Ist es strafbar einen Mann der sich aber seit neusestem als nicht-binär sieht, weiterhin als Mann anzusprechen?
Und weiterhin die Pronomen Er/ihn zu benutzen obwohl die Person Pronomenlos angesprochen werden möchte?
10 Antworten
Sagen wir es so: willst du jemandem absichtlich damit schaden, verletzt du hiermit das Offenbahrungsverbot und man könnte es als Diskriminierung werten.
Aber ansonsten: nein, es ist per se nicht strafbar, erst recht nicht, wenn man die Person nicht mit (böswilliger) Absicht missgendert.
Bedauerlicherweise ist es nicht direkt verboten, respektlos gegenüber einem anderen Menschen zu sein. Auch wenn dieser Mensch dir durch dessen Existenz überhaupt nichts getan hat und es dir keinster Weise schadet, diesen Menschen zu respektieren.
Unter Umständen kann misgendern (also falsche Pronomen absichtlich benutzen und absichtlich als Mann zu bezeichnen) als Diskriminierung gewertet werden.
Außerdem gilt laut dem Selbstbestimmungsgesetz das Offenbarungsverbot.
Das neue Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) trat am 1. November 2024 in Kraft. In dem Art. 13 SBGG ist das Offenbarungsverbot festgehalten. Danach dürfen frühere Geschlechtseinträge nicht offenbart oder ausgeforscht werden. Eine Ausnahme besteht, wenn die betroffene Person dem zustimmt. Die Regelung soll die neue Identität, die Privatsphäre und persönliche Würde der nichtbinären, trans- und intersexuellen Menschen schützen. Damit jemand wegen eines Verstoßes gegen das Offenbarungsverbot bestraft werden kann, muss er zudem der betroffenden trans Person absichtlich schaden wollen.
https://www.anwalt.org/die-strafe-fuer-das-misgendern-hohes-bussgeld-droht/
Soviel also dazu.
Ja – sofern bewusst und wiederholt geschehen, kann das vorsätzliche „Misgendern“ (etwa weiter „er/ihn“ zu sagen) oder Deadnaming gegen das Offenbarungsverbot nach dem seit 1. November 2024 geltenden Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) verstoßen und als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld belegt werden.
Zum Glück nein. Niemand zwingt dich, bestimmte Weltanschauung anzuerkennen. Du darfst der Meinung sein, das Geschlecht ist unveränderbar, du darfst aber auch glauben, es sei frei wählbar. Die andere Person kann sie dir ihre eigene Weltanschauung nicht aufzwingen.
Frag die Person doch mal selbst, wie sie angesprochen werden möchte.
Solange du das nicht machst um der Person zu schaden oder sie zu beleidigen ist es nicht strafbar.
Zwei Pronomen hintereinander ist Unsinn.
Auch werden Pronomen nicht vor den Namen gesetzt, sondern anstelle dessen. Man sagt ja auch nicht „er es Michael“.
Hier kenne ich die Formen nicht. Sollte ich mir mal aneignen. Aber en kann ich gerne auch jetzt schon für dich verwenden, wenn du das möchtest (ich werde mir das nur wahrscheinlich nicht merken können. Wobei. Wenn ich die Pronomen nicht kenne verwende ich eh en. Von daher...)
Warum sollte man der Person schaden wollen?
Woher soll ich das wissen?
Es entspricht nicht in Ansätzen dem, wie im deutschen Leute angesprochen werden.
Na gut, Xier ens Photon
Dieser Dreifachnahme (denn das ist es ja dann) ist allerdings bisschen lang.
Gibt's da nicht eine Abkürzung oder einen Spitznamen?
Warum sollte man der Person schaden wollen?
PS: Ich würde gern als xier ens Photon angesprochen werden