Ist der Altersunterschied zu groß und ist das legal?

8 Antworten

Kann man sich grob ausrechnen, jüngstes ist alter/2 + 7 und ältestes ist (alter - 7)*2.

Ist eine leichte Abweichung, muss man letztendlich selbst entscheiden.

Natürlich geht das. Du kannst es ja auch ein wenig anders betrachten und schon passt es. In 30 Jahren ist der eine 45 und der andere 48. Da merkt man kaum einen Unterschied. Die meisten Eltern haben diesen Altersunterschied in etwa.

Findet ihr das ist okay? Oder ist der Unterschied zu groß? Außerdem will ich wissen ob das legal ist...

Ja, nein, und ist in allen DACH-Staaten legal.

Dass Ü18 keinen Sex mit U18 haben dürfen, wird in Hollywood-Filmen/Serien (und ggf. US-lastigem Internet) vermittelt, ist aber real weder in Europa im Allgemeinen, noch in den DACH-Staaten im Besonderen so.

In D & A liegt die Grenze eh bei 14, und in CH bei 16 (allerdings bei gleichzeitigem 3-Jahres-Abstand, der hier eingehalten wird).

Die Altersgrenze gilt bis dahin immer für den Älteren. Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung. Das entscheiden die beiden selbst.

Da dürfen dann auch die Eltern nichts machen, wenn der Partner deutlich älter ist: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Es ist legal und ich finde es auch völlig ok


Ab 14 ist legal, also 15 und 18 auch. Finde den Altersunterschied ganz gut, mein Freund und ich sind zusammen gekommen wo ich 16 war und er 19 (jetzt 21 und 24). Von daher kann ich nur gutes berichten