Ist das sas Heizungsgesetz jetzt vom BVG als verfassungswidrig abgelehnt worden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das Bundesverfassungsgericht hat lediglich einem dementsprechenden Eilantrag stattgegeben, dass das Parlament mehr Zeit bekommen muss, um sich mit dem Gesetz zu befassen, bevor dieses im deutschen Bundestag verabschiedet werden darf. Die Abgeordneten hatten zu wenig Zeit, sich in das Gesetz einzulesen, da die endgültige Abstimmung über das Gesetz im Bundestag bereits für diese Woche Freitag, also für morgen, angesetzt gewesen ist. Da das Gesetz circa 120 Seiten Umfang hat und soweit ich weiß den Abgeordneten erst letzte Woche ausgehändigt worden ist, hätten sie nicht ausreichend Zeit gehabt sich vor der Abstimmung damit ausreichend zu befassen. Sie hätten also über die "Katze im Sack" abgestimmt und das ist in einem Rechsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland (BRD) unzulässig.

Das Gesetz an sich ist jedoch nicht verfassungswidrig. Dies hätte das Bundesverfassungsgericht auch noch gar nicht feststellen können, da dazu zunächst ein fertiges Gesetz existieren muss.

Mfg

Superturk 
Fragesteller
 06.07.2023, 15:35

Ausgezeichnet

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Nein, das hast Du falsch gelesen.

Es wurde lediglich einer Beschwerde recht gegeben, dass die Zeit zur Beratung des Gesetzes zu kurz bemessen war.

Stefan1248  06.07.2023, 15:16

Selbst das noch nicht

Das wurde lediglich dem eilantrag stattgegeben. Da wurde die Sache noch gar nicht geprüft. Anders als in der ordentliche Gerichtsbarkeit prüft das bverfg bei eilanträgen nur wessen recht stärker beschnitten würde bis im Hauptverfahren ein Urteil gefunden wird

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Nein, es wurde lediglich ein eilantrag gegen das Gesetz stattgegeben.

dabei prüft das BVerfG (neben der Zulässigkeit und das es eine halbwegs realistische Aussicht auf Erfolg gibt) nur wessen recht stärker beschnitten würde bis in der Hauptsache ein Urteil gefällt werden kann.

die Beschwerde befasste sich zudem nur mit dem Problem das das Parlament nicht genügend Zeit hatte sich mit dem Gesetz zu befassen bevor es verabschiedet werden sollte. Nicht aber gegen den Inhalt

Nein, lediglich der „Freiraum“ für +80-Jährige war verfassungswidrig. Dieser wurde nun aber aus dem Gesetz entfernt.

Nein, nur die vorgezogene Abstimmung. Es wurde keinerlei Aussage über den Inhalt getätigt.

Superturk 
Fragesteller
 06.07.2023, 14:54

Was heißt das? Wir bauen bald eine neue Heizung ein und werden, wahrsch. Gas nehmen, bevor das verboten wird

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grandy52  06.07.2023, 14:55
@Superturk

Das heißt, dass über das Gesetz erst später abgestimmt wird.

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germanils  06.07.2023, 14:57
@Superturk

Wenn Ihr bald eine neue Heizung einbaut, seid Ihr höchstwahrscheinlich nicht von dem Gesetz betroffen.

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