Ist es moeglich, auf einem Computer herauszufinden, mit welchen IP-Adressen dieser in der Vergangenheit verbunden war?

6 Antworten

Wenn, dann nur die internen IP-Adressen Deines LANs.
Aber ja - das wird protokolliert.

Im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung ist dies aber nicht die einzige Datenquelle, die der Polizei zur Verfügung steht.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass in diesen Fällen die Polizei Dich schon eine ganze Zeit über Deinen Netzprovider erst mal beobachtet hat. Dann braucht sie die Informationen Deines Rechners gar nicht.

trinidados 
Fragesteller
 13.02.2024, 10:34

Wenn man VPN nutzt, sieht die Polizei bei Beobachtung nichts.

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mchawk777  13.02.2024, 10:36
@trinidados

Im Kontext Deiner Frage: Guter Witz!
Aber wenn Du dran glaubst.... 🤷‍♂️

Nebenbei: Auch VPN-Anbieter können und werden zum Monitoring bei strafrechtlich relevanten Taten verpflichtet. Ob das der Fall war, wirst Du erst im Nachhinein gewahr.

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trinidados 
Fragesteller
 13.02.2024, 10:37
@mchawk777

Kein Gesetz in Schweiz verpflichtet ProtonVPN, etwas zu beobachten oder herauszugeben.

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mchawk777  13.02.2024, 10:37
@trinidados

Wie gesagt: Wenn Du daran glaubst ist das Dein Bier.
Beruhigt bestenfalls Deine Nerven - sonst nix.

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CosmiqUser  13.02.2024, 10:43
@trinidados

@trinidados
So pauschal kann man das nicht sagen. Die meisten VPN-Anbieter wollen in erster Linie GEld verdienen und diese Dienste an "Unwissende" verkaufen. Wenn dies immer so sicher ist, dann würden sich ja Kriminelle nur noch damit bedienen und FBI, CIA und BND wären chancenlos.

Das, was die meisten VPN-Anbieter sagen/angeben, um Kunden zu locken, muss nicht stimmen. Welche Daten diverse Anbieter bei Ermittlungen herausgeben und was genau auf dem Server gespeichert/protokolliert wird, weiß kein einziger Kunde!

Insofern ist das nutzen eines VPN keine Garantie! Manchmal dauert das Ermitteln etwas länger und ist umfangreicher. Problematisch ist also, dass ein Kunde niemals bei Anbieter xyz genau weiß, ob dieser Daten speichert/protokolliert oder an BEhörden weitergibt. Sagen/Angeben tun alle Anbieter irgendetwas, da die damit Geld verdienen wollen.

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davegarten  13.02.2024, 10:44
@trinidados

Das würde ich so nicht gelten lassen. VPN erschwert vielleicht die Analyse des Datenverkehrs, weil z.B. der VPN-Service irgendwo im Ausland liegt, aber letztlich gibt es auch bei VPN einen Netzwerkknoten, ab welchem der Traffic normal (d.h. ohne VPN) über das Internet läuft. Und dieser Knoten ist das Problem, denn dieser protokolliert in der Regel alle VPN-Verbindungen. Mit internationaler Rechtshilfe kann ein Gesuch gestellt werden, um die Logdaten beim Betreiber des VPN-Servers zu erlangen, was eigentlich der Standard ist. Dann finden die Behörden heraus, wer alles VPN benutzt hat. Glück hast Du vielleicht, wenn der VPN-Server irgendwo in einer Bananenrepublik liegt, wo die internationale Rechtshilfe nicht funktioniert oder aus politischen Gründen verweigert wird. Ungünstig ist weiter, wenn Du auch noch für den VPN-Service z.B. mit Kreditkarte bezahlt hast, dann kann man Dich zusätzlich über die elektronischen Geldflüsse rückverfolgen.

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trinidados 
Fragesteller
 13.02.2024, 10:44
@CosmiqUser

Sobald ein VPN Daten herausgibt, kommt das in den Nachrichten raus, da die User das melden.

Bisher hat niemand behauptet, dass ProtonVPN IP-Adresse herausgegeben hat. Ledglich ProtonMail, da sie laut Gesetz verpflichtet sind.

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mchawk777  13.02.2024, 10:47
@CosmiqUser
Wenn dies immer so sicher ist, dann würden sich ja Kriminelle nur noch damit bedienen und FBI, CIA und BND wären chancenlos.

Es besteht sogar der Anfangs-Verdacht, dass gerade die CIA über div. Tochterunternehmen selbst VPN-Anbieter ist.
Dass sie auch div. TOR-Entry- und -Exit-Nodes betreibt ist eh ein offenes Geheimnis.

Anyway: Wenn Strafverfolgungsbehörden ermitteln können sich auch VPN-Anbieter nicht raus reden zielgerichtet zu loggen - auch mir der Schweiz bestehen entsprechende Abkommen. Als Betroffener bekommt man das als Letztes mit - was ja auch Sinn der Sach darstellt. 😉

Es ist lediglich eine Frage der Wahrscheinlichkeit, welche Mittel Strafverfolgungsbehörden wann anwenden.
Dass dies nicht bei einfachen Ordnungswidrigkeiten passiert sollte wohl auch klar sein. 😉

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mchawk777  13.02.2024, 10:52
@trinidados
Du irrst, da man das in Schweiz nicht darf.
Protonmail gewinnt einen Rechtsstreit gegen den ÜPF

Da geht es streng genommen um die sog. "Vorratsdatenspeicherung".
Das hat nichts mit konkreter und zielgerichteter Strafverfolgung zu tun.

Und vor allem: Ernsthaft? Du kannst einen Email-Dienst nicht von einem VPN-Dienst differenzieren? Dann wären wir hier fertig.

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ErikG172  13.02.2024, 10:57
@trinidados

Auf das VPN würde ich mich nicht verlassen. Wenn die wollen knacken die sogar die IP im Darknet 😁

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trinidados 
Fragesteller
 13.02.2024, 11:03
@mchawk777

Fingerprinting kann man umgehen, in dem gewisse Erweterungen in Chrome nutzt.

In der Schweiz gelten recht liberale Datenschutzgesetze, und es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für VPN-Anbieter, Nutzeraktivitäten zu loggen.

Das hat Bundesverwaltungsgericht da bestaetigt. Also die Polizei kann ProtonVPN gerichtlich nicht verpflichten, das zu loggen. Das ist offiziell. Gerichtsbeschluss ist ja online.

Ob ProtonVPN das freiwillig ohne Gerichtliche Verpflichtung machen wird, ist andere Sache, zudem wird man das erfahren da die Nutzer das online berichten werden.

VPN hat vorher Daten preisgegeben und das kam in den Nachrichten.

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davegarten  13.02.2024, 11:04
@trinidados

Es geht bei dem Urteil spezifisch um E-Mail-Dienstleistungen. Ein VPN-Provider ist klar als Telekommunikationsanbieter im rechtlichen Sinne einzustufen. Im konkreten Fall (Protonmail) bin ich mir nicht sicher, ob das Urteil am Ende nicht wieder aufgehoben wird, spätestens wenn es nicht um Klimaaktivisten, sondern um z.B. Drogenhandel oder Terrorismus geht. In Sicherheit wiegen würde ich mich jedenfalls nicht. Der Standard ist klar die Pflicht, Logdaten aufzuzeichnen und Rechtshilfe zu leisten.

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Pinguingottin  13.02.2024, 11:06
@trinidados

Das meldet niemand weil es bereits in den AGBs steht:

IP logging: By default, we do not keep permanent IP logs in relation with your Account. However, IP logs may be kept temporarily to combat abuse and fraud, and your IP address may be retained permanently if you are engaged in activities that breach our terms and conditions
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mchawk777  13.02.2024, 11:07
@davegarten
Im konkreten Fall (Protonmail) bin ich mir nicht sicher, ob das Urteil am Ende nicht wieder aufgehoben wird, spätestens wenn es nicht um Klimaaktivisten, sondern um z.B. Drogenhandel oder Terrorismus geht

Es liest sich so oder so in Richtung "Verbot von Vorratsdatenspeicherung" bzw. "Allgemeinen Zugriff auf Inhalte des Email-Kontos". So genau kann ich nicht heraus lesen.
Das ist wie auch immer eine andere Situation als konkrete Strafermittlungen.

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Pinguingottin  13.02.2024, 11:12
@trinidados

Nope ist es nicht aber ich diskutiere nicht mit Leuten die nicht lesen können und keine Ahnung von Deutschland haben, glaub ruhig dass sie das nicht tun ist deine Sache aber auch dein Problem wenn du naiv bist.

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trinidados 
Fragesteller
 13.02.2024, 11:15
@Pinguingottin

Proton VPN’s Swiss jurisdiction also confers additional benefits which are favorable for VPN services. In most countries, VPNs can be forced to log as the result of government orders, even if they are by default no-logs. However, within the current Swiss legal framework, Proton VPN also does not have forced logging obligations.

This notably differs from Swiss regulations for other online services such as email which is generally not no-logs and can require IP disclosure in the event of a Swiss criminal investigation. That’s why if your threat model requires hiding your IP from Swiss authorities when using Proton Mail, we recommend using a VPN or Tor.

https://protonvpn.com/support/no-logs-vpn/

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davegarten  13.02.2024, 12:37
@trinidados

Ich rate dringend davon ab VPN für illegale Aktivitäten zu benutzen, und darauf zu hoffen, dass man sich hinter einer liberalen Rechtsprechung verstecken kann. Ein Urteil kann jederzeit umgestossen werden, eine Rechtsprechung jederzeit ändern, teilweise auch rückwirkend, und der Provider kann freiwillig Daten herausrücken. Das ist alles rechtlich viel zu heikel und man muss schon fast Jurist sein, um zu verstehen, wann eine Behörde oder Provider etwas darf und wann nicht, und was passiert, wenn eine Behörde oder ein Provider z.B. einen Beweis widerrechtlich erlangt, was gar nicht so selten vorkommt. In der Schweiz führt ein widerreichtlich erlangter Beweis nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot, und die Regeln, wann ein solcher Beweis dennoch verwendet werden darf (siehe u.a. "Gültigkeitsvorschriften") und wann nicht, sind ziemlich schwammig, etwa im Gegensatz zum deutschen Recht. Salopp gesagt, Judikatur in Verbindung mit der Laune des Richters entscheiden faktisch darüber.

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trinidados 
Fragesteller
 13.02.2024, 12:42
@davegarten

Kriminelle nutzen VPN und gleichzeitig Tor Browser.

Also 4 Nodes.

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mchawk777  13.02.2024, 12:48
@trinidados

Du musst es ja wissen - und wenn es stimmt lässt das dann Rückschlüsse auf Deine Person und Intention zu.... schön, dass Du das für allen öffentlich, nachvollziehbar dokumentiert hast.

So - genug damit, wie sagte das MCP so schön: Ende der Kommunikation.

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Doktorelektrik  07.04.2024, 00:25
@trinidados

Du hast also keinen Provider und auch keinen Netzzugang? Doch? Ja dann....

Irgendwie putzig.

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Auf jeden Fall findet man das heraus. Die Beschlagnahmung des PC's ist dazu aber gar nicht unbedingt nötig, weil die entsprechenden Beweise (Logdateien) sowohl beim eigenen Internetprovider als auch auf den benutzten Zielsystemen (z.B. Webseiten/ Webserver) in der Regel protokolliert werden.

Doch nur weil ein Computer zu einer gewissen Zeit mit einem gewissen Server im Internet verbunden war, beweist das noch nicht, dass Du diejenige Person warst, die zu diesem Zeitpunkt den Computer benutzt hast und z.B. eine strafbare Handlung begangen hast. Nutzen z.B. innerhalb einer Familienwohnung regelmässig verschiedene Familienmitglieder den Computer, müsste die Justiz mehr gegen Dich haben als nur eine IP-Adresse, um rechtsgenüglich den Beweis zu erbringen. Ein Zusatzindiz wäre z.B. dass Du Dich mit einem eigenen Konto auf einer Webseite eingeloggt hast, und man beweisen kann, dass dieses Konto nur Dir alleine gehört und nicht die anderen Familienmitglieder es auch noch nutzen können.

Ansonsten, wenn jedes Familienmitglied abstreitet, den Rechner zur fraglichen Zeit benutzt zu haben, und die Justiz keine weiteren Beweismittel/ Indizien erbringen kann, wird sie ein mögliches Strafverfahren einstellen müssen.

Ich verstehe Deine Frage so, dass Du wissen willst, ob man rausfinden kann: hat dieser PC zu einem bestimmten Zeitpunkt eine VERBINDUNG mit einer anderen IP im Internet gehabt. Das geht nicht, außer es gibt sehr umfangreiche Protokollierung auf dem PC (nicht standard).

Jedoch: ob ein PC im Internet zu einer bestimmten Zeit eine bestimmte IP Adresse GENUTZT hat (als seine Adresse), lässt sich oft einfach im Protokoll des Routers herausfinden, z.B. Fritzbox.

trinidados 
Fragesteller
 13.02.2024, 10:28

Jedoch: ob ein PC im Internet zu einer bestimmten Zeit eine bestimmte IP Adresse GENUTZT hat (als seine Adresse), lässt sich oft einfach im Protokoll des Routers herausfinden, z.B. Fritzbox.

Wenn man PC beshclagnahmt, hat man PC woanders. also keinen Zugang zum Router! Wo findet man es also im PC

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mveltre  13.02.2024, 10:30
@trinidados

Oft wird bei Hausdurchsuchungen sämtliches IT-Equipment mitgenommen, auch der Router. Falls der PC ein Windows-Betriebssystem hat, lässt sich ggf. in Ereignisprotokollen noch Router-Advertisements finden, die auf die öffentliche IP-Adresse hinweisen. Linux schreibt selbiges ins syslog.

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trinidados 
Fragesteller
 13.02.2024, 10:32
@mveltre

Nope. Router wurden icht mitgenommen.

Ich zweifele aber, ob man die IP in Wondows findet.

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mveltre  13.02.2024, 10:40
@trinidados

Wenn die "Gäste" schon da waren, kann es sein, dass die Ermittler Deine IP-Adresse zur fraglichen Zeit schon vom Internet-Anbieter erfahren haben. Kommt dann darauf an, wie er Ermittlungsweg war (bei Internetkriminalität wird oft über die IP-Adresse der Anschluss ermittelt).

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Durchaus. Das Betriebssystem loggt sehr viel, sogar Windows.

Zudem gibt es auch Browserverläufe und so weiter.

Und zuguterletzt kann sich der Internetanbieter vielleicht noch an einige Adressen erinnern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
trinidados 
Fragesteller
 13.02.2024, 10:26

Du solltest genau sagen wo! im PC

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Dazu muss nur die Nutzeroberfläche des Routers aufgerufen und dessen Verlauf der System-Ereignisse eingesehen werden.

trinidados 
Fragesteller
 13.02.2024, 10:26

Nein. PC ist offline woanders.

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