Ist das üblich für einen Mietvertrag?

4 Antworten

In vielen Standardmietverträgen werden die Optionen Staffelmiete oder Indexmiete zusätzlich angeboten. Wenn dabei ein Kreuz beim Kästchen für Indexmiete gemacht ist, gilt das, was bei Dir im §8b dazu steht.

Die Indexmiete hat dabei zwei Seiten:

In normalen Jahren führte sie immer dazu, dass eine Erhöhung nur ganz minimal oder nur mit einem geringen Prozentsatz möglich war. Nur in den beiden Jahren mit sehr starker Inflation wurde sie für viele Mieter zum Problem, da gleichzeitig auch noch die Energiepreise in die Höhe schossen. Nun ist die Steigerung nur noch bei rund 2 % und wenn es in den nächsten Jahren so bleibt, hättest Du bspw. innerhalb von 3 Jahren ca. 4 bis max. 6 % an Mietsteigerung, während ansonsten bis zu 20 % (in einigen Gebieten begrenzt auf 15 % möglich sind. Das ist für jeden Mieter, der sein Geld normal im Angestelltenverhältnis verdient, gut verkraftbar, weil die Lohnsteigerungen meistens sogar über der Teuerungsrate liegen.

Die Kaltmiete zu erhöhen ist gesetzlich zulässig. Dazu gibt es verschiedene gesetzliche Möglichkeiten.

  1. einvernehmlich BGB § 557
  2. Staffelmiete BGB § 557a
  3. Indexmiete, wie in deinem Fall, BGB § 557b
  4. Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete BGB § 558
  5. Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen BGB § 559

Ja, das sind übliche Klauseln.

Der Indexmietvertrag (auch Hamburger MIetvertrag) genannt ist die gefühlt mittlerweile häufigste Form von Neu-Mietverträgen in ganz Deutschland. So halten sich Vermieter das Recht vor gem. Verbraucherpreisindexänderung (VPI) die Mieten zu erhöhen und haben kein Problem, dass freie Erhöhungen oder vorher vereinbarte Staffeln entweder rechtlich unwirksam werden oder nachteilig weil alles teurer wird als bei Vertragsabschluss gedacht.

Als ich mich das letzte Mal auf Wohnungen beworben habe, war von 20 Wohnungen genau eine ohne Indexmietvertrag, jetzt jetzige und die davor hatten auch einen.

Wenn die Inflatin hoch ist, dadurch auch der VPI steigt und der Vermieter die Miete saftig erhöht ist das natürlich ärgerlich, selber erlebt, aber immerhin kann man es offen selber nachschauen und wüsste wenn man das tut, was einen erwartet. Und auch nicht jeder Vermieter erhöht das wirklich jährlich, mein einer hat es da zu der Zeit keine besondere Inflation nur alle 2 Jahre gemacht. Ja, die neue höhere Miete ab dort war dann gleich egal ob mit oder ohne Zwischenerhöhung, da Vergleich wie viel höher der VPI im Vergleich zur letzten Erhöhung steht, aber man hat immerhin immer ein Jahr etwas an Erhöhung gespart.

Indexmiete ist allgemein üblich, aber mit Vorsicht zu betrachten