Ist das überhaupt möglich wegen dem Grundrecht auf Asyl?
5 Antworten
Unter Anwendung von Artikel 16a GG wäre das durchaus möglich.
Nimmt man alle Asylbewerber raus, die unter Artikel 16a fallen, bleiben fast keine mehr übrig.
Das käme faktisch einem Aufnahmestopp gleich.
Aus dem Link des Users
Zitat:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,
Keine sorge, steht in meinem kommentar drin und was die Ausnahme ist.
Dann ist Ihnen aber entgangen, dass es viel viel mehr Asylgründe als nur politische Verfolgung gibt.
Meine Frage bezieht sich also auf genau diese anderen Asylgründe, daher verfehlt ihr Kommentar das Thema.
...dass es viel viel mehr Asylgründe als nur politische Verfolgung gibt.
Welche wären dies explizit?
Der Rest ist aber unvollständig. Beispielhaft Bürgerkrieg.
Dann gehen wir nochmal zurück zum § 3 des Asylgesetzes (AsylG).
Und wenn das immernoch nicht reicht, speisen sich weitere Asylgründe/Schutzgründe aus der Genfer Flüchtlingskonvention oder der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Flüchtlinge/Asylbewerber, die der Ausnahme unterliegen sind also weder alle noch viele.
Eig sollte es gang und gebe sein da laut GG Artikel 16a sowieso jeder der aus nem sicheren Land her kommt kein Anspruch auf Asyl hat.
Was dan ein Aufnahmestop der illegalen Migration enspreche.
Die aktuelle Lage ist ja deswegen so weil man das GG ignoriert und aushebelt.
Wenn nicht, muss es ermöglicht werden.
Laut Dublin Vertrag ist das möglich.
Leere Worte. Das lässt sich weder mit den Sozen, noch Grünen umsetzen. Vielleicht probiert man es mal mit dem Stimmen der AfD
Gesetze lassen sich anpassen.
Okay und was mit allen anderen Asylgründen?
https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/BJNR111260992.html