Todesstrafe haram?

4 Antworten

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Nein, die Todesstrafe ist im Islam nicht haram.

Man darf töten:

- Mörder

- Ehebrecher

- Apostaten (wer den Islam verlässt)

Dashier lesen wir in den vertrauenswürdigsten Sammlungen des Islam:

Sahih Muslim 3175 / Sahih al-Bukhari 6878

Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass es nichts anbetungswürdigeres gibt außer Allah, und dass ich der Gesandte Allahs bin, darf nicht vergossen werden, außer in einem von drei Fällen:
Im Fall der Unzucht durch einen, der geheiratet hat,
im Fall der Widervergeltung für Mord
und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.

Sahih An-Nasa’i, Band 3 Seite 92 Hadith 4074

Al-Hasan berichtete, dass der Prophet Muhammad (s.) sagte:
„Wer seine Religion änderte, den tötet!“
Muhammad Nasir-ud-Din Al-Albani schreibt: „Authentisch (Sahih)“

Sahih al-Bukhari 3017

Sahih al-Bukhari, Buch 56, Hadith 226

Sahih al-Bukhari Vol. 4, Buch 52, Hadith 260

"...Ohne Zweifel hätte ich sie getötet, denn der Prophet sagte:
"Wenn jemand (ein Muslim) seine Religion ablegt, töte ihn."

Urteil des Fatwa-Ausschusses der Azhar über die Tötung von Apostaten

Frage:
Ein Mann muslimischen Glaubens heiratete eine Frau christlichen Glaubens. In Übereinstimmung der Eheleute trat der genannte Muslim in die christliche Religion ein und schloss sich dem christlichen Glauben an.
Antwort:
Da er vom Islam abgefallen ist, wird er zur Reue aufgefordert. Zeigt er keine Reue, wird er islamrechtlich getötet.
Was seine Kinder betrifft, so sind sie minderjährige Muslime. Nach ihrer Volljährigkeit, wenn sie im Islam verbleiben, sind sie Muslime. Verlassen sie den Islam, werden sie zur Reue aufgefordert. Zeigen sie keine Reue, werden sie getötet. Und Gott der Allerhöchste weiß es am besten.
al-Azhar. Fatwa-Ausschuss, (unleserliche Unterschrift): Der Vorsitzende des Fatwa-Ausschusses in der Azhar.

(Die Azhar ist eine islamische wissenschaftliche Institution von internationalem Rang, die ihren Sitz in Kairo hat und vom ägyptischen Staat unterhalten wird.)

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam

"Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte IGFM" zitiert:
Fatwa des staatlichen Rechtsgutachtergremiums Ägyptens zum Abfall vom Islam
[...]
Die hier geforderte Todesstrafe für den Abfall vom Islam ist innerhalb des islamischen Diskurses nicht völlig unumstritten, denn eine Minderheit von muslimischen Gelehrten, vor allem im Westen, sprechen sich gegen jegliche Bestrafung des Apostaten aus.
Das hier wiedergegebene Gutachten gibt die klassische Lehrmeinung wieder, die von namhaften Gelehrten nach wie vor vertreten wird.
Eine der sunnitischen Rechtsschulen, die Malikiten, sowie die schiitischen Rechtsschulen vertreten die Auffassung, dass männliche Apostaten getötet werden müssten, weibliche Apostaten jedoch “nur” lebenslang eingesperrt und täglich zu den fünf Gebetszeiten ausgepeitscht werden müssten.
Nummer des Rechtsgutachtens: 20027
Datum des Rechtsgutachtens: 26.07.2004
Die weltliche Strafe [für den Abfall vom Islam] wurde von Allahs Propheten Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, in der authentischen Überlieferung [arab. Hadith Sahih] bei al-Bukhari und Muslim vorgeschrieben:
,Wer seine Religion [den Islam] wechselt, den tötet.’
Wer auf seinen Abfall vom Islam beharrt, wird getötet. Es spielt keine Rolle, ob dieser ein Mann oder eine Frau ist. Abu Hanifa sagte: ,Ich töte keine Frau, die vom Islam abfällt’.
Jedoch hat Allahs Prophet, Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, eine Frau, Um Ruman, wegen des Abfalls vom Islam getötet.
[...]
Bezüglich der Frage, ob ein Abgefallener vom Islam sofort oder nach drei Tagen getötet werden muss, sind sich die muslimischen Rechtsgelehrten nicht einig. Dabei gibt es zwei Meinungen: Eine Gruppe ist für die sofortige Tötung der Abgefallenen, so dass Allah sein Recht [gegen den Abgefallenen] sofort einfordert. Die andere Gruppe verleiht den Abgefallenen eine dreitägige Frist, in der Hoffnung, dass diese zum Islam zurückkehren werden.
Es kann nicht behauptet werden, dass die Hinrichtung der vom Islam Abgefallenen gegen die Glaubensfreiheit gerichtet sei. Denn oft ist ein Abgefallener bereits mit der Absicht zum Islam übergetreten, ihn mit seinem späteren Abfall zu beschädigen.”
[...]
Die Tötung [des Abgefallenen vom Islam] wird mit einem Schwert vollzogen.
Ibn Sarij, einer der Weggefährten des ash-Shafii, sagte: ,Er wird mit Holzknüppeln getötet.’
Denn die Tötung mit dem Holzknüppel ist langsamer als die Tötung mit dem Schwert.
Dies [die langsame Tötung] könnte ihm ermöglichen [bevor er stirbt], zum Islam zurückzukehren.

Quelle: https://www.igfm.de/aegyptische-fatwa-apostasie/

Hier hätte ich noch ein Video des Salafistenpredigers Pierre Vogel, dem einige hier bei GF folgen:

https://youtu.be/eU-p3Fsem2M

Pierre Vogel zur Todesstrafe von Apostaten:

ab 0:25 "diese Strafe gilt nur in islamischen Staaten"
ab 0:55 zitiert er Hadithe (beide übrigends aus Bukhari) nach denen Apostaten getötet werden dürfen bzw sogar sollen
ab 1:55 "auch die Sahaba haben es so praktiziert"
ab 3:00 "Kein Zwang im Glauben" greift nur beim BEITRITT zum Islam - beim AUSTRITT gilt dieser Vers nicht
ab 3:20 "das ist zum Schutz des islamischen Systems"
ab 3:55 "im Islam ist die Religion am meisten Wert, mehr als das Leben"
ab 4:11 "es geht darum, die Religion zu schützen"
ab 4:30 "diese Strafe ist nicht dazu gedacht, Menschen zum Islam zu zwingen - diese Strafe ist dafür gedacht, die Religion zu schützen"
ab 7:40 zitiert er aus der Bibel, daß es auch dort so ist, denn der Abfall vom Glauben ist schlimmer ist als Mord, weil es den Menschen zur ewigen Verdammnis bringt
ab 8:50 "ich habe nicht genug Wissen um Gelehrte zu widerlegen, und da gibt es einen Konsens der Gelehrten, daß derjenige der vom Islam abfällt, getötet wird - außer sein Tod habe einen größeren Schaden für die Gesellschaft als daß er am Leben bleibt"
ab 9:20 "dieser Vers meint, daß es nicht erlaubt ist, jemanden dazu zu zwingen, der nie ein Muslim gewesen ist, den Islam anzunehmen, aber wenn jemand vom Islam abfällt, dann gibt es die Todesstrafe - und damit ist nicht gemeint, ihn wieder dazu zu zwingen wieder den Islam anzunehmen, sondern dies ist als Strafe gemeint und zum Schutz der Gesellschaft"
herrasterix  06.08.2022, 14:36

Da bin ich ja beruhigt, dem Christentum anzugehören. Denn wenn jemand seine Glaubensrichtung verlässt (habe das in der Familie schon erlebt), muss ich diese Person nicht töten.

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Wa aleykum Salam wa rahmatullahi wa barakatuh

Die Todesstrafe ist nicht haram, da sie Teil der Sharia ist, die Selbstjustiz ist nicht erlaubt im Islam

In einem Land wo die Sharia die Gesetzgebung ist, da wird man vor Gericht gebracht und dort wird entschieden ob eine Person die Todesstrafe kriegt oder nicht

WisperndesGras  09.05.2022, 22:20

Diese Religion hat mihin in einer ZIVILISATION nichts zu suchen. Widerwärtig.

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Ein Muslim darf nur in drei Fällen getötet werden: Mord (Verbrechen mit Wiedervergeltung), Ehebruch und Apostasie:

6878 - ... ‘Abdullāh berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede � auf ihm, sagte: � ”Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allāh, darf � nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der � Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und � wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft � (der Muslime) löst.“ �

Der Koran ruft jedoch intensiv dazu auf, von der Rache Abstand zu nehmen. Dies erklärt auch Prof. Peter Heine in seinem Buch Terror in Allahs Namen. Extremistische Kräfte im Islam.

Also zumindest für diese Vergehen kann die Todesstrafe ausgesprochen werden (Steinigung bei Ehebruch). Einige fordern etwa auch für homosexuellen Verkehr die Todesstrafe. Das bedeutet aber nicht, dass ein Homosexueller nicht ins Paradies gelangen kann (Sure 4,48).

CalltoIslam  09.05.2022, 20:21

Derjenige, der bereut und zurückkehrt zum Islam bekommt keine Todesstrafe

außer man hat den Propheten beleidigt, dann kriegt man die Todesstrafe

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BelfastChild  09.05.2022, 20:22
@CalltoIslam

Schau mal hier:

Eine Sonderstellung nimmt die Apostasie im Sinne des Abfalls vom Islam (ridda, irtidad) ein. Im Koran werden der Fluch Gottes und jenseitige Qual als Sanktion genannt. Weitergehend verliert der Apostat (murtadd) nach klassischer Doktrin seine bürgerlichen Rechte und wird mit dem Tode bestraft. Man bezieht sich hierfür zum Teil auf Sure 4,88-89, die nach ihrem Wortlaut allerdings auf die Heuchler unter den Muslimen gemünzt ist, auf Sure 48,16 sowie auf Prophetenüberlieferungen. Viele wollen allerdings tätige Reue als Strafaufhebungsgrund anerkennen und verlangen zum Beispiel die Aufforderung zu solcher Reue bzw. eine Inhaftierung mit Bedenkzeit von drei Tagen.
El Baradie fasst den in den klassischen Quellen formulierten Tatbestand so zusammen, dass Apostasie vorliege, "wenn ein Muslim die dogmatischen Grundsätze des Islam oder die Gültigkeit der absoluten Ge- bzw. Verbotsnormen der <Sari'a> ableugnet und dementsprechend handelt." Der bloße Verstoß gegen entsprechende Normen gilt zwar als Sünde und unterliegt speziell dafür vorgesehenen Strafen, wird jedoch nicht als Apostasie gedeutet. Auch die Ablehnung von oder Zustimmung zu unter den Muslimen Umstrittenem wird nicht als Apostasie eingestuft. Hingegen wird die "Schmähung des Propheten" (sabb al-nabi) verbreitet als Variante der Apostasie gesehen und ebenfalls mit dem Tode bestraft, wobei viele Autoren keine strafbefreiende Reue zulassen wollen. Hier liegt ein Ansatzpunkt für die Verfolgung Andersgläubiger zum Beispiel im heutigen Pakistan bis hin zum Mord an Kritikern oder in den gewalttätigen Protesten gegen die Veröffentlichung von Muhammad-Karikaturen.
Historisch ist die drakonische Strafe für ridda wohl aus dem Krieg auf der arabischen Halbinsel in der Entstehungszeit der islamischen Gemeinde und der verbreiteten Abkehr vom Islam nach dem Tode Muhammads zu erklären (vgl. zu modernen Deutungen unten 2. Teil III.4.b). Reue (tauba) soll strafbefreiend wirken, wobei eine verbreitete Meinung hierfür eine Frist von drei Tagen ansetzt. Das Gefahrenpotential insbesondere bei weiter Tatbestandsauslegung ist erheblich. So qualifiziert zum Beispiel Ibn Rusd denjenigen, der den Wucher (riba; vgl. oben 4.e)aa) für erlaubt erklärt, als Ungläubigen (kafir), dessen Blut freigegeben sei und der getötet werde, wenn er nicht bereue. Im Zusammenhang mit dieser Haltung zur Apostasie ist zum Beispiel die Verfolgung der Baha'is im Iran und in Ägypten, der Ahmadis in Pakistan, Bangladesch und andernorts sowie das Fatwa (Gutachten) Chomeinis gegen Salman Rushdie zu sehen (vgl. noch unten 2. Teil III.4.b).
Auch unterhalb der Schwelle der Apostasie wurden - nicht gleichmäßig zu allen Zeiten und an allen Orten - angebliche religiöse Abweichungen teils mit großer Härte verfolgt. So wird von der Kreuzigung des vormaligen Gerichtszeugen Ibn Hatim al-Tulaituli in Cordoba im Jahre 464/1072 wegen angeblicher "Ketzerei" (zandaqa) berichtet. Man hatte ihn blasphemischer Äußerungen bezichtigt, unter anderem der Leugnung der göttlichen Attribute, der Geringschätzung Muhammads, A'isas, 'Umars und 'Alis sowie der Verneinung der Schicksalsbestimmtheit (qadar) und der Notwendigkeit, sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit (ganaba) der rituellen Waschung unterziehen zu müssen. Gestritten wurde nebenbei auch über die Rechtsfrage, ob sein Vermögen seinen gesetzlichen Erben oder aber dem Gemeinwesen zufallen sollte.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, 3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 134-135.

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CalltoIslam  09.05.2022, 20:24
@BelfastChild

Wie gesagt :

Derjenige, der bereut und zurückkehrt zum Islam bekommt keine Todesstrafe

außer man hat den Propheten beleidigt, dann kriegt man die Todesstrafe

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BelfastChild  09.05.2022, 20:26
@CalltoIslam

Mohammed segnete Ermordungen seiner Kritiker ab, darüber schrieb auch Hamed Abdel-Samad. Es gibt anscheinend sogar authentische Hadithe hierzu. Interessant ist vor allem, dass die Gewalt hier privatisiert wurde. Ansonsten gibt es nämlich keine Selbstjustiz.

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CalltoIslam  09.05.2022, 20:27
@BelfastChild

Ein Hamed Abdel Samad ist keine Islamische Quelle sondern nur Qur'an und Sunnah

Derjenige, der bereut und zurückkehrt zum Islam bekommt keine Todesstrafe

Derjenige, der den Propheten beleidigt, der kriegt die Todesstrafe

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BelfastChild  09.05.2022, 20:29
@CalltoIslam

Ich sprach doch davon, dass es authentische Hadithe gibt. Und wenn sich Hamed Abdel-Samad hierauf beruft, dann ist es doch legitim.

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CalltoIslam  09.05.2022, 20:30
@BelfastChild

Hamed Abdel Samed ist ein Islamhetzer der lügen über den Propheten verbreitet, er ist keine Quelle und auf ihn berufen wir uns nicht

Sondern nur Qur'an und Sunnah

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CalltoIslam  09.05.2022, 20:33
@BelfastChild

Nochmal

Der Hamed Abdel Samed verbreitet lügen über den propheten, er kennt sich im entferntesten nicht mit dem Islam aus, selbst wenn der Hadith sahih ist, er verdreht die Worte und lügt über den Propheten

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Wa 3alaikum salam rahmatullah. Was redest du da? Allah hat die Todesstrafe für bestimmte Delikte erlaubt. Wie kannst du etwas haram nennen, was Gott halal gemacht hat? Natürlich darf diese nur als Höchststrafmaß eingesetzt werden, da wo auch Allah sie erlaubt hat.

Natürlich kann ein Richter auch eine mildere Strafe verhängen. Und Allah sagt ja im Koran immer zu diesen Strafen dazu: Aber die Vergebung kommt der Gottesfurcht näher...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid
informatiker709 
Fragesteller
 09.05.2022, 21:52

Danke für deine Antwort, möge ALLAH dich belohnen und dir viel Gesundheit bereit stellen

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WisperndesGras  09.05.2022, 22:22

Eine solche Religion hat in einer ZIVILISATION nichts zu suchen. Widerwärtig.

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