Ist es erlaubt, Troll-Beiträge per Kompliment zu verschicken?

6 Antworten

Von Experte DianaValesko bestätigt

Eigentlich ist die Frage sehr leicht zu beantworten, denn es dürfte doch klar sein, dass es nicht erlaubt ist.

Allerdings gibt es ja bereits im realen Leben einen Spruch, der heißt "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge"...

Ähnlich ist es halt dann auch bei der Anwendung von Richtlinien, Du kannst ja mal den Test machen und zwei identische Dinge beanstanden, welche eindeutig gegen die Regeln verstoßen. Ein Mal wird es sofort gelöscht und bei der anderen Beanstandung wird es abgelehnt.

Bei dem von Dir erwähnten Fall handelt es sich mit 100%iger Sicherheit um eine/n User/in die/der auf Provokation sowie Konfrontation ausgeht. Er weiß genau, dass es nicht erlaubt ist, probiert es allerdings auch wieder. Vermutlich hat er auch einen sehr guten Draht nach München und fühlt sich recht sicher. Leider gibt es halt bei GF schon einige User, welche die Richtlinien gerne verletzen und einfach nur austesten wieviel Lobby sie bei GF haben...

Was jetzt das Veröffentlichen des Kompliments betrifft, da ist hier eher unerheblich. Denn dem Empfänger kann man bestimmt keinen Vorwurf machen und jeder User, der ein Kompliment verschickt, muss doch zwangsläufig damit rechnen, dass es auch öffentlich werden kann...


FBexperte1965 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 18:21

Danke für Deine Antwort.

Genau die gleiche Erfahrung mit dem Durchwinken eines identischen Beitrags, der bei jemand anderem gelöscht wird, habe ich auch schon gemacht. Ich stelle fest, dass es meistens die gleichen User/innen sind die sich alles erlauben dürfen, sowie die gleichen bei denen man die "Richtlinien" gern besonders streng auslegt.

Und Deine Vermutung ist richtig, ich kenne den besagten User schon länger und kann tatsächlich über ihn sagen, dass er gerne provoziert.

schwarzwaldkarl  26.07.2024, 07:12
@FBexperte1965

Dann liege ich mit meiner Vermutung gar nicht so verkehrt, aber anscheinend braucht man nur einen guten Draht nach München, dann hat man letztendlich auch Sonderrechte... Schade, dass mal wieder mit zweierlei Maß gemessen wird...

Wenn laut Richtlinien gewisse Beiträge verboten sind und man bei Missachtung sogar mehrfach darauf hingewiesen wird - darf man diese dann noch per Kompliment verschicken ?

Nein, wenn die Beiträge verboten sind, ist es egal ob die als Kommentar aufscheinen, als Kompliment oder gar im Privatchat. Alljenes läuft auf dieser Plattform und die ganze Plattform untersteht den Richtlinien.


FBexperte1965 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 20:02

👍

So denke ich auch.

Allerdings gibt es in dem Fall keine Konsequenz.

Der User ist beim Support aber auch beliebt. Allein schon die Tatsache, dass er fünfmal gegen die gleiche Sache verstoßen hat, hätte bei anderen schon zu einer dauerhaften Sperre geführt.

Narrativium  24.07.2024, 20:03
@FBexperte1965

Ja, leider ist das Team in so manchen Fällen nicht neutral sondern dem User hinzugeneigt. Natürlich soll man nicht alle in eine Schublade stopfen, aber es kommt darauf an welcher Mod das bearbeitet.

Per Kompiliment würde ich vermeiden.

Und per PN auch nur, wenn man der Person vertraut.

Aber da die Person das Kompliment öffentlich gemacht hat (und ggf. gemeldet hat), hat diese die A*schkarte.

Und man kann auch theoretisch den Chat melden, also da immer vorsichtig sein.


FBexperte1965 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 20:06

Danke für Deine Antwort.

Keine Sorge, ich habe das Troll-Kompliment nicht verschickt, mache sowas nicht und schon gar nicht nach Aufforderung zur Unterlassung.

Ich habe das beobachtet und es widerspricht meiner Meinung klar den "Richtlinien", bleibt aber ohne Konsequenz.

Windoofs10  24.07.2024, 20:08
@FBexperte1965

Ah okay.

Und ich habe wohl die Frage falsch gelesen bzw bin nun verwirrt.

Du wurdest getrollt und willst nun zurücktrollen?

FBexperte1965 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 20:12
@Windoofs10

Nein, ich bin weder Person 1 noch Person 2, sondern in der Beobachter-Rolle.

Person 2 wurde per Kompliment von Person 1 getrollt (laut "Richtlinien" und Moderatoren die Person 1 den Beitrag verboten haben, kann man den Beitrag als Trollbeitrag bezeichnen).

Person 1 hat das Kompliment veröffentlicht und ich frage mich gerade, ob das nicht ein "Richtlinien" - Verstoß ist dieses Kompliment zu verschicken wohlwissend dass es evtl. veröffentlicht werden könnte.

Denn ob für neutrale User, die solche komischen Äußerungen nerven und die sie auch nicht verstehen, ein Beitrag öffentlich als Kommentar oder Kompliment sichtbar ist, macht meiner Meinung nach keinen Unterschied.

Windoofs10  24.07.2024, 20:13
@FBexperte1965

Achsoo.

Aber warte...

Wie kann der jewenige, der das Kompliment verschickt hat, diesen veröffentlichen?

(So hast du es geschrieben).

Aber gut zu wissen.

FBexperte1965 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 20:29
@Windoofs10

Stimmt. Habe mich verschrieben. Du hast es also richtig verstanden, meinst Du also zusammenfassend, dass der Absender des Kompliments belangt werden müsste ?

Windoofs10  24.07.2024, 20:30
@FBexperte1965

Ob er es muss, das sollte der Empfänger entscheiden.

Aber er kann dafür belangt werden, ja.

Ich denke mal solange die Beiträge nicht öffentlich gemacht werden und auch nicht beleidigend sind, dürfte es da keine großen Probleme geben. ¯\_(ツ)_/¯


FBexperte1965 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 20:00

Danke für Deine Antwort.

In dem Fall wurden sie öffentlich gemacht.

Nein das ist verboten

Machen trotzdem sehr viele

Mit lieben Grüßen, Jan