Ist es verboten beim Autofahren in ein Haus beim vorbeifahren Lichthupe zu machen?


19.03.2024, 18:19

Das Ortsschild kommt nach dem Haus und die Strecke ist dunkel. Streng genommen ist es keine Lichthupe, sondern einfach Fernlicht an 😇

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man nach dieser Quelle hier geht ja:
"Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt nur zwei Situationen für den Einsatz der Lichthupe in § 16 StVO zum Thema Warnzeichen:

  • Wenn Autofahrer sich oder andere gefährdet sehen.
  • Wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften überholen wollen (so auch § 5 Abs. 5 StVO)."

https://www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/rund-ums-fahren/lichthupe-geben-erlaubt-oder-noetigung
Aber ganz ehrlich, wer soll dich in einem Kaff dabei erwischen? Wir haben da früher mit unseren Autos noch ganz andere Sachen gemacht. :-D

Superturk 
Fragesteller
 17.03.2024, 22:14

Ty. Streng genommen mache ich das Fernlicht an, keine Lichthupe

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toterbiber  17.03.2024, 22:15
@Superturk

Und was ist dann deiner Ansicht nach im Gegensatz dazu eine Lichthupe? :-D

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Superturk 
Fragesteller
 17.03.2024, 22:18
@toterbiber

Wenn ich das Haus sehe mache ich es an. Wenn ich in die Kurve und dem Ortsschild komme mache ich aus. Das sind so 500m

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NackterGerd  17.03.2024, 22:52
@Superturk

Das Fernlicht ist doch das Gleiche wie Lichthupe

Hast du denn keine Ahnung vom Auto?

Natürlich darfst du dort auch kein Fernlicht einschalten.

Das lernst du aber auch in der Fahrschule

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Verboten

§ 50 Abs. 2 StVZO

Aber mal ganz vom Paragraphen abgesehen, ist es unsozial und gemein, einfach so fremde Leute zu nerven. Stell dir vor, jemand würde das bei deiner Familie, oder bei dir machen.

Erstens: Ja, das ist verboten.

Zweitens: Es ist dermaßen kindisch, dass ich Deine geistige Reife in Frage stelle - insofern solltest Du keinen Führerschein haben.

Ja, es ist verboten Andere absichtlich mehr als nötig zu belästigen.

Ergibt sich aus §1 StVO.

Superturk 
Fragesteller
 19.03.2024, 18:42

Nein

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Waldmensch70  19.03.2024, 18:43
@Superturk

Doch.

Da steht in §1 Absatz 2 StVO:

"Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Und jetzt?

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Du musst da gar nix schönreden von wegen "ist ja nur das Fernlicht". Denk doch lieber mal nach, ob dein Verhalten anständig ist. Oder um es anders zu sagen: Wie würdest du über Leute denken, welche dir random in die Wohnung leuchten?

Dann ist auch der genaue Paragraph irrelevant. Der gesunde Menschenverstand genügt da schon.

Superturk 
Fragesteller
 19.03.2024, 18:41

Nein, ich will den §en

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annie80  19.03.2024, 18:43
@Superturk

Der wurde dir schon in mehreren Antworten geliefert. Hast du keine Ehre?

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Superturk 
Fragesteller
 19.03.2024, 18:44
@annie80

Ich suche mir das beste aus. Was hast du mit Ehre 😂

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