der Krnakenkasse noch mit Regessforderungen zu rechnen.
Nein, das war keine Schwarzarbeit. Würde als Minijob oder Ferienjob gelten. Es gab einen mündlichen Vertrag - alles in Ordnung.!
Es war weder Betrug noch Diebstahl, wenn ich das jetzt richtig verstehe. Diese Dinge wären haram gewesen. Es ist ansonsten nicht verboten Geschäfte zu machen, tat schon der Prophet.
In der Eile habe ich’s in den falschen Hals bekommen, so dass ich die Frage zurückziehe. Sorry! Mea culpa erat.
Ich danke dir Bruderherz