Ist es erlaubt, Troll-Beiträge per Kompliment zu verschicken?
Guten Abend,
der Hintergrund meiner Frage ist, dass ein User schon fünfmal verwarnt wurde (immer abwechselnd per PN und Gelbsperre), dass er ein und denselben (!) Trollkommentar nicht als Kommentar unter der Antwort des immer gleichen Users posten soll.
Einzelheiten erspare ich mir, das wäre Uservorführung. Ich kann aber sagen, dass der Kommentar den Zweck hat, das Thema immer auf eine Person zu lenken, auch wenn es 0,0 % mit der Frage zu tun hat und auf die Öffentlichkeit deshalb mehr als komisch wirkt und jeder zweite Beitrag damit überflutet wird.
Wer sich darunter nichts wirklich vorstellen kann oder anhand meiner Beschreibung das Ganze harmlos findet, bitte die Frage generell und ohne Bezug zu meinem Beispiel beantworten :
Wenn laut Richtlinien gewisse Beiträge verboten sind und man bei Missachtung sogar mehrfach darauf hingewiesen wird - darf man diese dann noch per Kompliment verschicken ?
Und hat es etwas damit zu tun, ob der Empfänger damit einverstanden ist - und ob das Kompliment veröffentlicht wird ?
Bitte nur antworten, wenn man es weiß oder eine Vermutung hat. Sozusagen Euer "Rechtsverständnis". :-) Bei Fragen gerne per Nachfrage-Funktion nachfragen. Wer nicht versteht warum mich das interessiert, ist nicht gezwungen zu antworten und Desinteresse zu bekunden.
Danke an alle, die eine Einschätzung abgeben.
6 Antworten
Eigentlich ist die Frage sehr leicht zu beantworten, denn es dürfte doch klar sein, dass es nicht erlaubt ist.
Allerdings gibt es ja bereits im realen Leben einen Spruch, der heißt "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge"...
Ähnlich ist es halt dann auch bei der Anwendung von Richtlinien, Du kannst ja mal den Test machen und zwei identische Dinge beanstanden, welche eindeutig gegen die Regeln verstoßen. Ein Mal wird es sofort gelöscht und bei der anderen Beanstandung wird es abgelehnt.
Bei dem von Dir erwähnten Fall handelt es sich mit 100%iger Sicherheit um eine/n User/in die/der auf Provokation sowie Konfrontation ausgeht. Er weiß genau, dass es nicht erlaubt ist, probiert es allerdings auch wieder. Vermutlich hat er auch einen sehr guten Draht nach München und fühlt sich recht sicher. Leider gibt es halt bei GF schon einige User, welche die Richtlinien gerne verletzen und einfach nur austesten wieviel Lobby sie bei GF haben...
Was jetzt das Veröffentlichen des Kompliments betrifft, da ist hier eher unerheblich. Denn dem Empfänger kann man bestimmt keinen Vorwurf machen und jeder User, der ein Kompliment verschickt, muss doch zwangsläufig damit rechnen, dass es auch öffentlich werden kann...
Gerne - Du hast die Situation sofort erfasst. :-)
Danke für Deine Antwort.
Genau die gleiche Erfahrung mit dem Durchwinken eines identischen Beitrags, der bei jemand anderem gelöscht wird, habe ich auch schon gemacht. Ich stelle fest, dass es meistens die gleichen User/innen sind die sich alles erlauben dürfen, sowie die gleichen bei denen man die "Richtlinien" gern besonders streng auslegt.
Und Deine Vermutung ist richtig, ich kenne den besagten User schon länger und kann tatsächlich über ihn sagen, dass er gerne provoziert.
Dann liege ich mit meiner Vermutung gar nicht so verkehrt, aber anscheinend braucht man nur einen guten Draht nach München, dann hat man letztendlich auch Sonderrechte... Schade, dass mal wieder mit zweierlei Maß gemessen wird...
Wenn laut Richtlinien gewisse Beiträge verboten sind und man bei Missachtung sogar mehrfach darauf hingewiesen wird - darf man diese dann noch per Kompliment verschicken ?
Nein, wenn die Beiträge verboten sind, ist es egal ob die als Kommentar aufscheinen, als Kompliment oder gar im Privatchat. Alljenes läuft auf dieser Plattform und die ganze Plattform untersteht den Richtlinien.
👍
So denke ich auch.
Allerdings gibt es in dem Fall keine Konsequenz.
Der User ist beim Support aber auch beliebt. Allein schon die Tatsache, dass er fünfmal gegen die gleiche Sache verstoßen hat, hätte bei anderen schon zu einer dauerhaften Sperre geführt.
Ja, leider ist das Team in so manchen Fällen nicht neutral sondern dem User hinzugeneigt. Natürlich soll man nicht alle in eine Schublade stopfen, aber es kommt darauf an welcher Mod das bearbeitet.
Per Kompiliment würde ich vermeiden.
Und per PN auch nur, wenn man der Person vertraut.
Aber da die Person das Kompliment öffentlich gemacht hat (und ggf. gemeldet hat), hat diese die A*schkarte.
Und man kann auch theoretisch den Chat melden, also da immer vorsichtig sein.
Danke für Deine Antwort.
Keine Sorge, ich habe das Troll-Kompliment nicht verschickt, mache sowas nicht und schon gar nicht nach Aufforderung zur Unterlassung.
Ich habe das beobachtet und es widerspricht meiner Meinung klar den "Richtlinien", bleibt aber ohne Konsequenz.
Ah okay.
Und ich habe wohl die Frage falsch gelesen bzw bin nun verwirrt.
Du wurdest getrollt und willst nun zurücktrollen?
Nein, ich bin weder Person 1 noch Person 2, sondern in der Beobachter-Rolle.
Person 2 wurde per Kompliment von Person 1 getrollt (laut "Richtlinien" und Moderatoren die Person 1 den Beitrag verboten haben, kann man den Beitrag als Trollbeitrag bezeichnen).
Person 1 hat das Kompliment veröffentlicht und ich frage mich gerade, ob das nicht ein "Richtlinien" - Verstoß ist dieses Kompliment zu verschicken wohlwissend dass es evtl. veröffentlicht werden könnte.
Denn ob für neutrale User, die solche komischen Äußerungen nerven und die sie auch nicht verstehen, ein Beitrag öffentlich als Kommentar oder Kompliment sichtbar ist, macht meiner Meinung nach keinen Unterschied.
Achsoo.
Aber warte...
Wie kann der jewenige, der das Kompliment verschickt hat, diesen veröffentlichen?
(So hast du es geschrieben).
Aber gut zu wissen.
Stimmt. Habe mich verschrieben. Du hast es also richtig verstanden, meinst Du also zusammenfassend, dass der Absender des Kompliments belangt werden müsste ?
Ob er es muss, das sollte der Empfänger entscheiden.
Aber er kann dafür belangt werden, ja.
Ich denke mal solange die Beiträge nicht öffentlich gemacht werden und auch nicht beleidigend sind, dürfte es da keine großen Probleme geben. ¯\_(ツ)_/¯
Danke für Deine Antwort.
In dem Fall wurden sie öffentlich gemacht.
Nein das ist verboten
Machen trotzdem sehr viele
Mit lieben Grüßen, Jan
Hey, vielen Dank für den Stern...