Ist die Bundesrepublik rechtsidentisch mit dem Deutschen Reich?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Nein. 69%
Ja. 31%

5 Antworten

Ja.

Hallo Philippus1990,

Wikipedia sagt dazu:

Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat und Völkerrechtssubjekt nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts identisch mit dem Deutschen Reich und seinem Vorläufer, dem Norddeutschen Bund, und steht damit seit 1867 in einer staatlichen Kontinuität (siehe Rechtslage Deutschlands nach 1945). Die historisch verschiedenen Verfassungen geben Auskunft über das Selbstverständnis des jeweiligen Staates. Nachdem Deutschland 1945 von den Vier Mächten, den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs, besetzt worden war, wurde das Grundgesetz der in Westdeutschland entstandenen Bundesrepublik am 23. Mai 1949 verkündet und zum Folgetag in Kraft gesetzt. Es war durch die deutsche Teilung und bis 1955 durch das Besatzungsstatut in seinem Geltungsbereich beschränkt. Im östlichen Teil Deutschlands wurde am 7. Oktober 1949 die DDR als eigener Staat gegründet und erhielt eine Verfassung, die 1968 ersetzt und 1974 revidiert wurde. Den provisorischen Charakter verlor das Grundgesetz mit der Wiedervereinigung, indem die DDR seinem Geltungsbereich zum 3. Oktober 1990 beitrat. Mit dem Ende der Viermächteverantwortung erlangte das vereinte Deutschland volle Souveränität.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland#Staatsgr%C3%BCndung

Auf der Webpräsenz des Bundestages findet sich folgender Text :

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.
Quelle: https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-380964

Daher würde ich deine Frage uneingeschränkt mit „Ja“ beantworten

Bluemie  22.12.2022, 15:17

Wieso "Ja"?

Das BunVerfG urteilt doch Völkerrechtssubjekt identisch, nicht aber Rechtsnachfolger.

Bitte nicht falsch auffassen. Ich will es wirklich nur verstehen.

Abgesehen davon ist der Begriff rechtsidentisch doch sowieso vom Fragesteller irreführend. Hier wird nicht klar, was er überhaupt meint - "Völkerrechtssubjekt" oder "Rechtsnachfolge"?

0
Eisenschlumpf  22.12.2022, 15:31
@Bluemie

"identisch" bedeutet: Keine Nachfolge. Wenn Du jemandem nachfolgst, kannst Du nicht derjenige sein, weil Du ihm hinterhergehst. Wenn Du derjenige bist, kannst Du ihm nicht nachfolgen, da Du er bist und nicht jemand anderes.

2
DerGrafDuckula  22.12.2022, 15:35
@Bluemie

Nach meine Verständnis ist "als Völkerrechtssubjekt identisch" auch "rechtsidentisch" - wenn ich über die Begriffe gestolpert bin danke für den Hinweis

Ich hatte diese Auffassung:

Von der Rechtsnachfolge zu unterscheiden ist die Rechtsidentität. Bei der Ersteren tritt ein Rechtsträger umfassend in die Rechte und Pflichten eines anderen Rechtsträgers ein; bei Letzterer besteht der bisherige Rechtsträger fort, wenn auch gegebenenfalls unter einem anderen Namen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnachfolge#Abgrenzung_zur_Rechtsidentit%C3%A4t
3
Bluemie  22.12.2022, 15:44
@DerGrafDuckula

Vielen Dank.

Das macht es jetzt verständlicher.

Ist nicht ganz einfach, die Thematik.

1

Hängt von deiner Definition des Begriffs 'rechtsidentisch' ab. Natürlich begleicht die BRD auch Pflichten, die völkerrechtlich aus dem Deutschen Reich entspringen (z.B. Reparationszahlungen), nach dem Bundesgerichthof ist die Bundesrepublik aber nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches:

Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“
Auswärtiges/Antwort - 30.06.2015 (hib 340/2015)
Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 ( 18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.

(Quelle: Bundestag)

Näheres müsste dir vermutlich ein Anwalt/ Historiker/ Völkerrechtler erklären.

DerGrafDuckula  22.12.2022, 15:42

Hallo KolnFC,

vielleicht bist du über die selbe Begrifflichkeit gestolpert wie Bluemie.

Von der Rechtsnachfolge zu unterscheiden ist die Rechtsidentität. Bei der Ersteren tritt ein Rechtsträger umfassend in die Rechte und Pflichten eines anderen Rechtsträgers ein; bei Letzterer besteht der bisherige Rechtsträger fort, wenn auch gegebenenfalls unter einem anderen Namen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnachfolge#Abgrenzung_zur_Rechtsidentit%C3%A4t

Die Bundesrepublik ist nicht Rechtsnachfolgerin sondern die selbe Rechtsidentität.

2
Ja.

Es gibt einige, die das anders sehen, aber ich halte das Bundesverfassungsgericht für die Kompetenzinstanz, das umfassend und fundiert zu klären, siehe die Antworten, die auf dessen Feststellungen verweisen.

Dazu gibt es als Veranschaulichung das Schiffsmodell: Das Schiff "Deutsches Reich", das im selbst verursachten Krieg beschädigt wurde, wurde gewaltsam angehalten. Die Kommandeure wurden ersetzt (und mittlerweile sind es wieder solche von der eigenen Reederei), es wurde einiges an der Schiffssubstanz verändert, es wurde neu lackiert und heißt jetzt "Bundesrepublik Deutschland", aber trotzdem ist es das selbe Schiff wie vorher.

Bluemie  22.12.2022, 15:21

Sehr schön.

Deine Metapher mit dem Schiff gefällt mir.

1
Ja.

Ja, zumindest nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist das der Fall, siehe z.B. das Urteil zum Grundlagenvertrag mit der DDR:

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.

https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html#Rn078

Nein.

Die BRD ist noch nicht einmal der Rechtsnachfolger des "Deutschen Reich".

Woher ich das weiß:Recherche