Ist ein nichtkommen zur Arbeit auf grund von Bahnstreiks ein Kündiguns bzw abmahmsgrund?

10 Antworten

Wenn Du einfach fehlst, ja.

Du musst zusehen, wie Du zur Arbeit kommst. Und wenn Du Dir Urlaub nimmst oder aus dem Home-Office arbeitest. Der Arbeitgeber lässt sich oft auch auf Kompromisse ein.

Aber einfach nicht auf der Arbeit zu erscheinen, mit den Schultern zu zucken und zu sagen "Streik" geht nicht. Du musst den Arbeitgeber auf jeden Fall rechtzeitig informieren, dass Du zu spät kommst.

Sonderfall: Wenn der Zug ausfällt
Hindernisse auf dem Weg zur Arbeit wie extreme Wetterlagen oder ein Streik im Öffentlichen Nahverkehr sind gesondert zu betrachten. Denn an den Gerichten herrscht diesbezüglich noch Uneinigkeit, ob eine Abmahnung für unentschuldigtes Fehlen in einem solchen Fall gerechtfertigt ist oder nicht.
Die einen betrachten derlei Vorkommnisse, die zu einer Verspätung führen, als subjektives entschuldigtes Fehlen, das eine Abmahnung wegen verspätetem Nichterscheinen am Arbeitsplatz rechtfertigt. Andere Vertreter des juristischen Fachs betrachten das Abmahnen in einer solchen Situation als unverhältnismäßig.
Wie im Krankheitsfall empfiehlt es sich auch an dieser Stelle, den Vorgesetzten kurz über die mögliche Verspätung zu informieren.
https://www.arbeitsrechte.de/abmahnung/unentschuldigtes-fehlen/

https://www.google.com/amp/s/www.sueddeutsche.de/karriere/arbeit-arbeitnehmer-muessen-auch-bei-streik-puenktlich-sein-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210810-99-795369!amp

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Intensive Beschäftigung mit der menschlichen Psyche

Grundsätzlich ja:

Der Arbeitsweg ist Dein Risiko und Dein Problem. Wie du das löst ist auch Dir überlassen. Wenn wegen eines Unwetters oder plötzlichen Streiks die Züge nicht fahren, ist das zwar kein Grund für eine Abmahnung bzw Kündigung - Du hast aber auch keinen Anspruch auf Lohn wenn du nicht zur Arbeit kommst.

Bei einem länger andauernden bzw angekündigtem Streik kann man vom AN erwarten dass er sich rechtzeitig ne Lösung überlegt wie er zur Arbeit kommt

Es liegt an dir zur Arbeit zu kommen. Ein Streik macht das schwerer aber nicht unmöglich. Es fährt ja noch was.

Und wen die Bahn keine Option ist bleiben Mitfahrgelegenheit, Taxi, Leihwagen usw.

https://www.arbeitsrechte.de/abmahnung/unentschuldigtes-fehlen/

Es ist also ggf nicht gerechtfertigt wenn du deswegen zu Spät kommst (und den AG rechtzeitig informierst) aber wenn du ganz fern bleibst ist das halt auch ne andere Hausnummer.

Du bist als Arbeitnehmer dafür verantwortlich, dass du pünktlich zur Arbeit erscheinst. Das Wegerisiko liegt bei dir. Wenn man es also genau nimmt, kann man dich wegen Unpünktlichkeit abmahnen und wenn es öfter passiert, am Ende auch deswegen kündigen. Auch wenn du für den Grund der Verspätungen gar nichts kannst.

Man wusste aber doch, dass gestreikt wird und hätte seinen Arbeitsweg anders organisieren können oder Urlaub nehmen oder es mit dem Betrieb klären oder....