Das nimmt sich nix :-D
Ja du kannst auch mal Nachmittags ein Eis essen gehen oder ne runde schlafen.
Wir können das kaum beantworten wenn wir euer beider Alter nicht kennen.
Ich wüsste nicht was mein Sohn damit anfangen sollte aber ansich würde ich ihm mit 6 zutrauen sowas zu verwenden wenn ich dabei bin und mit vorheriger Einweisung. Aber Handschuhe finde ich übertrieben. Ich habe auch gar keine Kinderhandschuhe die für solche Arbeiten geeignet wären.
Mach deine erste Steuererklärung
Die sehen unecht aus.
Hast du den Text überhaupt gelesen? Das Gas wird zu einem Diamant gepresst, d. h. es ist danach kein Gas mehr. D. h. du kannst es auch nicht einatmen.
Das kommt auf die Kackfrequenz und das Fassungsvermögen an.
Nein finde ich nicht.
Sehr unwahrscheinlich aber möglich.
Ich denke in Kombination mit höheren Freibeträgen wäre das keine schlechte idee, immerhin werden Kapitalerträge viel geringer besteuert als Arbeitseinkommen, was rein logisch betrachtet total absurd ist.
Aber solange es auch und vor allem die kleinen sparer hart trifft ist es ein Unding.
Versuch am besten das Medikament geringer zu dosieren, dann kannst du es auch 4x am Tag einnehmen. Häufig reicht eine geringere Dosis auch aus. Ich nehme immer nur 200mg.
Es gibt dort leider sehr viel Ware die nicht ungefährlich ist.
Du kannst keine juristische Person sein. Die GmbH ist die juristische Person. Wenn ich es richtig lese gibt es keine Verdienstgrenze sondern das Kindergeld ist daran gebunden, dass du eine Ausbildung oder ein Studium machst und unter 25 bist.
Sprachen lernt man am besten durch lesen, schreiben, hören, sprechen. Kauf dir doch ganz einfaches Buch oder versuch dir eine einfache Sendung auf französisch anzusehen, am besten etwas, dass du schon sehr gut auf deutsch kennst. Versuch dich mit ChatGPT auf französisch zu unterhalten. Es gibt verschiedene möglichkeiten.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Ich verstehe das also so, dass du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. des Kalendermonats hast. D. h. die Option zum Ende des Kalendermonats zu kündigen wird hiermit genommen.
Das ist eher eine ganz normale Aussage. Eine einfache Tatsachenbeschreibung.
Das bedeutet, dass du eine schwimmende Sperre aus Holz bist.
Das kommt auf Art und Umfang des Stalkings an. Wenn es sich um einen besonders schweren Fall handelt, die Person in Ihrem leben dadurch extrem beeinträchtigt wurde, z. B. nicht mehr aus dem Haus gehen konnte usw., dann ist eine Freiheitsstrafe möglich.
Das beste was du jetzt machen kannst ist dir einen Anwalt zu nehmen und mit dem alles weitere besprechen.
Ich persönlich denke ein umfangreiches Geständnis und reue ist das einzige was jetzt noch strafmildernd wirken kann. Und natürlich dass du die Person komplett in Ruhe lässt. Keine Kontaktversuche oder Annäherungen mehr in irgend einer Form.
Ist ja bei billigen großen Schränken meistens so. Entweder hat er jetzt seinen finalen Schrägstand erreicht und wird noch viele Jahre so weiter existieren wollen oder er knickt mit fortlaufender Benutzung eben immer weiter zur Seite weg bis die Türen nicht mehr gescheit schließen. ;-)