Ist es verboten beim Autofahren in ein Haus beim vorbeifahren Lichthupe zu machen?
Ich fahre manchmal Abends an einem Kaff vorbei und da ist dann direkt ein Haus mit Fenstern auf das ich zu fahre. Ich leuchte da dann rein um die zu nerven. Ist das verboten?
Das Ortsschild kommt nach dem Haus und die Strecke ist dunkel. Streng genommen ist es keine Lichthupe, sondern einfach Fernlicht an 😇
5 Antworten
Wenn man nach dieser Quelle hier geht ja:
"Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt nur zwei Situationen für den Einsatz der Lichthupe in § 16 StVO zum Thema Warnzeichen:
- Wenn Autofahrer sich oder andere gefährdet sehen.
- Wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften überholen wollen (so auch § 5 Abs. 5 StVO)."
https://www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/rund-ums-fahren/lichthupe-geben-erlaubt-oder-noetigung
Aber ganz ehrlich, wer soll dich in einem Kaff dabei erwischen? Wir haben da früher mit unseren Autos noch ganz andere Sachen gemacht. :-D
Und was ist dann deiner Ansicht nach im Gegensatz dazu eine Lichthupe? :-D
Wenn ich das Haus sehe mache ich es an. Wenn ich in die Kurve und dem Ortsschild komme mache ich aus. Das sind so 500m
"Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden"
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html
Das Fernlicht ist doch das Gleiche wie Lichthupe
Hast du denn keine Ahnung vom Auto?
Natürlich darfst du dort auch kein Fernlicht einschalten.
Das lernst du aber auch in der Fahrschule
Verboten
§ 50 Abs. 2 StVZO
Aber mal ganz vom Paragraphen abgesehen, ist es unsozial und gemein, einfach so fremde Leute zu nerven. Stell dir vor, jemand würde das bei deiner Familie, oder bei dir machen.
Erstens: Ja, das ist verboten.
Zweitens: Es ist dermaßen kindisch, dass ich Deine geistige Reife in Frage stelle - insofern solltest Du keinen Führerschein haben.
Ja, es ist verboten Andere absichtlich mehr als nötig zu belästigen.
Ergibt sich aus §1 StVO.
Doch.
Da steht in §1 Absatz 2 StVO:
"Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Und jetzt?
Du musst da gar nix schönreden von wegen "ist ja nur das Fernlicht". Denk doch lieber mal nach, ob dein Verhalten anständig ist. Oder um es anders zu sagen: Wie würdest du über Leute denken, welche dir random in die Wohnung leuchten?
Dann ist auch der genaue Paragraph irrelevant. Der gesunde Menschenverstand genügt da schon.
Der wurde dir schon in mehreren Antworten geliefert. Hast du keine Ehre?
Ty. Streng genommen mache ich das Fernlicht an, keine Lichthupe