Ist das Planen und Vorbereiten einer Straftat ein Verbrechen?

9 Antworten

Es gibt wenige sehr gefährliche Straftaten, da ist bereits die Planung und Vorbereitung strafbar.

Das ist aber die absolute Ausnahme.

Genaugenommen ist in vielen Fällen sogar die Absicht strafbar, aber nicht nachweisbar. Die Absicht jemanden zu betrügen ist beispielsweise bereits strafbar. Das muss noch nicht mal geplant sein.

Dolus Directus 1. Grades.


wiki01  11.05.2025, 11:42
Die Absicht jemanden zu betrügen ist beispielsweise bereits strafbar.

Gibt es dazu eine Quelle? Meines Wissens gilt das nur bei schweren Verbrechen.

VaryNia  11.05.2025, 11:58
@wiki01

Die Absicht zu betrügen ist definitiv nicht strafbar, diese Absicht könnte man ja auch gar nicht nachweisen.

wiki01  11.05.2025, 11:59
@VaryNia

Eben. Ich wollte den Antworter nur locken.

wiki01  11.05.2025, 13:15
@NemoContradeum

Beim 1. Grad handelt es sich aber um bereits begangene oder eines in der Ausführung befindliches Verbrechen, bei dessen Ausführung es ihm darauf ankommt, dass er Erfolg hat.

Einen Betrug zu planen ist keine aktive Handlung.

Sorry, aber ich hatte in meiner Schöffenzeit keinen einzigen Fall, indem eine Planung eines Vergehens bestraft worden wäre, oder nachweisbar war ohne Ausführung.

ruhrgur  11.05.2025, 13:17
@NemoContradeum

Dolus directus ist bei einer bereits begangen Tat zu prüfen und hat nichts mit der Planung einer Straftat zu tun. Im Übrigen reicht für Betrug auch schon der dolus eventualis.

NemoContradeum  11.05.2025, 14:01
@wiki01

Natürlich ist das nicht so nachweisbar und wird von der Staatsanwaltschaft in vielen Fällen einfach nicht verfolgt. Die kämen ja aus der Ermittlungstätigkeit kaum heraus.

Jein.

Wenn du die eigentliche Straftat zwar noch nicht begangen aber schon einen Schritt ausgeführt hast.

Wenn du zum Beispiel dir für einen schweren Einbruch Pläne eines Hausen besorgt hast.

Oder dich schon mit Komplizen verabredet hast

Dann ist das natürlich strafbar.

Generell nein, nur das Vorbereiten bestimmter Straftaten ist strafbar, wie z.B. die Vorbereitung von Hochverrat in § 83 StGB.

Ansonsten kann es natürlich auch sein, dass man während der Vorbereitungen andere Straftaten begeht, zum Beispiel das illegale Beschaffen von Waffen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)
Richtig?

Nein. Die Vorbereitungen können bereits strafbar sein. Das nie ausführen gewollt zu haben, kann auch eine Schutzbehauptung sein.