Irrer Sohn zerstört unsere Familie seit Jahren, lebt bei uns und besteht auf Unterhaltszahlung durch Eltern. Wir brauchen bitte Hilfe, was tun?

6 Antworten

Aus dem haus rausschmeißen er braucht hilfe und ja er wird immer wieder sinken aber wenn du sagst er wird immer mehr Psycho und du umziehst naja ich will nix sagen aber er kann auch mord versuchen am besten Polizei verständigen und haltet zusammen wenn ihr wenig unternimmt wird es kein Ende haben du musst jetzt ab den punkt kommen wo es Schluss ist und reicht.


Anonym16103 
Fragesteller
 09.09.2020, 15:18

Dankeschön für deine Antwort. Ich sehe das auch so ähnlich und sage immer wieder wir müssen etwas tun, dieser Junge/Mann kann sich nicht selbst kontrollieren. Ob er dann in dem Sinne auch gegenüber seiner Eltern oder vielleicht einem geschwisterteil handgreiflich wird liegt dann nicht mehr so fern. Ich werde morgen früh mit meinen Eltern reden sobald er wieder bei der Ausbildung ist, nichts tun ist wohl die schlechteste Lösung.

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Hmmm das hört sich wirklich so an, als ob Dein Bruder etwas labil wäre. Ob es jetzt von den Drogen kommt, oder eine psychische Ursache hat vermag ich nicht zu sagen.

Ich würde mal eine Beratungsstelle vom psycho-sozialen Dienst (so heißt das bei uns in Österreich) oder einer ähnlichen Beratungsstelle für Suchterkrankungen / psychischen Erkrankungen kontaktieren und einfach mal Rat einholen.

Da muss Dein Bruder vorerst noch nicht mal was wissen - einfach nur mal Rat einholen und fragen ob und was man da tun kann. Es gibt sogar eigene Vereine, die sich um Angehörige von psychisch Erkrankten Menschen kümmert - schau mal im Internet ob sich so einer in Eurer Nähe befindet.

Alles Gute!

Ideal wäre es, wenn er selbst einsehen würde, dass er Hilfe von einem Psychiater braucht. Deiner Schilderung nach zu urteilen wird das aber nicht passieren.

Dann solltest du einfach die Polizei anrufen, wenn er mal wieder ausrastet und handgreiflich wird. Vielleicht kann man das sogar provozieren.

Wie alt ist er eigentlich? Kann man ihm nicht ein Ultimatum stellen, indem man ihn in Aussicht stellt, dass er raus fliegt, wenn er sich nicht behandeln lässt.

Letztendlich, wenn er wirklich dermaßen krank ist, dass er über keine Alltagsfähigkeit mehr verfügt, dann sollte eine gesetzliche Betreuung beantragt werden.

Sorry für die deutlichen Worte, aber bevor sich die ganze Familie von einem Spinner terrorisieren lässt, sollten auch drastische Maßnahmen kein Tabu sein.


Anonym16103 
Fragesteller
 09.09.2020, 15:27

Danke für deine Antwort und du musst dich nicht für die harten Worte entschuldigen. Manchmal muss man harte Worte und Entschlüsse fassen, wenn die Situation es nicht anders erlaubt. Es muss etwas getan werden und du hast mir schonmal ein wenig mehr Perspektive gegeben um an das Thema ranzugehen. Das mit dem Ultimatum wird nicht gehen, sonst wird er tatsächlich noch handgreiflich oder derartiges. Als er 14 war (vor 9 Jahren) hat er sich von Schusswaffe im Netz faszinieren lassen. Er hat mit Sicherheit keine aber er ist sicherlich falls es die Lage provoziert gewaltbereit. Tatsächlich fehlt im die "Gabe" bzw. Alltahsfähigkeit sich Fehler in jeglicher Hinsicht einzugestehen. Die Polizei oder eine gesetzliche Therapie wäre bislang die Optionen die am sinnvollsten lauten. Nur ist das Problem dass meine Eltern ihn trotzdem lieben weil er ein manipulativer psycho und ihr Sohn ist. Dennoch weinen meine Eltern, zumindest meine Mutter, täglich und mein Vater erzählt mir andauernd davon dass ihm der Stress nicht gut tut, meinem Bruder ist das alles komplett egal. Meine Eltern haben demletzt die Option angeführt ihn aus dem Haus zu schmeißen und da erwiderte er, dass sie bis zum Ende seiner Ausbildung (in 3 Jahren) unterhaltspflichtig für ihn sein würden. Reicht Kindergeld da? Zuzüglich zu dem Lehrlingsgehalt welches er in seiner Ausbildung erhält?

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tkipp1971  09.09.2020, 15:36
@Anonym16103

Wie es mit Unterhalt und Kindergeld aussieht, weiß ich leider nicht. Zuerst geht es aber darum, dass er eine Gefahr darstellt und aus dem Haushalt raus muss.

Wenn er angibt, schizophren zu sein und in seinem Verhalten eigen- und fremdgefährdend ist, dann sollte beim nächsten handfesten Ausraster die Polizei darüber informiert werden. Bei Eigen- und Fremdgefährdung kann die Polizei ihn in eine psychiatrische Klinik bringen und ein Richter kann die Zwangseinweisung anordnen.

Die Eltern müssen sich ja nicht komplett von ihm abwenden aber mit ignorieren helfen sie ihm auch nicht.

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Hacker48  09.09.2020, 15:39
@Anonym16103

Es ist scheiß egal, ob sie unterhaltspflichtig sind, oder nicht. Wobei VIELES dagegen spricht, wie das respektlose Verhalten und die abgebrochene Ausbildung. Ihr müsst ihn NICHT bei euch wohnen lassen. Soll er schauen, ob er mit dem Unterhaltsgeld eine Wohnung findet.

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Hacker48  09.09.2020, 15:43
@Anonym16103
Soll er schauen, ob er mit dem Unterhaltsgeld eine Wohnung findet.

Wetten nicht? Dann kann er ja noch mal angekrochen kommen. Und dann solltet ihr sagen, bevor er keine STATIONÄRE Therapie hinter sich hat, setzt er keinen Fuß mehr in eure Wohnung.

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Polizei rufen, aus der Wohnung entfernen lassen, Besitz vor die Tür stellen, Schloss austauschen. Bei weiteren Aktionen jedes Mal die Polizei rufen, notfalls ein Annäherungsverbot erwirken.

Wenn er Unterhalt will, soll er klagen, bei euch wohnen lassen, müsst ihr ihn nicht.


Anonym16103 
Fragesteller
 09.09.2020, 15:11

Dankesehr für deine Antwort! Auf Google stand bis zum Abschluss der ersten Ausbildung wären die Eltern ihm gegenüber noch unterhaltspflichtig und gestern hat er im Wohnzimmer gebrüllt dass wir noch bis 26 für ihn sorgen müssen. In welchem Verhältnis steht das dazu?

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Hacker48  09.09.2020, 15:17
@Anonym16103

1. Ihr müsst ihn aber in KEINEM Fall bei euch wohnen lassen. Das wäre dann Barunterhalt. Und der wäre vom Einkommen der Eltern abhängig.

2. Es heißt, bis 25(!) oder bis zum Abschluss der Erst-Ausbildung. Wenn er aber eine Ausbildung nach der anderen verkackt, ist irgendwann auch vorbei.

3. Dazu kommt, dass bei grobem Fehlverhalten, also Respektlosigkeiten, auch das Unterhaltsrecht verwirkt werden kann. Dazu muss viel vorliegen, aber bei euch könnte das der Fall sein.

In jedem Fall solltet ihr ihn rauswerfen.

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Anonym16103 
Fragesteller
 09.09.2020, 15:32
@Hacker48

Ich danke dir vielmals, ich werde morgen mit meinen Eltern darüber reden! Ich bin dir sehr dankbar!

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Türe auf, Bruder raus, Schloss austauschen.

Er ist erwachsen und bekommt Lehrlingsgehalt. Wenn deine Eltern ihm dann noch das Kindergeld geben, kann er sich ein WG Zimmer leisten


Anonym16103 
Fragesteller
 09.09.2020, 15:15

Hey danke für die Antwort! Unter unterhaltspflichtig bis zum Ende der Ausbildung kann man also auch verstehen das Kindergeld zu zahlen wenn er durch seine Ausbildung genug Geld verdient um in seine eigene Wohnung zuziehen?!

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Hacker48  09.09.2020, 15:20
@Anonym16103

Wenn er genug Geld verdient, muss ihm gar nichts gezahlt werden. Das Kindergeld steht ihm allerdings zu, wenn er ausgezogen ist.

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Krawallbotz  09.09.2020, 15:29
@Anonym16103
Einen Rechtsanspruch auf die Finanzierung einer Ausbildung können volljährige Kinder im Normalfall nur für ihre Erstausbildung geltend machen....
.......Das Gleiche gilt, wenn ein volljähriges Kind seine erste Berufsausbildung abbricht und eine zweite Lehre aufnimmt.

https://atornix.de/kinder/unterhaltspflicht#Kinder

Da er seine erste Ausbildung abgebrochen hat, hat er seine Unterhaltsmöglichkeit eh verwirkt.

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Anonym16103 
Fragesteller
 09.09.2020, 15:33
@Krawallbotz

Wow, ich bin ehrlich sprachlos. Ich hätte all das was ihr mir alle geantwortet habt so schnell nicht herausgefunden. Ich danke für deine Hilfe! Morgen werde ich mich mit meinen Eltern zusammensetzen.

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Krawallbotz  09.09.2020, 15:36
@Anonym16103

Gerne - ich bin selber Mutter und ich fühle mit deinen Eltern. So eine Behandlung haben Eltern, die sich für ihre Kinder aufopfern, echt nicht verdient.

So einem Menschen muss eindeutig klar gemacht werden, wo das Ende der Fahnenstange ist.

Wenn er auf einmal für sich selber sorgen muss, merkt er vielleicht, was er bei "Hotel Mama" verloren hat.

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Anonym16103 
Fragesteller
 09.09.2020, 19:50
@Krawallbotz

Hey nochmal. Ich hab eben eine Frage zu einer Textstelle aus dem von Ihnen geschickten link: „Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung besitzen sie keinen Unterhaltsanspruch für eine Zweitausbildung, sofern diese aus rein persönlichen Gründen aufgenommen wird. Dagegen besteht bei einer Zweitausbildung aus gesundheitlichen Gründen die Unterhaltspflicht der Eltern bis zu deren Abschluss fort. Das Gleiche gilt, wenn ein volljähriges Kind seine erste Berufsausbildung abbricht und eine zweite Lehre aufnimmt.“. Worauf ist das bezogen und wie ist zu deuten? Mir wurde bisher stets gesagt, dass nach der ersten abgebrochenen Ausbildung ihm bei einer zweitausbildung keine Unterhaltspflicht seitens der Eltern zu steht.

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Krawallbotz  09.09.2020, 19:56
@Anonym16103

Wenn zum Beispiel eine Friseurlehre gemacht wurde, und während der Ausbildung wird bemerkt, dass der Lehrling allergisch auf die Produkte reagiert und er deswegen die Ausbildung abbrechen muss, wäre die zweite Ausbildung dann von den Eltern zu finanzieren. Wenn die erste Ausbildung wegen Lustlosigkeit oder, wie bei deinem Bruder wohl zur Zeit praktizierten, Aufstand gegen Chef und Kollegen, abgebrochen wird, sind die Eltern raus.

Oder halt, wenn man Bankkaufmann lernt, aber während der Ausbildung merkt, ist doch nix für mich, die Ausbildung aber abschließt und anschließend aber eine neue Ausbildung als Automechaniker anfängt, sind die Eltern auch raus.

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